Vergangenen Herbst veröffentlichte der MDS (Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen) die neue Begutachtungsanleitung „Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualismus (ICD-10, F.64.0)“. Wie vielfach kritisch angemerkt, fällt die Anleitung weit hinter wissenschaftlich etablierte Standards zurück. Trans* Personen werden vor der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen weiterhin auf Zwangspsychotherapie und Alltagserfahrungen verwiesen. Nicht-binäre Personen bleibt der Zugang zur Kostenübernahme verwehrt, da weiterhin die veraltete Diagnose „Transsexualismus“ der ICD-11 Ausgangspunkt der Entscheidungen ist.
Beim Bundesverband Trans* haben wir zusammen mit wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften daraufhin im April eine kritische Stellungnahme veröffentlicht. Um unserer Kritik weiter Ausdruck zu verleihen, haben wir nun eine weitere Stellungnahme gemeinsam mit dem VLSP verfasst. Darin erarbeiten wir noch einmal deutlich, wie die MDS-Begutachtungsanleitung sowohl sozialrechtlichen Erfordernissen widerspricht als auch wissenschaftlich überholte Annahmen vertritt. In beiden Stellungnahmen rufen wir den MDS dazu auf, die Begutachtungsanleitung zügig und mit Beteiligung von trans* Personen sowie der entsprechenden Fachverbände zu überarbeiten.
Die komplette Stellungnahme steht hier zum Download bereit.