In den Medien wurde er bereits diskutiert: Der Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums (BMI), der das sogenannte Transsexuellengesetz (TSG) ablösen soll. Nun hat die Bundesregierung die Existenz des BMI-internen Papiers offiziell bestätigt.
Dies ging aus der Antwort auf eine Schriftliche Frage an die Bundesregierung hervor, die Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) am 08.02.21 stellte. Was ebenfalls aus der Antwort hervorging: eine zeitnahe gesetzliche Neuregelung ist nicht zu erwarten. Die Antwort besagt nämlich außerdem, dass der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen sei. Dies ist ein Satz, den die Bundesregierung seit Jahren auf Anfragen zum Stand der Überarbeitung der aktuellen Gesetzeslage wiederholt.
Kalle Hümpfner vom BVT* sagt dazu: „Durch den Verweis auf den nicht abgeschlossenen Meinungsbildungsprozess vertagt die Bundesregierung die Schaffung einer menschenwürdigen Neuregelung im Personenstandsrecht von Legislaturperiode zu Legislaturperiode. Das ist sehr bitter. Trotz der Aufforderungen, die vom Bundesverfassungsgericht im Laufe der Jahre an die Regierungen ergingen, und entgegen der Forderungen von Interessenvertretungen auf nationaler und internationaler Ebene werden trans* Personen seit Jahrzehnten hingehalten, während die aktuelle Rechtslage ihre Grundrechte verletzt. Es stimmt uns besorgt, dass das Bundesinnenministerium an einem Entwurf zur Neuregelung des TSG arbeitet, ohne Verbände und Selbstvertretungsorganisationen einzubeziehen oder zumindest zu informieren (…). Wir fordern hier mehr Mitsprache, damit die Rechte von trans* Personen in Zukunft besser geschützt werden.“
Weitere Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung zum Thema.