Der Referentenentwurf für ein „Sexuelle-Orientierung-und-geschlechtliche-Identität-Schutz-Gesetzes“ (SOGISchutzG) ist ein wichtiger und ein guter Beitrag zum Schutz von Menschen mit nicht-heterosexueller Orientierung und abweichender Geschlechtsidentität. Der Gesetzentwurf stellt einen guten Kompromiss zwischen dem Betroffeneninteresse des generellen Verbotes und verfassungsgegebenen Grenzen dar. Gleichzeitig erschwert er die Verbreitung der Schaden verursachenden Suggestion, solche Orientierungen oder Geschlechtsidentitäten seien krankhaft. Wir begreifen diesen wichtigen Gesetzentwurf als einen dringend nötigen, guten Schritt in die richtige Richtung. Der BVT* würdigt ausdrücklich den fachlich-partizipativen Erstehungsprozess des Gesetzentwurfs. Ein solcher Prozess ist nicht selbstverständlich, aber er ist richtig. Und der BVT* ist dankbar für dieses positive Beispiel für in der Zukunft folgende Gesetzgebungsprozesse.
Der Bundesverband Trans* akzeptiert die verfassungsgemäßen Beschränkungen des Gesetzentwurfs. Denn der BVT* unterstützt ausdrücklich das vollumfängliche Selbstbestimmungsrecht von entscheidungsfähigen Erwachsenen über den eigenen Körper und das eigene Wesen, bei gleichzeitiger umfassender Informiertheit über die Konsequenzen dieser Entscheidungen – selbst wenn der Gegenstand der Entscheidung in diesem Fall aus unserer Perspektive sogar individuell schädlich ist. Wir unterstützen dieses Selbstbestimmungsrecht ausdrücklich und wünschen uns, dass es noch stärker Einzug in die Rechtstradition hält.
Der BVT* schlägt konkrete Änderungen zum Anwendungsbereich vor. Darüber scheinen dem Bundesverband Trans* bestimmte Aspekte des Schutzes der betreffenden Personengruppe noch nicht hinreichend umgesetzt. Dazu zählt explizit der Abbau staatlicher Hindernisse zur freien Entfaltung der Geschlechtsidentität, wie sie durch das aktuelle Abstammungsrecht und das veraltete Transsexuellengesetz gebildet werden.
Die vollständige Stellungnahme des BVT* als PDF zum Download