Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden:
Die Deutsche Bahn darf nicht-binäre Personen nicht mehr zwingend mit „Herr“ oder „Frau“ ansprechen!
Der BVT* gratuliert der klagenden nicht-binären Person und der TIN Rechtshilfe, die den Fall unterstützt, herzlich zu ihrem Erfolg!
Das Urteil ist wichtig und hat starke Signalwirkung: Nicht-binäre Personen müssen korrekt angesprochen werden! Vier Personenstände sind rechtliche Realität. Es ist längst überfällig, dass sich dies gesellschaftlich niederschlägt und nicht-binäre Personen im eigenen Geschlecht anerkannt werden!
Die Pressemitteilung der TIN Rechtshilfe erläutert den Fall und ordnet die Rechtsfolgen des Gerichtsurteils ein.