Der Bundesverband Trans* fordert einen Entschädigungsfonds für Menschen, die in Verfahren nach dem Transsexuellengesetz Opfer von erzwungenen Sterilisationen geworden sind. Schweden hatte Deutschland 2018 im UN-Menschenrechtsrat eine entsprechende Empfehlung gegeben. Die Bundesregierung erklärte, sie sehe ”keinen Bedarf” für einen Entschädigungsfonds.
Wiebke Fuchs vom Bundesverband Trans* sagt dazu:
“Der Bundesregierung steht es nicht zu, den Bedarf einzuschätzen. Zwischen 1981 und 2011 sind in Deutschland mehr als 10.000 Menschen zwangsweise sterilisiert worden. Sie hatten keine andere Wahl, wenn sie ihr Geschlecht juristisch anerkennen lassen wollten. Diese Menschen können den Bedarf einschätzen. Niemand anderes. Und diese Menschen verlangen eine Entschuldigung und eine Entschädigung. Für die erzwungene Kinderlosigkeit und für die Entwertung, die sie von staatlicher Seite erfahren mussten. Nirgendwo hat sich Entwertung deutlicher gezeigt als im Transsexuellengesetz. Sterilisation als Bedingung für die juristische Anerkennung des Geschlechts bedeutet nichts anderes als ‘Fortpflanzung unerwünscht’! Die Bundesregierung muss anerkennen, dass das Unrecht war und einen Entschädigungsfonds auflegen.”
Das Bundesverfassungsgericht hat am 11.01.2011 erzwungene Sterilisationen und ungewollte Geschlechtsangleichungen für grundgesetzwidrig erklärt. Seitdem können sich trans* Menschen ihren Kinderwunsch erfüllen; als zeugende Frauen und gebärende Männer.
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