Praxistipps – Neue Überarbeitung nach dem BSG-Urteil
Alles Wissenswerte zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen und Kostenträgern. Anträge, Widerspruchs- und Beschwerdemöglichkeiten
Die Publikation „Praxistipps“ ist seit 2019 eine Handreichung des BVT* zum Umgang mit den Krankenkassen und den Medizinischen Diensten zu Kostenübernahmen für geschlechtsangleichende Maßnahmen. Die aktuelle Überarbeitung bezieht das letzte Urteil des Bundessozialgerichts mit ein.
Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern (§ 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V). Einen festgelegten „Leistungskatalog“ gibt es jedoch nicht. Nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot müssen die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (§12 Abs. 1 SGB V). Bei geschlechtsangleichenden Maßnahmen prüfte die Krankenversicherung bislang, ob all diese Voraussetzungen, welche im Fall von Transidentität auch durch die jahrzehntelange sozialgerichtliche Rechtsprechung konkretisiert waren,
gegeben sind.
Das Urteil des Bundessozialgerichtes (AZ: B1 KR 16/22 R) vom 19.10.2023 bildet jedoch eine Zäsur in der juristischen Bewertung von Ansprüchen bei gesetzlich krankenversicherten Personen mit einem Leidensdruck bei Geschlechtsinkongruenz gegenüber einem Krankenversicherungsträger und ändert damit die bisherige Rechtslage.
Diese Broschüre stellt eine Ergänzung zum „Leitfaden Trans* Gesundheit“ dar und beinhaltet alles Wissenswerte zur Kostenübernahme für geschlechtsangleichende Maßnahmen, sowie zu Anträgen, Widerspruchs- und Beschwerdemöglichkeiten. Die Broschüre enthält Links zu Musterschreiben an Krankenkassen, die Kassenärztliche Vereinigung und Aufsichtsbehörden.