SBGG im Familienausschuss des Bundestags

Insgesamt 11 Sachverständige waren am 28.11.23 bei der Anhörung zum Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) geladen, die im Familienausschuss des Bundestags stattfand. Mehr als die Hälfte sprach sich darin deutlich für das Gesetz aus und forderte gleichzeitig Nachbesserungen.

Der BVT*, die TGEU, der Deutsche Frauenrat und das Deutsche Institut für Menschenrechte waren sich in zentralen Punkten einig: Auch wenn es gut ist, dass ein Selbstbestimmungsgesetz eingeführt wird, ist Nachbesserungsbedarf vorhanden. Demokratische Grundprinzipien wie Menschenrechte, die Menschenwürde und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit müssen den Rahmen für das Gesetz bilden. Vor diesem Hintergrund wurde bzgl. verschiedener Paragrafen deutliche Kritik laut. Diese betraf immer wieder den Passus zum Hausrecht (§ 6 Abs. 2 SBGG-E), den Ausschluss von Personen ohne dauerhaften Aufenthaltsstatus (§ 1 SBGG), die Schutzlücken im Offenbarungsverbot, insbesondere die automatisierte Datenübermittlung an Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden (§ 13 Abs. 5 SBGG-E), die Regelungen für Jugendliche (§ 3 SBGG), sowie die vorgeschlagenen Bestimmungen zum Abstammungsrecht (§ 11 SBGG-E).

Stellungnahmen

Die Stellungnahmen der Sachverständigen haben wir im Folgenden verlinkt:

Stellungnahme des BVT*

https://www.bundestag.de/resource/blob/980040/f50b45d97fcda3db5a32a1cee3677693/20-13-78h.pdf

Stellungnahme der TGEU

https://www.bundestag.de/resource/blob/976074/08794ddd729a8f6185db11d10502ebb2/20-13-78e.pdf

Stellungnahme des Deutschen Frauenrats

https://www.bundestag.de/resource/blob/978224/6ed52a16b0332ae1d9a48662711b1470/20-13-78f.pdf

Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte

https://www.bundestag.de/resource/blob/978222/3e1a2716fdb21b389f3fb89ad2d8c933/20-13-78g.pdf

Stellungsnahme von Prof. Dr. Anna Katharina Mangold, LL.M., Europa-Universität Flensburg

https://www.bundestag.de/resource/blob/980038/0f71659cef3cc98228f341263a88b96e/20-13-78i.pdf