Die Bundesvereinigung Trans* (BVT*) sieht in der Gesetzesinitiative der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Meilenstein für die trans* Rechte in der Bundesrepublik Deutschland. Der Entwurf sieht vor, das bestehende Transsexuellengesetz (TSG) durch ein zeitgemäßes Gesetz zur Anerkennung der selbstbestimmten Geschlechtsidentität (Selbstbestimmungsgesetz) zu ersetzen.
Die BVT* vertritt die Auffassung, dass das bestehende TSG nicht nur völlig veraltet und im Vergleich mit anderen vergleichbaren europäischen Gesetzen weit hinterher hinkt, sondern vor allem auch gegen die Grundrechte verstößt und deshalb durch moderne Regelungen ersetzt werden muss, die sowohl den wissenschaftlichen Erkenntnissen, dem Grundgesetz als auch den Bedürfnissen der Menschen Rechnung trägt.
Schon mehrfach hat das Bundesverfassungsgericht Bestandteile des Transsexuellengesetzes aus den 80er Jahren für verfassungswidrig erklärt, sodass sein Kern längst keine Gültigkeit mehr hat. Die übrig gebliebenen Rechtsvorschriften des TSG stellen nunmehr einen unnötig teuren und demütigenden Formalismus dar, der dem Anspruch, die Belange von trans* Personen zu regeln, nicht mehr gerecht wird.
Mit dem nun von der GRÜNEN Bundestagsfraktion vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Anerkennung der selbst bestimmten Geschlechtsidentität soll den antragstellenden Personen die Möglichkeit eröffnet werden durch einen einfachen Verwaltungsakt beim Standesamt sowohl die Vornamens- als auch die Personenstandsänderung vornehmen zu lassen. Zudem sieht das Selbstbestimmungsgesetz vor, das Offenbarungsverbot, das die Ausforschung der Hintergründe einer Vornamens- und Personenstandsänderung verbietet, zu verschärfen.
Das bisher durch das TSG vorgeschriebene Gerichtsverfahren mit der für die antragstellenden Personen teuren, wissenschaftlich unbegründeten und oft entwürdigenden Begutachtung entfällt damit.
Die Bundesvereinigung Trans* erkennt in dem Gesetzesentwurf die weitgehende Umsetzung ihrer Forderungen nach einer Novellierung der rechtlichen Regelungen für die Belange von trans* Personen und ruft den Gesetzgeber dazu auf, den dringenden Handlungsbedarf im Bezug auf das Transsexuellengesetz anzuerkennen und dem neuen Gesetz zur Anerkennung der selbstbestimmten Geschlechtsidentität nun zügig den Weg zu ebnen.
Denn zur Bestimmung der geschlechtlichen Identität bedarf es weder eines Gerichtsverfahrens noch einer Diagnose, sondern lediglich der Selbstauskunft der antragstellenden Person.