Das Policy Paper Recht der Bundesvereinigung Trans* – Zum Reformbedarf des Rechts in Bezug auf Trans*
Das Transsexuellengesetz (TSG), das den Zugang zur Vornamens- und Personenstandsänderung regelt, ist veraltet, durch mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichtes entkernt und auch die Rumpf-Bestimmung der zwei medizinisch-psychiatrischen Gutachten zum Zwecke der Feststellung einer „transsexuellen Prägung“ ist ein unzulässiger Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht.
Hinter dem Anspruch, die Belange von trans* Personen bedarfsgerecht und menschenrechtskonform zu Regeln bleiben die gegenwärtigen Bestimmungen weit zurück.
Vor diesem Hintergrund fordert die Bundesvereinigung Trans* die Bundesregierung auf, dem internationalen Paradigmenwechsel weg vom Staat als „bewahrende“ Institution, die trans* Personen vor sich selbst schützt, hin zu einem menschenrechtsbasierten Modell zu folgen.Die von der BVT* von der Trans*-Community abgefragten und hier zusammengestellten Forderungen an eine Reform des Transsexuellengesetzes lauten:
- Vornamens- und/oder Personenstandsänderung durch höchstpersönliche Erklärung.
- Aufhebung der zweigeschlechlichen Ordnung im Recht sowie umfassende Anerkennung nicht-binär verorteter Personen.
- Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Minderjährigen durch adäquaten Zugang zum Verfahren.
- Den Zugang zur Vornamens- und Personenstandsänderung für „geschäftsunfähige“ volljährige trans* Personen gewährleisten.
- Ein zugängliches Verfahren zur Vornamens- und Personenstandsänderung für Nichtdeutsche in Deutschland sowie Deutsche im Ausland.
- Ausbau und Strafbewährung des Offenbarungsverbots.
- Mit Erklärung einer Vornamens- und Personenstandsänderung muss das Recht auf Neuausstellung sämtlicher Dokumente und Personenkennzeichen auf neue Namen und Personenstand gewährleistet werden.
- Anerkennung von trans* Eltern im Identitätsgeschlecht.
- Finanzielle Hilfen für Neuausstellungen für mittellose Personen.
- Möglichkeit der Umschreibung von Ehe auf Lebenspartnerschaft nach Vornamens- und Personenstandsänderung gewährleisten und umgekehrt.
- Schutz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im Grundgesetz verankern.
- Recht auf angemessene Trans*-Beratung gesetzlich verankern.
- Einführung eines umfassenden Verbandsklagerechts für Trans*-Verbände.
- Einrichtung eines oder mehrerer Entschädigungsfonds für trans* Personen, deren Menschenrechte verletzt wurden.
- Einrichtung und Finanzierung einer übergeordneten Fachstelle Recht.
- Wahrung der Menschenrechte von trans* Geflüchteten.
- Zugang zu trans*-spezifischer Gesundheitsversorgung sozialrechtlich absichern.
- Reform und Stärkung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
- Persönlichkeitsrechte von trans* Personen im Strafvollzug gewährleisten.
- Respektierung der Geschlechtsidentität bei körperlichen Durchsuchungen.
- Schutz vor trans*-feindlicher Hasskriminalität ausbauen.
- Trans* bzw. Transition als Härtefall in Ausnahme- und Härtefallregelungen anerkennen.
- Einrichtung von Unisex-Toiletten in allen öffentlichen Gebäuden.
- Aufarbeitung der rechtlichen Verfolgungsgeschichte von Trans* in Deutschland.