Insgesamt 11 Sachverständige waren am 28.11.23 bei der Anhörung zum Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) geladen, die im Familienausschuss des Bundestags stattfand. Mehr als die Hälfte sprach sich darin deutlich für das Gesetz aus und forderte gleichzeitig Nachbesserungen.
Der BVT*, die TGEU, der Deutsche Frauenrat und das Deutsche Institut für Menschenrechte waren sich in zentralen Punkten einig: Auch wenn es gut ist, dass ein Selbstbestimmungsgesetz eingeführt wird, ist Nachbesserungsbedarf vorhanden. Demokratische Grundprinzipien wie Menschenrechte, die Menschenwürde und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit müssen den Rahmen für das Gesetz bilden. Vor diesem Hintergrund wurde bzgl. verschiedener Paragrafen deutliche Kritik laut. Diese betraf immer wieder den Passus zum Hausrecht (§ 6 Abs. 2 SBGG-E), den Ausschluss von Personen ohne dauerhaften Aufenthaltsstatus (§ 1 SBGG), die Schutzlücken im Offenbarungsverbot, insbesondere die automatisierte Datenübermittlung an Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden (§ 13 Abs. 5 SBGG-E), die Regelungen für Jugendliche (§ 3 SBGG), sowie die vorgeschlagenen Bestimmungen zum Abstammungsrecht (§ 11 SBGG-E).
Stellungnahmen
Die Stellungnahmen der Sachverständigen haben wir im Folgenden verlinkt:
Stellungnahme des BVT*
https://www.bundestag.de/resource/blob/980040/f50b45d97fcda3db5a32a1cee3677693/20-13-78h.pdf
Stellungnahme der TGEU
https://www.bundestag.de/resource/blob/976074/08794ddd729a8f6185db11d10502ebb2/20-13-78e.pdf
Stellungnahme des Deutschen Frauenrats
https://www.bundestag.de/resource/blob/978224/6ed52a16b0332ae1d9a48662711b1470/20-13-78f.pdf
Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte
https://www.bundestag.de/resource/blob/978222/3e1a2716fdb21b389f3fb89ad2d8c933/20-13-78g.pdf
Stellungsnahme von Prof. Dr. Anna Katharina Mangold, LL.M., Europa-Universität Flensburg
https://www.bundestag.de/resource/blob/980038/0f71659cef3cc98228f341263a88b96e/20-13-78i.pdf