Willkommen zum Newsletter des Bundesverband Trans*!
Im Newsletter legen wir den Schwerpunkt darauf, Informationen zusammenzustellen. Der Newsletter beginnt daher mit den Rubriken Gesundheit, Recht und Politik. Was die Medien schreiben, findet ihr weiterhin in unserem Pressespiegel.
In der Rubrik Recht findet ihr neue Gerichtsurteile zu trans*relevanten Themen. Lest von den Rahmenbedingungen aus dem Gesundheitssystem und erhaltet einen Überblick über Gesetzesvorhaben oder neue Gesetze, die trans* Personen betreffen.
Darunter findet ihr eine Sammlung neuer Materialien rund um Trans*themen: neue Studien, neue Broschüren und Videos. Am Schluss folgt die Rubrik „Neues aus dem BVT*“: Zu welchen Themen haben wir gearbeitet? In welche Gesetzgebungsprozesse waren wir eingebunden?
Viel Spaß beim Lesen wünscht euch der BVT*
Newsletter Juli bis Dezember 2024
- Die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF) hat ihre bundesweite online-Frauenhaus-Suche aktualisiert und dabei geschlechtliche Vielfalt berücksichtigt. Mit der Darstellung der Progress Pride Flag wird zum Ausdruck gebracht, dass sich die Mitarbeiter*innen im entsprechenden Frauenhaus in dem Themenfeld weitergebildet haben. Dabei geht es nicht um die Abbildung der konkreten Aufnahmemöglichkeit von trans*, inter* oder nicht-binären Personen. Die Kennzeichnung mit der Progress Pride Flag sagt aus, dass die Mitarbeiter*innen des entsprechenden Frauenhauses zumindest eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema geschlechtliche Vielfalt besucht haben. So wird sichergestellt, dass Betroffene unabhängig von einer Aufnahme in einem Frauenhaus ebenso telefonische Beratung in Anspruch nehmen können. Zur digitalen Frauenhaus-Suche gelangst du hier.
- Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) hat eine neue Studie zur Lebenssituation von trans* und nicht-binären Jugendlichen und jungen Erwachsenen veröffentlicht: “Jung, trans, nicht-binär: Zwischen Selbst- und Fremdbestimmung” ist eine qualitative Studie, die in den Jahren 2022 und 2023 durchgeführt wurde. Die Studie verdeutlicht die Spannungsfeldern von trans* und nicht-binären Lebensrealitäten zwischen Selbst- und Fremdbestimmung, Normativität und eigenen Bedürfnissen sowie Zugehörigkeit und Ausgrenzung. Hintergrund ist die steigende Sichtbarkeit von geschlechtlicher Vielfalt seit den 1990er-Jahren, die oft mit kontroversen Diskussionen einhergeht, besonders im Kontext von jungen Menschen. Die Ergebnisse der Studie verdeutlichen, dass das Bewusstwerden der geschlechtlichen Identität bei trans* und nicht-binären Jugendlichen individuell sehr unterschiedlich verläuft. Die Suche nach einer positiv besetzten Identität, das Ausmaß an Unterstützung sowie Aushandlungen mit Vorurteilen spielen dabei eine zentrale Rolle. Auch Bedarfe im Kontext von medizinischen Transitionsmöglichkeiten gestalten sich vielseitig. Die gesamten Ergebnisse der Studie können hier als pdf-Dokument heruntergeladen werden.
- Die elektronische Patient*innenakte (ePA) für alle kommt im nächsten Jahr. Zunächst in Modellregionen wie Hamburg, Franken oder Nordrhein getestet, soll sie im Laufe des nächsten Jahres deutschlandweit eingeführt werden. Konkret heißt das, dass Krankenkassen automatisch jedem*jeder Patient*in eine ePA ausstellen. Diese umfasst zunächst Medikationslisten, Ärzt*innen- und Befundberichte und später den digitalen Medikationsprozess (Sommer 2025) und Laborbefunde (ab Anfang 2026). Wer dies nicht möchte, kann z.B. in der ePA-App oder bei der Krankenkasse selbst widersprechen. Das Vorgehen, jeder Person ohne vorherige Zustimmung automatisch eine solche Akte einzurichten, wurde mehrfach kritisiert, so auch von der Deutschen Aidshilfe. Für queere und TIN Personen ist es daher besonders ratsam, sich über die ePA zu informieren und einen möglichen Widerspruch abzuwägen. Denn die ePA wird auch sensible Daten wie z.B. zu sexuell übertragbaren Krankheiten oder psychischen Diagnosen enthalten. Bei diesen genannten sensiblen Daten ist es vorgesehen, dass Ärzt*innen explizit auf die Widerspruchsrechte hinweisen müssen. Wie dieser Hinweis allerdings konkret aussehen und umgesetzt werden soll, ist nicht gesetzlich festgelegt.
- Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) im vergangenen Jahr hat der BVT* die Broschüre „Praxistipps“ im Zusammenhang mit Kostenübernahmen von geschlechtsangleichenden Maßnahmen veröffentlicht. Die Broschüre ist eine Aktualisierung der Broschüre “Leitfaden Trans* Gesundheit” und thematisiert Prozedere, Rechte und Tipps für Anträge bei der Krankenkasse. Die Broschüre geht auf die Änderungen ein, die durch das BSG-Urteil zustande gekommen sind. Zur Erinnerung: Das Urteil hielt fest, dass die gesetzlichen Krankenkassen derzeit nicht dazu verpflichtet sind, die Kosten für geschlechtsangleichende Maßnahmen für nicht-binäre Menschen zu übernehmen. In der Pressemitteilung des BSG hieß es, das Gericht lehne den Anspruch auf Kostenübernahme mit der Begründung ab, dass geschlechtsangleichende Maßnahmen nach der aktuellen S3-Leitlinie, welche auch nicht-binäre Personen inkludiert, eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode darstellen. Vor allem, dass die Feststellung der Geschlechtsinkongruenz und die Entscheidung über die Art und Reihenfolge von Behandlungsschritten laut dem BSG zunächst durch die behandelte Person selbst erfolgt, sei in diesem Zusammenhang als neue Behandlungsmethode zu werten. Diese Methode müsse daher erst durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) geprüft werden, bevor eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen möglich wäre. Die Kosten einer Maßnahme, die vor dem BSG-Urteil bewilligt wurden, müssen weiterhin von der Krankenkasse getragen werden. Die ganze Broschüre kann hier abgerufen werden.
- Trans Europe and Central Asia (TGEU) veröffentlichte im Oktober die diesjährige Trans Health Map. Dabei handelt es sich um das einzige EU-weite Projekt, das die Gesundheitsbedürfnisse von trans* Menschen in den Mittelpunkt stellt. Trotz verbesserter Zugänge zu Gesundheitsdiensten zeigt diese, dass in vielen Ländern weiterhin systemische Probleme bestehen. Trans* Menschen werden weiterhin mit Stigma, langen Wartezeiten, Diskriminierung und Psychopathologisierungen konfrontiert. Auch nach den Reformen der WHO im Jahr 2019 diagnostizieren noch immer 12 Mitgliedstaaten „Transsexualismus“, was auf eine enorme Lücke in der Versorgung hinweist. Gesundheitssysteme berücksichtigen zudem oft nicht die spezifischen Bedürfnisse von nicht-binären Menschen und Asylsuchenden. Viele trans* Menschen in der EU haben nach wie vor Schwierigkeiten, ihre grundlegenden Gesundheitsbedürfnisse zu decken. Im nächsten Jahr veröffentlicht die Weltgesundheitsorganisation (WHO) neue Richtlinien zu trans*spezifischer Gesundheitsversorgung, die voraussichtlich die Ergebnisse der Trans Health Map berücksichtigt. Diese Richtlinien werden konkrete und umsetzbare Empfehlungen an die EU-Mitgliedstaaten geben, um kritische Fragen zur Bereitstellung trans-spezifischer Gesundheitsversorgung anzugehen. Die Trans Health Map ist hier aufrufbar.
- Die Deutsche Gesellschaft für psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe (DGPFG) hat einen Leitfaden für diskriminierungssensiblere gynäkologische Untersuchungen veröffentlicht. Dieser sensibilisiert für verschiedene Diskriminierungsformen im Zusammenhang mit gynäkologischen Untersuchungen. Dabei spricht er auch explizit die Bedürfnisse von trans* und nicht-binären Personen an. Darüber hinaus widmet er sich in eigenen Abschnitten auch Rassismus, Ableismus und Klassismus. Für Behandler*innen, deren Patient*innen (sexualisierte) Gewalt erfahren haben, gibt er ebenso Tipps für einen sensiblen Umgang in der Behandlung und Untersuchung. Der Leitfaden kann hier aufgerufen werden.
- Das Selbstbestimmungsgesetz ist am 01. November in Kraft getreten. Nun können trans*, inter* und nicht-binäre Personen ihren Vornamen sowie Geschlechtseintrag beim Standesamt ohne Gutachten oder ärztliche Bescheinigungen anpassen. Seit Beschluss tauchen viele Fragen rund um die Anwendung des Selbstbestimmungsgesetzes auf. Gerade zu Beginn der Umsetzung ist es noch schwer, auf alle Punkte eine Antwort zu finden. Über die Website https://sbgg.info hat der BVT* in Kooperation mit verschiedenen Organisationen und engagierten Einzelpersonen Informationen online zum Selbstbestimmungsgesetz bereitgestellt. Dort finden Personen, die eine Erklärung nach dem Selbstbestimmungsgesetz abgeben wollen, Antworten auf zahlreiche praktische Fragen. Die Inhalte der Website werden mit Blick auf neue Entwicklungen aktualisiert und ergänzt.
- Seit der Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes wurde dieses im Hinblick auf die Wahl der Vornamen konkretisiert: Unabhängig von der vorherigen Anzahl der Vornamen ist es möglich, ein bis fünf Vornamen zu wählen. Wird eine Änderung zu einem der binären Geschlechtseinträgen “weiblich” oder “männlich” beantragt, muss der Vorname dem eingetragenen Geschlecht “entsprechen” oder geschlechtsneutral sein. Bei dem Geschlechtseintrag “divers” sowie beim Eintrag “keine Angabe” können weibliche, männliche und geschlechtsneutrale Vornamen gewählt werden, so auch der vorherige Vorname. Auch können geschlechtsneutrale, männliche und weibliche Namen kombiniert werden. Diese Informationen sind hier in einem Merkblatt des Bundesinnenministeriums aufrufbar, das über https://fragdenstaat.de veröffentlicht wurde.
- Das Selbstbestimmungsgesetz sieht im Paragraf 11 Regelungen für trans* und nicht-binäre Eltern vor. Dabei werden weiterhin geänderte Geschlechtseinträge von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen in der Mehrzahl der Fälle nicht anerkannt: Die gebärende Person wird – unabhängig vom aktuellen Geschlechtseintrag – im Geburtenregister als „Mutter” eingetragen. Eine Eintragung auf der zweiten Elternstelle der Geburtsurkunde erfolgt als „Vater“ und ist an einen aktuellen oder vorherigen männlichen Personenstand gebunden: Hat das zweite Elternteil bei der Geburt des Kindes einen männlichen Personenstand, wird die Elternschaft bei einer Ehe mit der gebärenden Person automatisch anerkannt. Ebenso kommt eine Vaterschaftsanerkennung in Betracht. Wenn das zweite Elternteil das Kind gezeugt hat, aber den männlichen Personenstand abgelegt hat, ist eine Eintragung als zweites Elternteil qua Ehe oder Vaterschaftsanerkennung möglich, wenn sich die Person auf den ehemaligen männlichen Personenstand bezieht. In allen anderen Fällen müssen die Eltern das Verfahren einer Stiefkindadoption durchlaufen, um die zweite Elternstelle auf der Geburtsurkunde zu füllen. Auf Antrag kann in der Geburtsurkunde des Kindes „Elternteil” statt der Bezeichnung „Mutter“ bzw. „Vater“ stehen.
- In eine ähnliche Richtung weißt der Richterspruch des Oberlandesgericht Schleswig-Holstein. Es hat entschieden, dass ein trans* Mann mit dem vor der Geburt des Kindes geänderten Geschlechtseintrag als Vater eingetragen werden kann. Ob eine biologische Abstammung vorliegt, spiele dabei keine Rolle. Nachdem zunächst das Standesamt Flensburg den Eintrag als Vater verweigerte, ordnete das Amtsgericht Flensburg diesen an. Daraufhin erhob das Standesamt Beschwerde, die jedoch abgewiesen wurde. Aufgrund der grundsätzlichen Relevanz des Falls wurde eine weitere Beschwerde beim Oberlandesgericht zugelassen, das die Entscheidung der unteren Instanz bestätigte. Das sorgte für große Erleichterung bei den Eltern des Kindes. Auf ihrer GoFundMe-Seite schreiben sie: „Wir sind einfach unglaublich dankbar, dass es nun ein Ende hat. Wir haben gekämpft. Nicht nur für uns, sondern für alle anderen, die nach uns kommen.“ Das gesamte Urteil des Oberlandesgerichts kann hier aufgerufen werden.
- Am 27. November hat das Bundeskabinett das sogenannte Gewalthilfegesetz beschlossen. Es ist allerdings noch unklar, ob das Gesetz die notwendige Mehrheit im Bundestag erhält und verabschiedet werden kann. Die Ampel-Regierung hatte dieses im Koalitionsvertrag versprochen. Hintergrund sind einzelfallbezogene Finanzierungsmodelle. Diese sorgen dafür, dass Gewaltbetroffene oder Schutzsuchende trotz bestehender Notsituationen häufig selbst finanziell für ihren Schutz aufkommen müssen. Ziel des Gesetzes ist es daher, kostenfreie und niedrigschwellige Zugänge zu Schutz- und Beratungseinrichtungen zu gewährleisten. Das würde auch trans* und nicht-binäre Personen in der Suche nach Schutz vor häuslicher Gewalt unterstützen. Nach dem Bruch der Regierungskoalition ist unklar, ob das Gewalthilfegesetz vor den nächsten Bundestagswahlen noch verabschiedet wird.
- Die Regierungskoalition aus SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP ist gebrochen. Mit der Entlassung Christian Lindners als Finanzminister am 06. November haben auch die Minister*innen Marco Buschmann und Bettina Stark-Watzinger (beide FDP) ihren Rücktritt eingereicht. Das bedeutete das Ende der Ampel-Regierung. Neuwahlen finden am 23. Februar 2025 statt. Geplante queer- und trans*politische Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, wie die Reform des Abstammungs- und Familienrechts oder die gesetzliche Absicherung der trans* Gesundheitsversorgung, sind nun laut Queer-Beauftragten Sven Lehmann “über den Haufen geworfen worden”. Dies teilte er in einem offenen Brief auf seiner Homepage mit. Als Minderheitsregierung zwischen Grüne und SPD sei es nun schwierig, Mehrheiten im Bundestag zu finden. Der ganze Brief kann hier aufgerufen werden.
- Zum ersten Mal schlossen sich acht Beauftragte der Bundesregierung für einen gemeinsamen Bericht zusammen, um die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu fordern: “Diskriminierung in Deutschland –– Erkenntnisse und Empfehlungen” wurde am 10. September 2024 veröffentlicht. Er bildet ab, wie Diskriminierungsfälle bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gemeldet wurden und was sich ändern muss, um Diskriminierung besser zu bekämpfen. Dabei wird deutlich, dass das AGG in seiner jetzigen Form Menschen in klaren Diskriminierungsfällen oft nicht helfen kann. Die Beauftragten fordern vor allem drei zentrale Verbesserungen: Ein besserer Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Stellen, Schutzlücken im Zusammenhang mit Rassismus und Antisemitismus zu schließen und den Abbau von Barrieren sowie das Vorbeugen von Diskriminierung durch künstliche Intelligenz. Hier kann der ganze Bericht aufgerufen und heruntergeladen werden.
- Der neue Gender Census wurde im September 2024 veröffentlicht. Bei dieser jährlichen Umfrage geht es um den Sprachgebrauch von Menschen, die sich nicht innerhalb einer strikt binären Geschlechterordnung verstehen oder beschreiben. Konkret wird nach Bezeichnungen im Hinblick auf Identität, Pronomen oder Ehrentitel (wie z.B. Dr.) gefragt. Mit 48.000 Teilnehmer*innen haben dieses Jahr so viele Menschen wie noch nie seit Beginn der Umfrage im Jahr 2015 teilgenommen. Die drei häufigsten Selbstbezeichnungen waren in diesem Jahr “nonbinary” (60,4%), “queer” (53,6%) und “trans” (44,7%). Mit 75,5% wird das englische geschlechtsneutrale Pronomen “they” am meisten verwendet. Der ganze Report kann hier aufgerufen werden.
- Das Regenbogenportal der Bundesregierung ist seit dem 29. November offline. Dies geht aus einer Mitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hervor, die mittlerweile gelöscht wurde, aber immer noch in diesem Artikel von Queer.de nachzulesen ist. Damit geht eine Anlaufstelle für interessierte Eltern, Fachkräfte, zivilgesellschaftliche Organisationen und die LSBTIQA*-Communities verloren. Das Regenportal stellte kompakte Übersichten über Leitlinien, Handlungsempfehlungen und weitere wichtige Informationen bereit. Die Vereine Queeres Brandenburg und der Christopher-Street-Day Sachsen-Anhalt haben die Daten des Portals gesichert und wollen sie zeitnah wieder zugänglich machen. Das geht aus einer von ihnen veröffentlichten Pressemitteilung hervor.
- Die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt hat am 3. Dezember ihren ersten periodischen Bericht zu Entwicklungen von geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland veröffentlicht. “Monitor Gewalt gegen Frauen – Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland. Erster periodischer Bericht” beschreibt umfassend, wie das Phänomen der sexualisierten Gewalt in Deutschland zwischen 2020 und 2022 von Bund und Ländern behandelt wurde. Grundlage ist eine umfangreiche Datenerhebung, an der sich Bundesministerien, nachgeordnete Behörden, Landesministerien und zivilgesellschaftliche Organisationen beteiligt haben. Der Bericht verdeutlicht die gravierenden Lücken, die die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland aufweist. Bei dieser handelt es sich um ein von der Bundesregierung ratizifiertes Abkommen, das Bund und Länder zur Beseitigung von geschlechtsbezogener Gewalt gegen Frauen, trans*, inter* und nicht-binäre Personen verpflichtet. Der ganze Bericht kann hier aufgerufen werden.
- Das Bundeskabinett hat am 11. Dezember den ersten Umsetzungsbericht des Aktionsplans der Bundesregierung „Queer Leben“ veröffentlicht. Der Bericht bilanziert die bisherigen Fortschritte und informiert die Öffentlichkeit, welche der Maßnahmen von den Bundesressorts angestoßen wurden. 83 der 134 vorgeschlagenen Maßnahmen befinden sich in der Umsetzung oder wurden bereits umgesetzt. Bedeutende gesetzliche Neuerungen wie eine Reform des Abstammungsrechts oder die Absicherung der Trans*gesundheitsversorgung, ebensowenig wie die geplante Entschädigung von trans* und intergeschlechtlichen Personen, die Grundrechtsverletzungen erleideten, blieben allerdings aus. Der BVT* hat eine Pressemitteilung zum Umsetzungsbericht veröffentlicht. Darin erklärt Kalle Hümpfner vom BVT*: “[I]nsbesondere mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl stellt sich unvermeidlich die Frage, wie es mit dem Aktionsplan und den damit verbundenen Bestrebungen weitergeht. Es gibt keine ausreichende Finanzierung der vorgeschlagenen Maßnahmen und zentrale rechtliche Neuerungen wurden nicht auf den Weg gebracht.“
- Die Landeskoordination Inter* im Queeren Netzwerk Niedersachsen, die Landeskoordination Inter* NRW und die Landeskoordination Trans* NRW haben eine neue Broschüre veröffentlicht: „‘Divers‘ oder ‚keine Angabe‘? Juristische Informationen, Alltagserfahrungen und Community-Tipps zum Geschlechtseintrag „divers“, zum offenen Eintrag und zu den Regelungen des SBGG“. Für alle Menschen, die über die Geschlechtseinträge “divers” oder “keine Angabe” nachdenken, gibt diese Broschüre eine erste Orientierung. Hier kann sie direkt heruntergeladen werden.
- Die Fachkräftewebsite “Geschlechtersensible Pädagogik” ist online. Sei es die Rolle von Geschlecht im Kita-Alltag, eine Sensibilisierung von Jungs für einen kritischen Umgang mit Männlichkeit oder Fragen der Trennung von Jungen- von Mädchenarbeit: Die Website behandelt Fragen rund um Fachdebatten, Praxistipps, Popkultur, Rechtsfragen oder Statements junger Menschen im Zusammenhang mit geschlechtersensibler Pädagogik. Sie ist hier aufrufbar.
- Der Verein Quarteera e.V. hat eine Broschüre zum medizinischen Transitionieren in Deutschland auf Russisch veröffentlicht. Russischsprachige Menschen, die in Deutschland leben, sollen so nötige Informationen zur medizinischen Geschlechtsangleichung erhalten. Die Zielgruppe sind Menschen, die gerade mit ihrer Angleichung beginnen und Informationen über trans*-kompetente medizinische Versorgung in Deutschland suchen. Die Broschüre ist auf der Homepage von Quarteera in russischer Sprache als PDF herunterladbar.
- Die Regierung der australischen Region Victoria hat einen Practice Guide zur Inklusion von trans* Menschen in Kampagnen veröffentlicht. Dieser wurde gemeinsam mit queeren Organisationen, Verbänden und Aktivist*innen für öffentliche als auch private Kampagnen entwickelt. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Trans*inklusivität in jedem Schritt einer Kampagne –– Entwicklung, Durchführung und Vermarktung –– umgesetzt werden kann. Der Practice Guide kann hier heruntergeladen werden.
- Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat im Mai eine rechtliche Einschätzung zu “Genderverboten” veröffentlicht. Nach Ansicht der Jurist*innen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes bestehe „insbesondere die Gefahr, dass staatliche Einrichtungen verpflichtet werden, das Geschlechtsdiskriminierungsverbot (Artikel 3 GG) sowie allgemeine Persönlichkeitsrechte (Artikel 2 I in Verbindung mit Artikel 1 I GG) von Frauen, intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen zu verletzen“. Je nach Bereich könnten zudem weitere Grundrechte betroffen sein. Die ganze Stellungnahme kann hier nachgelesen werden.
- Die „Infobroschüre zu gaOP-Methoden zur Gesundheitsversorgung von transidenten Menschen – MzF“ ist nun online aufrufbar. Die von Petra Böhm und Heike Freia Frank in Zusammenarbeit mit der SHG Bielefeld und OWL-Selbsthilfegruppe transidenter Menschen erstellte Broschüre beschreibt verschiedene gängige Operationsmethoden, um im Rahmen einer genitalangleichenden Operation eine Neo-Vagina zu formen. Die verschiedenen Methoden werden genau beschrieben, um Personen, die über eine solche Operation nachdenken, einen Überblick zu verschaffen und eine mögliche Entscheidungsfindung zu erleichtern. Die Broschüre geht dabei auch auf Vor- und Nachteile der verschiedenen OP-Methoden ein und beschreibt, in welchen Fällen welche Operationsmethode mehr oder weniger geeignet sein könnte. Die Broschüre enthält zudem eine Liste von Kliniken, die genitalangleichende Operationen anbieten. Hier kann die Broschüre gelesen und heruntergeladen werden.
Die Presse- und Medienlandschaft widmete sich in den vergangenen Monaten verschiedenen trans*spezifischen Themen. Von diesen möchten wir folgende besonders hervorheben:
- Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes, z.B.:
- 13.09.2024: Begehrter als erwartet, Spiegel Online, https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/selbstbestimmungsgesetz-begehrter-als-erwartet-a-1df7e55a-cb6d-4bf0-88fc-63c858dd4ffb
- 01.11.2024: Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft: „Meilenstein für geschlechtliche Vielfalt“, SWR (mit Zitat von Kalle Hümpfner vom BVT*), https://www.swr.de/swraktuell/radio/mit-anmod-selbstbestimmungsgesetz-tritt-in-kraft-andreas-boehnisch-100.html
- 01.11.2024: Knapp 1.500 Anmeldungen in den größten Städten Mitteldeutschlands, MDR, https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/transsexuell-ausweis-geschlecht-aendern-116.html
- 15.12.2024: CDU und CSU wollen Selbstbestimmungsgesetz wieder abschaffen, Queer.de, https://www.queer.de/detail.php?article_id=52004
- Trans*feindliche Kontroversen im Sport, z.B.
- 02.09.2024: Zweite trans* Person bei Paralympics: Rennen gegen die Kritik, https://taz.de/Zweite-trans-Person-bei-Paralympics/!6030991/
- 09.08.2024: Transfeindliche Desinformation bei Olympia, https://www.tagesschau.de/faktenfinder/transfeindliche-desinformation-100.html
- Diskurse in den USA, z.B.
- 16.07.2024: Elon Musks Tochter wehrt sich gegen Queerfeindlichkeit ihres Vaters, https://www.spiegel.de/netzwelt/elon-musks-trans-tochter-vivian-jenna-wilson-reagiert-auf-queerfeindliche-aussagen-ihres-vaters-a-f5ed5bc0-4c17-4b79-a3b8-ef15394a1435
- 09.11.2024 Schluss mit “Transgender-Irrsinn” –– Was Turmp sofort umsetzen will, https://mannschaft.com/a/schluss-mit-transgender-irrsinn-was-trump-sofort-umsetzen-will
Der komplette BVT*-Pressespiegel des zweiten Halbjahrs 2024 kann hier als PDF heruntergeladen werden.
- Nach fast vier Jahren in der Rolle der Geschäftsführung und Projektkoordination hat Ian Marius Ibiß den BVT* zum 01. Oktober 2024 verlassen. Der Vorstand, die Geschäftsstellen und die AGn des BVT* danken Ian für die hervorragende, kompetente Arbeit, die Ian in den vergangenen Jahren geleistet hat. Unter Ian Ibiß Leitung konnte der BVT* viele innovative Projekte umsetzen und immer wieder eine Gesellschaft der Vielfalt und Teilhabe einfordern. Der gesamte BVT* bedankt sich sehr bei Ian Ibiß und wünscht für die Zukunft alles erdenklich Gute.
- Da schon seit Längerem der Plan bestand, die Geschäftsführung des Bundesverband Trans* durch eine Co-Geschäftsführung zu erweitern, hat der Verband diesen Moment nun genutzt: Zum 01.11. haben Ben Manuš Liehr als fachliche und Moritz Sander als betriebliche Co-Geschäftsführung die Leitung des BVT* übernommen, sodass der Verband mit doppelter Kraft in das neue Jahr starten wird.
- Als Teil der Geschäftsführung setzt sich Ben Manuš Liehr beim Bundesverband Trans* dafür ein, die inhaltliche und konzeptionelle Strategie des Verbands und unserer Projekte voranzutreiben und nachhaltige Strukturen für die Arbeit unseres Verbandes zu schaffen. Durch seine langjährige Erfahrung in der politischen Bildungsarbeit und im Projektmanagement bringt er fundiertes Wissen in den Bereichen Antidiskriminierung, Empowerment und intersektionale Perspektiven ein. Seit 2022 war Ben Manuš zudem im Vorstand des BVT* tätig. Dieses Amt hatte Ben mit der Bewerbung auf die Stelle der fachlichen Geschäftsführung erst ruhen lassen und dann abgegeben. Wir danken Ben für seinen Einsatz im Vorstand und wünschen ihm viel Erfolg in seiner neuen Aufgabe! Hier gehts zum Team-Bereich der BVT*-Homepage, auf der ihr Ben Manuš Profil finden könnt.
- Die zweite Geschäftsführungsstelle wurde nach einer internen Ausschreibung mit Moritz Sander besetzt. Moritz übernimmt die Verantwortung für die betrieblichen Abläufe und Strukturen der Geschäftsstelle. Wir wünschen auch Moritz Sander viel Erfolg in seiner neuen Rolle als Co-Geschäftsführung und sind überzeugt, dass er die Herausforderungen mit viel Engagement und Kompetenz meistern wird! Hier gehts zum Team-Bereich der BVT*-Homepage, auf der ihr Moritz Sanders Profil finden könnt.
- Elissar El-Marouk ist leider aus persönlichen Gründen aus dem Vorstand ausgeschieden. Elissar hatte das Amt zunächst Ende vergangenen Jahres niedergelegt, mit der Möglichkeit einer späteren Rückkehr. Leider haben wir nun die Gewissheit, dass Elissar das Amt dauerhaft nicht wieder aufnehmen wird. Wir bedanken uns bei Elissar für die Arbeit im Vorstand und wünschen alles Gute für die Zukunft!
- Als neue Mitgliedsorganisationen heißen wir herzlich folgende Organisationen willkommen:
- Den Verein für geschlechtsneutrales Deutsch, der sich dafür einsetzt, dass sich leicht aussprechbare geschlechtsneutrale Begriffe und Formen in der deutschen Sprache etablieren.
- Der Verein Trans-Ident aus Bayern, der trans*, inter* und nicht-binäre Personen und deren Angehörige unterstützt und vernetzt. Trans-Ident e.V. ist der Zusammenschluss einer wachsenden Zahl von Selbsthilfegruppen und Stammtischen aus ganz Bayern und einer Partnergruppe aus Österreich.
- Der Verein T-i-ms aus Münster, der Beratung und Selbsthilfegruppen für trans*, inter* und nicht-binäre Personen anbietet und zudem Aufklärungsarbeit zu verschiedenen Themen rund um geschlechtliche Vielfalt macht.
Wir freuen uns sehr!
- In diesem Jahr fand zum zweiten Mal der BVT*-Fachtag statt, diesmal online und unter dem Motto “Wissenstrans*formation: Forschung von und für Trans*communities!” Wir sind mit verschiedenen empowernden und diskriminierungskritischen Projekten in Kontakt gekommen, die sich mit Wissen aus den Lebensrealitäten von trans* und nicht-binären Menschen befassen. In Vorträgen, Werkstätten, Austauschräumen und Panel-Diskussionen haben sich etwa 120 Teilnehmende zu Themen wie Trans*gesundheit, TIN-Politiken, den Trans* Studies in Deutschland, organisierter Trans*feindlichkeit und Trans* joy ausgetauscht und vernetzt.
- Am 11.11. lud der BVT* gemeinsam mit dem LSVD+ zu der Online-Veranstaltung „Das Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft: Was bedeutet dieser Moment für die Communities?“. Im ersten Teil der Veranstaltung wurde die Info-Website sbgg.info vorgestellt, die gemeinschaftlich mit einer Reihe von Community-Organisationen erarbeitet wurde. Anschließend wurden im Rahmen eines Kurzinputs von Rechtsanwältin Friederike Boll rechtliche Fragen zum SBGG geklärt. Ein Panel mit verschiedenen Community-Vertreter*innen zeigte auf, wie herausfordernd das Gesetzgebungsverfahren zum SBGG war und welche queerpolitischen Herausforderungen es in Zukunft zu bewältigen gilt. In einem zweiten Veranstaltungsteil gab es Gelegenheit für die Teilnehmer*innen, mitgebrachte Fragen in kleinen Austauschrunden zu besprechen. Die Veranstaltung erhielt viel positives Feedback und war mit ca. 150 Teilnehmer*innen gut besucht.
- Da sich immer wieder Fragen zur Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes stellen und es gerade zu Beginn der Umsetzung noch schwer ist, auf alle Punkte eine Antwort parat zu haben, hat der BVT* ein Mailpostfach eingerichtet, an das bei Bedarf eine E-Mail geschrieben werden kann. Die Adresse des Postfachs lautet sbgg@bv-trans.de und richtet sich an Berater*innen, Multiplikator*innen sowie Einzelpersonen, besonders wenn ihre Fragen auf regionaler Ebene nicht geklärt werden können. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich auf die an uns gerichteten Fragen zu reagieren. Wir bitten um Verständnis, dass eine Antwort von unserer Seite unter Umständen einen Moment länger dauert, wenn uns viele Anfragen parallel erreichen oder etwas Recherche zur Beantwortung der Frage nötig ist.
- Im zweiten Halbjahr 2024 brachte sich der BVT* als Kooperationspartner*in in das Projekt ‚Trans*feindlichkeit: Kontexte, aktuelle Dynamiken und Auswirkungen‘ ein, das durch das IDZ (Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft) durchgeführt wurde. Das Projekt sammelt grundlegendes Wissen zu organisierter Trans*feindlichkeit und will damit einen Beitrag leisten, wie dem aktuellen Anstieg von Trans*feindlichkeit begegnet werden kann. Im Kontext der Projektarbeit wurden verschiedene Sensibilisierungsmaterialien wie eine Broschüre, Flyer und Erklärvideos entwickelt, die auf der Website des IDZ abgerufen werden können.
- Die Verabschiedung der medizinischen Leitlinie für die Versorgung von trans* und nicht-binären Kindern und Jugendlichen war eine der großen Themen für den Arbeitsbereich Gesundheit im BVT* im zweiten Halbjahr 2024. Es mussten nicht nur neue Erkenntnisse aus der Forschung und deren Bewertungen in die Leitlinie eingearbeitet werden, sondern es war auch viel Aufklärungsarbeit und Diskussion notwendig. Im Moment stehen noch die Konsentierungen der letzten Fachgesellschaften aus, daher wurde die Leitlinie noch nicht veröffentlicht. Ein Überblick über die Themen und Inhalte der Leitlinie findet sich in diesem Pressepaket. Nachdem die schriftliche Begründung des Urteils des Bundessozialgerichts (AZ: B1 KR 16/22 R) vom 19.10.2023 im März 2024 veröffentlicht wurde, kommt mittlerweile wieder mehr Klarheit in das Thema Trans*gesundheitsversorgung. Der BVT* hatte daher am 03.12. zu einer Onlineveranstaltung eingeladen und in deren Rahmen die Neuauflage der Broschüre Praxistipps –Geschlechtsangleichende Maßnahmen und Kostenträger. Anträge, Widerspruchs- und Beschwerdemöglichkeiten vorgestellt. Die Broschüre gibt es schon seit 2019 und erklärt, wie Anträge bei den Krankenkassen gestellt werden, wie mit Ablehnungen umgegangen werden kann und wie Widersprüche erstellt werden. In jedem Kapitel finden sich auch Musterschreiben, die Personen beim Formulieren unterstützen sollen. Die neue Auflage der Broschüre enthält nun ein neues, erstes Kapitel. Dieses erklärt das Urteil des BSG vom 19.10.2023 und beschreibt seine rechtlichen Folgen für die Trans*gesundheitsversorgung. Es gibt ebenfalls Hinweise, was bei der Beantragung von geschlechtsangleichenden Maßnahmen wichtig ist. Das PDF kann hier heruntergeladen werden. Druckexemplare können ab Januar über das Kontaktformular auf der Homepage des BVT* bestellt werden.
- Aufgrund der großen Nachfrage haben wir die Online-Veranstaltung BVT*faq zu hormoneller Feminisierung aus dem ersten Halbjahr 2024 im September noch einmal wiederholt: Feminisierende Hormone sind Teil des Alltags vieler trans*femininer Personen. Gleichzeitig bestehen nach wie vor große Wissenslücken zu diesem Thema sowohl bei medizinischen Fachkräften, als auch in trans* und nicht-binären Communities selbst. Um unsere Transitionen besser zu verstehen, ging es bei der Veranstaltung unter anderem darum, wie Hormone in unserem Körper überhaupt funktionieren, was die Risiken und Vorteile von verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten für hormonelle Feminisierung sind und auch was man von ihnen erwarten kann und was nicht. Die Teilnehmenden hatten die Gelegenheit, Erfahrungen und Wissen zu teilen und sich auszutauschen. Die Veranstaltung wurde aus einer Perspektive der Selbsthilfe innerhalb der Transfem-Communities organisiert.
- Das Jugendprojekt des BVT* TRANS* – JA UND?! hat im Juli 2024 das sehr beliebte, alljährliche Sommercamp ausgerichtet. 25 Jugendliche und junge Erwachsene haben sich in der Nähe von Bochum sechs Tage lang getroffen. Es gab einen Zine- und einen Spoken-Word-Workshop, die Teilnehmenden haben eine queere Stadtführung durch Bochum gemacht und gespielt, getanzt und die Räume für Austausch genutzt. Das Team von TRANS* – JA UND?! freut sich schon auf das Sommercamp 2025 im August.
- Das Projekt TRANS* – JA UND?! hat einen Fachtag mit dem Titel „Auf dem Weg zu trans*inklusiver Mädchen*arbeit“ ausgerichtet, der mit Vorträgen und Workshops zu den Themenfeldern „Geschlecht aus dekolonialer Perspektive“, „Lebensrealitäten von trans* und nicht-binären Kinder und Jugendlichen“ und„Herausforderungen und Spannungsfelder bei trans*inklusiven Öffnungsprozessen“ viele Fachkräfte angezogen hat. Der Fachtag hat im Zuge der regelmäßig stattfindenden Austausch- und Vernetzungstreffen zum trans*inklusive Mädchenarbeit stattgefunden.
- Im Jahr 2024 hat das Projekt TRANS* – JA UND?! insgesamt gab es neun Austausch- und Vernetzungstreffen zu trans*inklusiver Mädchenarbeit, trans* Bi_PoC Jugendarbeit und Trans*Jugendarbeit ausgerichtet. TRANS*JA UND?! hat außerdem sechs Jugendempowermentworkshops angeboten: die zwei Workshops mit dem Titel “Vom Funken zum Schreiben” drehten sich um Spoken Word, zwei Kreativworkshops mit dem Titel “(re)claiming our trans identities” richteten sich an BiPoC trans* Jugendliche und junge Erwachsene und zwei Workshops mit dem Titel “Mit (Minderheiten-)Stress umgehen” waren angefüllt mit Körperarbeitsmethoden. Diese Empowermentworkshops boten Räume für mehr als 50 Jugendliche zum Austausch, Kreativ-sein und Empowern. Es wurde mit und an der eigenen Geschichte gearbeitet, Raum für Trans*joy eröffnet und es wurden Methoden vermittelt, um besser mit Diskriminierung umzugehen. Einen Einblick in die Ergebnisse der Workshops der vergangenen Jahre findet sich in den TRANS* – JA UND?! Zines, die immer wieder erscheinen.
- Mari Günther vom BVT* war im November zu Gast bei der jährlichen Tagung der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). Mehr als 9.000 Ärzt*innen, Forschende und Therapeut*innen waren dort. Es ging um die neuesten Entwicklungen und praxisnahe Erkenntnisse für Prävention, Diagnostik und Therapie in Psychiatrie und Psychotherapie. Neben medizinischen und wissenschaftlichen Themen wurden auch gesundheitspolitische und gesellschaftliche Aspekte diskutiert. Mari Günther hat dort ein Panel zum Thema Gesundheitsversorgung von trans* und nicht-binären Jugendlichen und Erwachsenen mitgestaltet, in dem Mari vor allem über eine gute Versorgung von trans* und nicht-binären Kindern und Jugendlichen gesprochen hat.
- Nach einer längeren Vorbereitungsphase konnte der BVT* gemeinsam mit dem systemischen Institut ISTB – Therapie und Organisationsentwicklung GmbH eine neue systemische Beratungsausbildung entwickeln und konzeptionalisieren. Diese Ausbildung verknüpft systemische Beratungswissen mit den Kenntnissen für die Arbeit mit allen nicht-normativen Geschlechtern, Geschlechtsidentitäten und Sexualitäten. Wir freuen uns über die hohe Nachfrage: Der erste Kurs in Berlin konnte gerade starten, weitere Kurse werden im nächsten Jahr in Berlin und Frankfurt am Main starten. Die Ausbildung umspannt einen Zeitraum von zwei Jahren wird von der DGSF und dem Bundesverband Trans* zertifiziert.
- Die BVT*-Erklärvideo-Reihe des BVT* geht weiter: Kurz nach der Trans-Awareness-Week im November 2024 erschien ein Video zum Thema Transition, das die verschiedenen Ebenen einer Transition erklärt und für Personen, die selbst nicht trans*, inter* oder nicht-binär sind, veranschaulichen soll. Das Video ist in fünf Sprachen erschienen (Deutsche Lautsprache, Deutsche Gebärdensprache, Englisch, Türkisch und Arabisch). Heute erscheint ein weiteres Erklärvideo zum Thema Toiletten, das zeigt, was öffentliche Toiletten so anstrengend für trans*, inter* und nicht-binäre Personen macht und was wir alle tun können, um das zu ändern. Eine Übersicht aller BVT* Erklärvideos findet ihr auf unserer Homepage.
- Die Fortbildungsangebote des Bundesverband Trans* werden auch im kommenden Jahr wieder in der Akademie Waldschlösschen und in der Heimvolkshochschule Springe sowie online angeboten. Die genauen Termine werden in den ersten Wochen des Jahres auf unserer Homepage veröffentlicht. Zu den bestehenden Foltbildungsthemen hinzu kommen werden 2025 verstärkt Online-Angebote zur Umsetzung der Leitlinie zur Begleitung und Behandlung von trans* und nicht-binären Kindern und Jugendlichen. Aber nicht nur diese, sondern auch weitere Termine des Jahres werden ab Mitte Januar und im Februar auf unserer Homepage veröffentlicht.
Newsletter Januar bis Juni 2024
- Der Jugendschutzfilter “JusProg” stuft Gesundheitsinfomationen zu queeren Themen als problematisch ein. Dies teilte die Deutsche Aidshilfe in einer Meldung mit und berief sich dabei auf Berichte des Bayerischen Rundfunks (BR) und netzpolitik.org. JusProg hat über lange Zeit den Zugang auf bestimmte Webseiten der Deutschen Aidshilfe, sowie einige ihrer Mitgliedsorganisationen, die über Sexualität und HIV oder anderen sexuell übertragbare Infektionen aufklären, blockiert. Neben der diskriminierenden Sperrpraxis zeigen diese Ergebnisse auch, dass Jugendliche mehr analoge Aufklärung, zum Beispiel in Form von guten Aufklärungsmaßnahmen und altersgerechter sexueller Bildung benötigen. Hierzu ist die Lage an Schulen sehr defizitär. Die gesamte Pressemitteilung der Deutschen Aidshilfe kann hier aufgerufen werden.
- Die Bedarfe von Sexarbeiter*innen sind zum ersten Mal Haupthema einer Studie: Die Deutsche Aidshilfe veröffentlichte im April die Ergebnisse einer partizipativen qualitativen Studie, die sich über zwei Jahre lang mit den Bedarfen von Sexarbeiter*innen auseinander setzte. Weltweit sind Sexarbeiter*innen stark von Stigmatisierung, Gewalt und Kriminalisierung betroffen, was ihre Anfälligkeit für HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen (STI) erheblich erhöht. Bis zu dieser Studie gab es keine Datenerhebung, die sich diversitätssensibel mit der Heterogenität von Sexarbeiter*innen in Deutschland auseinandergesetzt hat. Die Ergebnisse der Studie widersprechen dem gängigen Narrativ einer strikten Einteilung von Sexarbeiter*innen zwischen “unfreiwilliger Prostitution” und “selbstbestimmter Sexarbeit”. Dabei haben sich anderweitige Probleme als zentraler herausgestellt: Gewalterfahrungen und Angst vor Gewalt, finanzielle Prekarität, Belastungen psychischer Art sowie Kriminalisierung und fehlende Legalität. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse kann hier aufgerufen werden.
- Eine neue Leitlinie zu Geschlechtsinkongruenz und -dysphorie im Kindes- und Jugendalter ist fast fertig! Nach sieben Jahren Arbeit wurde im März 2024 die neue Leitlinie zum ersten Mal vorgestellt. Daraufhin hatten die beteiligten Verbände, darunter auch der BVT*, drei Wochen Zeit, um diese zu kommentieren. In einer Pressemitteilung teilte der BVT* mit, dass er die abzusehende Fertigstellung der Leitlinie begrüße und in ihr eine weitere Möglichkeit der Entpsychopathologisierung von trans* und nicht-binärem Leben sehe. Auf die nun begonnene fachöffentliche Kommentierung und deren Auswertung folgt die Konsentierung der Leitlinie durch die beteiligten Gesellschaften, Berufsverbände und Selbstvertretungsorganisationen. Dies bildet den Abschluss der Leitlinienerarbeitung.
- Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat zum ersten Mal die Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten im Gesundheitsbereich untersucht: Die im April 2024 veröffentlichte Studie “Diagnose Diskriminierung” setzt sich mit der Frage auseinander, wie sich Betroffene nach einem Diskriminierungsvorfall mit den Beschwerdemöglichkeiten innerhalb des Gesundheitssystems fühlen. Dabei wurde deutlich, dass viele Beschwerdestellen überhaupt nicht auf Diskriminierung spezialisiert sind. Beschwerdewege werden dabei vor allem als intransparent und ineffektiv wahrgenommen. Die ganze Studie ist hier aufrufbar.
- Der 128. Deutsche Ärztetag hat zwei ablehnende Beschlüsse zum Einsatz von Pubertätsblockern sowie zur Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes gefasst: „Behandlung einer Geschlechtsdysphorie bei Minderjährigen“ (IC 48) und „Änderung der Geschlechtsidentität bei Minderjährigen“ (IC 128). In diesen Beschlüssen wurden kritische Bedenken zum Einsatz von Pubertätsblockern sowie zur Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes geäußert. Am 16. Mai 2024 veröffentlichte der BVT* eine Stellungnahme zu diesen zwei Beschlüssen, in der er die Auseinandersetzung mit Trans*geschlechtlichkeit und Nicht-Binarität zunächst begrüßt, dabei auf bestehende Quellen- und Studienlagen verweist, um auf die geäußerten Bedenken zu antworten. Die Stellungnahme ist hier aufrufbar.
- Krankenkassen zahlen Mastektomien nur für binäre Personen. Zu diesem Urteil kam das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel bereits im Oktober 2023. Im März 2024 veröffentlichte das Gericht nun die offizielle Urteilsbegründung. In dieser wurde erneut ausgeführt, dass die gesetzlichen Krankenkassen derzeit nicht dazu verpflichtet sind, die Kosten für geschlechtsangleichende Maßnahmen für nicht-binäre Menschen zu übernehmen. In der Urteilsbegründung argumentiert das Gericht, dass es sich bei geschlechtsangleichenden Maßnahmen für nicht-binäre Personen um eine “neue Behandlungsmethode” handele. Bevor eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen für eine neue Behandlungsmethode möglich sei, müsse erst eine Richtlinie bzw. Empfehlung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) vorliegen, so das Gericht. Dr. Tuuli Reiss vom BVT* sieht das als Appell an die Politik, die Gesundheitsversorgung von trans* und nicht-binären Menschen klarer zu regeln: “Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, die Trans*gesundheitsversorgung zu stärken. Durch das Urteil des BSG herrschen in den betroffenen Communities nun stattdessen Sorge und Unsicherheit – mitsamt all den emotionalen und psychischen Belastungen, denen eine ohnehin schon vulnerable Gruppe dadurch ausgesetzt werden.” Eine Presseerklärung des BVT* nach der schriftlichen Urteilsbegründung kann hier aufgerufen werden.
- Das Selbstbestimmungsgesetz ist verabschiedet! Am 12. April 2024 fanden die zweite und dritte Lesung des Gesetzes im Deutschen Bundestag statt, am 17. Mai erfolgte die Zustimmung durch den Bundesrat. Am 21. Juni wurde das SBGG im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz tritt am 1. November 2024 in Kraft: Ab dann können Menschen ihren Geschlechtseintrag und Vornamen allein per Selbstauskunft ändern. Die Änderung kann bereits ab dem 01. August 2024 gegenüber dem Standesamt angemeldet und ein Termin ab November 2024 vereinbart werden. Im parlamentarischen Verhandlungsprozess konnten im Vergleich zu vorherigen Entwürfen einige Fortschritte erzielt werden. So wurde z.B. der kontroverse Paragraf rund um die Datenweitergabe an diverse Sicherheitsinstitutionen ersatzlos gestrichen. Verschlechterungen für trans* Frauen und trans*feminine Personen bei der Anerkennung einer Elternschaft wurden abgewendet. Das verabschiedete Gesetz enthält allerdings einzelne Regelungen, die der BVT* als problematisch einordnet: Der umstrittene “Hausrechtsparagraf”, die Regelung zum Spannungs- und Verteidigungsfall oder hohe Hürden für minderjährige und geschäftsunfähigen Personen bleiben erhalten. Ebenso ist der Ausschluss von Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die keine unbefristete oder verlängerbare Aufenthaltserlaubnis haben, kritisch. Die komplette Pressemitteilung des BVT*, die zur Verabschiedung des Gesetzes veröffentlicht wurde, kann hier auf deutsch und hier auf englisch aufgerufen werden.
Der Social Media Post, den der BVT* am Tag des Beschlusses postete, war mit fast 10.000 Likes der erfolgreichste, den der BVT* je veröffentlicht hat! Er fasst alle Informationen zum SGBB kurz und bündig zusammen und kann auf deutsch und auf englisch abgerufen werden. - Die TIN Rechtshilfe hat gemeinsam mit MinaS eine Sammlung an Gerichtsurteilen, die für trans* inter und nicht-binäre Personen relevant sind, veröffentlicht. Die Sammlung von über 150 Urteilen soll Personen dabei helfen, einen besseren Überblick über juristische Entscheidungen zu verschiedenen Themen zu behalten. MinaS ist eine Selbstvertretung für Menschen im nicht-binären und agender Spektrum mit Bezug zu Deutschland. Bei der TIN Rechtshilfe handelt es sich um ein Bündnis, das sich für trans*, inter und nicht-binäre Menschen einsetzen möchte, deren Rechte verletzt wurden. MinaS ist eine Selbstvertretung für Menschen im nicht-binären und agender Spektrum mit Bezug auf Deutschland.
- Die Bundesregierung möchte den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt bzw. Ausbeutung ausbauen: Seit dem 19. Juni 2024 liegt ein fertiger Gesetzentwurf vor, um Strukturen gegen sexualisierte Gewalt zu stärken und Betroffene in der Aufarbeitung besser zu unterstützen. Dazu gehören u.a. folgende Maßnahmen: gesetzliche Verankerung des Amtes eines unabhängigen Bundesbeauftragten, Forderung nach regelmäßigen, forschungsbasierten Berichten oder ein mit jährlich 2,5 Millionen Euro finanziertes, dauerhaftes Beratungssystem für Betroffene. Die konkreten Ziele und Ansätze können hier nachgelesen werden.
- Die diesjährige Rainbow Map wurde am 11. Mai 2024 veröffentlicht! Sie bewertet 49 europäische Länder auf einer Skala von 0 Prozent (schwere Menschenrechtsverletzungen, Diskriminierung) bis 100 Prozent (Achtung der Menschenrechte, vollständige Gleichstellung) hinsichtlich der Gesetze und Politiken, die direkte Auswirkungen auf die Menschenrechte von LGBTI-Personen haben. Die Landkarte bewertet jedes Land in sieben Kategorien: Gleichstellung und Nichtdiskriminierung; Familie; Hassverbrechen und Hassreden; rechtliche Anerkennung von Geschlecht; körperliche Unversehrtheit von intersexuellen Menschen; Raum für Zivilgesellschaft und Asyl. Mit 66,13 Prozent wurde Deutschland auf Platz 10 eingestuft. Malta, Island und Belgien belegen die Plätze 1 bis 3. Die Map ist hier aufrufbar.
- Mit dem Trans Rights Index & Map 2024 veröffentlichte die TGEU Mitte Mai die jährliche Bestandsaufnahme zu trans* Rechten in Europa und Zentralasien: Die diesjährigen Daten zeigen eine Polarisierung beim rechtlichen Schutz von trans* Menschen. In vielen Ländern gibt es weiterhin Fortschritte, wenn auch weniger als 2023, während in anderen besorgniserregende Rückschritte zu verzeichnen sind. Seit diesem Jahr gibt es zwei neue Indikatoren, die in die Beurteilung mit einbezogen werden: trans Rechte von Geflüchteten und wo trans Rechte nicht ungeltend gemacht werden. Von den 32 Indikatoren erfüllt Deutschland 22,63. Die ganzen Ergebnisse können hier aufgerufen werden.
- Ein neues Eckpunktepapier zur Reform des Abstammungsrecht liegt vor: Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat dieses am 16. Januar 2024 veröffentlicht. Seit Jahren fordern Fachleute eine Überarbeitung des Abstammungsrechts, um das Familienrecht an die vielfältigen Familienkonstellationen und Fortschritte in der Reproduktionsmedizin anzupassen. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag verpflichtet, das bestehende Recht zu modernisieren. Jetzt präsentiert sie erste Vorschläge, wie diese Reform umgesetzt werden könnte. Der BVT* hat die Eckpunkte in einer Stellungnahme kommentiert. Das ganze Eckpunktepapier kann hier abgerufen werden.
- Das Gesetz zum Schutz vor Konversionstherapien muss novelliert werden: Hierzu veröffentlichte im Februar 2024 die Expert*innengruppe des Fachbeirats des Forschungsprojekts „Konversionsbehandlungen: Kontexte. Praktiken. Biografien“ ein Schreiben, das der BVT* mitunterzeichnet hat. Darin werden ein effektiverer Schutz vor Konversionstherapien, eine umfassende und rechtlich abgesicherte Unterstützung von Betroffenen sowie die Umsetzung von Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen gefordert. Die Forderungen können in ganzer Länge hier nachgelesen werden.
- Ein offener Brief fordert die Bundesregierung dazu auf, die versprochene Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) umgehend in Angriff zu nehmen. Er entstammt dem zivilgesellschaftlichen Bündnis “AGG-Reform Jetzt!”. Zum Schutz der Demokratie gehört auch ein ein wirksamer Diskriminierungsschutz. Denn die letzten Monate haben besonders gezeigt, wie Diskurse von rechts vereinnahmt werden. Das bisher geltende AGG, das seit 2006 gültig ist und seither nicht reformiert wurde, lässt allerdings zu viele Menschen auf der Strecke. 120 Organisationen, darunter auch der BVT*, schlossen sich dem Bündnis an und unterzeichneten den offenen Brief. Dieser kann hier aufgerufen werden.
- Die Initiative Come Out Europe möchte Kandidierende für das Europäische Parlament hinsichtlich ihrer Versprechen zur Gerechtigkeit für LGBTI-Personen zur Rechenschaft verantwortlich halten. Vor dem Hintergrund jüngster Polarisierung und Bedrohungen der Grundrechte von LGBTI-Personen soll die Unterzeichnung gewährleisten, dass sich die Kandidierende in ihrem Amt für queere Menschen einsetzen. Welche Kandidierenden die Come Out Europe unterstützen, kann hier nachgeschaut werden.
- Die Kommissarin für Menschenrechte des Europarats Dunja Mijatović hat im März 2024 das Themenpapier „Human Rights and Gender Identity and Expression“ veröffentlicht. Damit möchte sie Diskussionen rund um wichtige aktuelle Menschenrechtsthemen anregen und Empfehlungen an die EU-Mitgliedsstaaten aussprechen. Das Themenpapier zeigt dabei deutlich, dass zwar einerseits die Sichtbarkeit von trans* und nicht-binären Personen seit dem letzten Themenpapier, das 2009 zu diesem Thema veröffentlicht wurde, stark gestiegen ist. Andererseits wird adressiert, wie Anti-Trans-Rhetorik benutzt wird, um das gesellschaftliche Klima nach rechts zu verschieben. Es umfasst insgesamt 130 Seiten und kann hier aufgerufen werden.
- Das Netzwerk Geschlechtliche Vielfalt Trans* NRW hat im Januar 2024 die kostenlose Broschüre “Queerer Taschenanker für stürmische Momente” veröffentlicht. Sie soll queeren, trans* und nichtbinären Personen eine begleitende Unterstützung im Alltag bieten, insbesondere bei Herausforderungen wie Minderheitenstress, Diskriminierung und intensiven Emotionen. Sie enthält Informationen und Tipps darüber, wie das autonomes Nervensystem funktioniert und wie ein entspannter Zustand wieder hergestellt werden kann. Die Broschüre ist hier aufrufbar.
- Mit „Accessing Connection“ hat der weltweite Dachtverband ILGA World am 20. Februar 2024 eine einmalige Forschung vorgestellt, die sich mit den komplexen Zusammenhängen zwischen Ungleichheiten beim digitalen Zugang und den Erfahrungen von verschieden betroffenen queeren und trans* Menschen auseinandersetzt. Die Forscher*innen fokussierten sich dabei auf Unterschiede hinsichtlich Geschlecht, Race und Migrationsstatus, geografische Regionen, städtische und ländliche Kontexte, indigene Herkunft und Behinderung. Bislang gab es kaum globale Forschung zu den Hindernissen, die diese Unterschiede zwischen LGBTI-Personen. Hier kann die Studie aufgerufen werden.
- In dem neu veröffentlichten Lagebild Antifeminismus der Amadeo Antonio Stiftung wird das Ausmaß menschenfeindlicher Angriffe auf Frauen und feministisch Engagierte zum ersten Mal deutlich, um der sonstigen Leerstelle etwas entgegenzusetzen. Die umfassende Analyse im Lagebild Antifeminismus der Antonio-Amadeu-Stiftung zeigt, wie sich Antifeminismus von frauenfeindlichen Meinungsäußerungen und Sexismus unterscheidet und untersucht die Strategien, Besonderheiten und Wirkungen der antifeministischen Bewegung. Sie kann hier abgerufen werden.
- Mit dem Femifest* veröffentlichte Pink Stinks am 08. März 2024 ein Manifest zum femininistischen Kampftag. Unter dem Hashtag #NichtGenug verdeutlicht das Manifest, dass der 08. März ein Tag des Protests ist, der bestehende Ungerechtigkeiten des Status Quos anprangern muss. Sei es im Bereich Sicherheit, Bildung, Medizin oder körperlicher Selbstbestimmung – Deutschland hat noch einen langen Weg vor sich, bis alle Geschlechter wirklich gleichberechtigt sind. Das Manifest kann hier abgerufen werden.
- Was sind TERFs, was sind ihre Argumente und warum sind diese falsch und gefährlich? Diese und weitere Fragen beantwortet die vom BVT* im April 2024 veröffentlichte Broschüre “Was sind TERFs? Oder: Warum manche Strömungen des Feminismus nicht für alle Frauen kämpfen”. Die Broschüre erklärt auf wenigen Seiten, was mit dem Begriff TERF gemeint ist, woher er stammt und wer durch ihn bezeichnet wird. Sie geht auf zentrale trans*feindliche Argumente ein, die von TERFs bedient werden und zeigt, worauf die Argumentationslinien fußen: Zweigeschlechterordnung sei biologische Realität, auf sexistischen Stereotypen und auf patriarchaler Gewalt. Dabei instrumentalisieren TERFs den Anschein feministischer Interessen und nutzen das Thema des Gewaltschutzes als Deckmantel für trans*feindliche und trans*misogyne Attacken. Die Broschüre kann hier aufgerufen werden.
- Fragen und Antworten rund Nichtbinarität finden sich nun auch auf der Homepage des LSVD. Es geht allgemein um die Lebensrealitäten nicht-binärer Menschen, aber auch um Fakten und Zahlen oder Überschneidungen mit Trans*geschlechtlichkeit. Die Fragen können hier aufgerufen werden.
- Das Thema des 5. Transfer Dialoges war: “Wie können wir mit Geschlechterdiversität in Schulen, sowohl in der Forschung als auch in der Praxis, umgehen?” Das im Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung des BMBF umgesetzte Projekt bringt unterschiedliche Expert*innen zu einem Thema zusammen, um aktuelle Bildungsfragen zu besprechen. Dieses mal widmet es sich der Frage, wie die sexuelle Bildung von Lehrkräften und Schüler*innen verbessert werden kann. Es diskutierten Nian Busse, Prof. Dr. Tamás Fütty, Conny-Hendrik Schälicke, Amari Shakoor und Prof. Dr. Heinz-Jürgen Voß. Das Gespräch kann hier abgerufen werden.
- Die dgti hat mit Vorurteilen beim Thema Pubertätsblocker aufgeräumt und hierzu einen Aufsatz veröffentlcht. Im Dezember 2023 veröffentlicht und im Juni 2024 aktualisiert wird darin der wissenschaftliche Forschungsstand vorgestellt. Die dgti erklärt, warum Pubertätsblocker sicher in der Anwendung sind und spricht über die medizinischen Folgen. Der Text macht an dieser Stelle auch klar, dass Abwarten (und keinen Zugang zu Blockern zu haben) keine neutrale Option ist, wie oft behauptet wird, sondern dass das für trans* und nicht-binäre Jugendliche negative Folgen haben kann. Der ganze Text ist hier aufrufbar.
Die Presse- und Medienlandschaft widmete sich in den vergangenen Monaten verschiedenen trans*spezifischen Themen. Von diesen möchten wir folgende besonders hervorheben:
- Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes, z.B.:
- 12.04.2024: Bundestag beschließt Selbstbestimmungsgesetz, https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/selbstbestimmungsgesetz-bundestag-beschlossen-100.html
- 12.04.2024: Endlich Selbstbestimmung (mit BVT*-Nennung und Zitat von Kalle Hümpfner), https://taz.de/Bundestag-beschliesst-Gesetz/!6004179/
- Urteil des Bundesgerichtshofs, z.B.
- 22.03.2024: BSG-Urteil schockiert: Keine Kostenübernahme für geschlechtsangleichende OPs (mit BVT*-Nennung), https://www.maenner.media/gesellschaft/politik/bsg-urteil-schockiert-keine-kostenuebernahme-fuer-geschlechtsa/
- 26.03.2024: Leitlinie für weniger Leid (mit BVT*-Nennung), https://taz.de/Umgang-mit-Trans-Menschen/!5997826/
Der komplette BVT*-Pressespiegel des ersten Halbjahrs 2024 kann hier als PDF heruntergeladen werden.
- Als neue Mitgliedsorganisationen heißen wir herzlich folgende Organisationen willkommen:
- Die VivaTS Selbsthilfe München e.V., akzep-trans aus dem Landkreis Cuxhaven in Niedersachsen, den CSD Sachsen-Anhalt e.V. mit Sitz Magdeburg und die TIN-Rechtshilfe. Wir freuen uns sehr!
- Alle Termine auf einem Blick: Der BVT* hat eine Terminübersicht für 2024 veröffentlicht: Im ersten Halbjahr sind mehrere Fortbildungen für Berater*innen gestartet, das Jugendprojekt TRANS – JA UND?! hat Empowerment-Workshops organisiert und im Rahmen des Kompetenznetzwerks gegen Homo- und Trans*feindlichkeit, dem der BVT* angehört, fanden Webtalks für Fachkräfte im sozialen Sektor statt, die sich u.a. um das Thema trans* Jugendliche und Intergeschlechtlichkeit drehten. Die Termine für das kommende Halbjahr finden sich hier in kurzer tabellarischer Form. Geplant sind Arbeitskreis-Treffen für Fachkräfte aus der Jugendarbeit. Im Herbst finden zudem zum zweiten Mal die BVT* Fachtage statt, die sich um wissenschaftliche Projekte von trans* und nicht-binären Personen zu trans* und nicht-binären Themen drehen. Wenige Wochen vor den jeweiligen Veranstaltungen finden sich Details zu Inhalt und Anmeldung in dieser längeren Übersicht.
- Am 31. März 2024 war der Trans* Day of Visibility, der internationale Tag, an dem trans* und nicht-binäre Personen und ihre Anliegen Sichtbarkeit erfahren sollen. Am Trans* Day of Visibility feiern sich die trans* und nicht-binären Communities – ihre Perspektiven auf das Leben, ihre Schönheit, ihre Lebensfreude, ihre Widerstandsfähigkeit, ihre gesamte Existenz. Der BVT* hat an dem Tag einen Social Media Post veröffentlicht, der trans* und nicht-binären Personen feiert. Der Fokus auf TransJoy kam gut an: Der Post wurde sehr viel geteilt und mehr als 2000 Mal geliked.
- Am IDAHOBITA haben der BVT* gemeinsam mit dem LSVD Bundesverband und queeren Organisationen aus den Bundesländern Brandenburg, Sachsen und Thüringen einen Appell gegen den Rechtsruck in Deutschland veröffentlicht: Die Menschenrechte aller Personen stehen auf dem Spiel, wenn rechte Parteien Zustimmung erhalten und Wahlen gewinnen. Deshalb darf das Engagement gegen Queerfeindlichkeit nicht nachlassen, sondern muss weiter wachsen. Besonders in Anbetracht der im Herbst anstehenden Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen war es BVT* und LSVD wichtig, queere Organisationen zu Wort kommen zu lassen, die vor Ort gegen zunehmende Queerfeindlichkeit kämpfen und unser aller Unterstützung brauchen. Das Ziel ist: Die Wahlbeteiligung und die aktive Übernahme von Verantwortung gegen das Anwachsen antidemokratischer Parteien in Deutschland zu fordern! Lest den kompletten Appell inklusive der Schilderungen von Trans-Inter-Aktiv Mitteldeutschland, LSVD+ Berlin-Brandenburg und RosaLinde Leipzig hier.
- Welche Schreibweisen verwendet der BVT* und warum? Auf vier Seiten fasst der BVT* kurz und gut verständlich zusammen, welchen Schreibregeln der Verband folgt und warum. Das Dokument soll für Fachkräfte, Journalist*innen aber auch für alle anderen kurz zusammenfassen, was beim Schreiben über Trans*themen wichtig ist. Der BVT* schreibt zum Beispiel mit dem Gendersternchen, weil der Doppelpunkt lange nicht so barrierearm ist, wie behauptet wird. Außerdem verwendet der BVT “trans*” als Adjektiv und schreibt folglich von “trans* Personen” und nicht von Trans*-Personen”. Wer mehr dazu lesen will, findet hier ein PDF zum Herunterladen und hier einen Artikel auf der BVT* Homepage.
- Der BVT* richtete im Februar die Online-Konferenz „Trans* und Arbeitsmarkt: Coming-out-Prozesse bewusst gestalten und steuern“ aus. Fast 100 Personen aus großen und kleinen Unternehmen, aus Behörden, Start-Ups und Vereinen kamen zusammen um über Coming-Outs am Arbeitsplatz zu sprechen. Keynotes, Impulsvorträge und Werkstatten sollten nicht nur dafür sensibilisieren, dass Coming-Outs negative Effekte für trans* und nicht-binäre Personen haben können, sondern konkrete Lösungsansätze liefern: Über welche Themen müssen Unternehmen nachdenken, um positive Umfelder zu schaffen? Wie können Arbeitgeber*innen unterstützend handeln – im Vorfeld aber auch nach einem Coming-out? Die Vorträge und Workshops des Tages wurden von folgenden Personen gestaltet: Jo Labecka und Sy Legath von der Prout at Work Foundation, Cathérine Ngoli von Cathérine Ngoli Consulting, Friederike Boll, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Kanzlei geRechtsanwältinnen (Frankfurt/Wuppertal) sowie Kalle Hümpfner und Gabriel_Nox Koenig vom Bundesverband Trans*. Wir freuen uns schon auf die nächste Tagung!
- Mari Günther und Kalle Hümpfner vom BVT* waren zum 3. Deutschen Psychotherapiekongress eingeladen. Kalle Hümpfner moderierte ein Panel, in dem auch Mari Günther mitdiskutierte. Thematisch drehte sich das Panel um Psychotherapie in der Trans*gesundheitsversorgung und welche Rolle Therapie in dieser spielen kann und sollte. Auf dem Panel diskutierten Vertreter*innen aus universitärer Forschung, Lehre und Weiterbildung, der Bundespsychotherapeut*innenkammer, der Versorgungspraxis, der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie und der Politik über das Thema. Sie stellten verschiedene Perspektiven des Umgangs mit geschlechtlicher Vielfalt in der Psychotherapie dar und verknüpfen sie unter der Fragestellung, wie Psychotherapie heute und in Zukunft gesellschaftlich eingebunden, ethisch verantwortlich, selbstbestimmend und empowernd gestaltet werden kann – denn das Ende der Pathologisierung von trans* und nicht-binären Personen erfordert einen Perspektivwechsel!
- Der BVT* unterzeichnete einen offenen Brief zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs, der sich an Olaf Scholz, die Bundesminister*innen sowie Abgeordnete der regierenden Parteien richtete. 40 weitere Verbände waren beteiligt und forderten, dass noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zur Beratung und Abstimmung im Bundestag vorgelegt wird. Unter dem derzeit gültigen Paragrafen 218 gelten jegliche Schwangerschaftsabbrüche als rechtswidrig. Der offene Brief kann hier abgerufen werden und fordert, dass sich das ändert.
- Die PROUT AT WORK Foundation ist zehn Jahre alt geworden und der BVT* gratuliert sehr herzlich! Die Foundation wurde mit der Idee gegründet, queere Menschen in der Arbeitswelt zu unterstützen und zu vernetzen. Innerhalb dieser zehn Jahre blickt der BVT* auf viele, gemeinsame Projekte zurück – beispielsweise auf die Erstellung Leifadens zu Trans* am Arbeitsplatz, die Zusammenarbeit im Rahmen der BVT*-Veranstaltungsreihe Trans*visible oder das Positionspapier, in dem sich große Unternehmen der Wirtschaft für ein Selbstbestimmungsgesetz aussprachen. Wir freuen uns auf viele weitere!
Newsletter Juli bis Dezember 2023
- Die Initiative LIEBESLEBEN der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat ein neues Informationsangebot: Es befasst sich mit den Herausforderungen rund um ein Coming Out. Wie kann ich mein queeres oder trans* Kind als Elternteil am besten unterstützen? Pünktlich zum Coming-Out-Day gibt es seit dem 11. Oktober für Erziehungsverantwortliche alltagsnahe Tipps und ausführliche Informationen zu Sexualität, zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Spezifisches Wissensangebot zu geschlechtlicher Vielfalt ist außerdem auch hier abrufbar.
- Die Kampagne “Leben mit HIV. Anders als du denkst?” räumt mit Vorurteilen gegenüber den Lebensrealitäten mit dem HIV-Virus auf, um Betroffene zu entstigmatisieren. Pünktlich zum Welt-Aids-Tag am 01. Dezember 2023 starteten das Bundeszentrum für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), die Deutsche Aidshilfe (DAH) und die Deutsche AIDS-Stiftung (DAS) die gemeinsame Initiative. Ziel der Kampagne ist es, Menschen zum kritischen Denken aufzufordern, das eigene Wissen kritisch zu hinterfragen und Vorurteile zu erkennen. „Leben mit HIV. Anders als du denkst?“ ermöglicht es Menschen mit HIV, ihre Lebensgeschichten zu teilen und aktiv mit Informationen und Selbstbewusstsein gegen Diskriminierung anzutreten. Die Kampagne kannst du hier aufrufen.
- Am 19. Oktober 2023 kam das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel zu dem Urteil, dass die gesetzlichen Krankenkassen derzeit nicht dazu verpflichtet sind, die Kosten für geschlechtsangleichende Maßnahmen für nicht-binäre Menschen zu übernehmen. Auslöser dieser Entscheidung war der Fall der nicht-binären Person Robin Nobicht, deren Krankenkasse die Kostenübernahme für eine Mastektomie ablehnte. Nachdem Nobicht gegen die Krankenkasse geklagt hatte und vom Sozialgericht Mannheim Recht erhalten hat, entschied sich das Landessozialgericht Baden-Württemberg im Interesse der Krankenkasse. Als dritte Instanz gab das BSG der Krankenkasse Recht, indem es sich auf die unklare Situation in der Diagnose- und Indikationsstellung im Zusammenhang mit Geschlechtsdysphorie bezieht.
- Im Dezember 2023 hat die Deutsche Bahn (DB) ihre Buchungswebsite überarbeitet und ermöglicht nach langjährigem Gerichtsprozess eine nicht-binäre Anrede bei einer Buchung. Eigentlich hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main diese Änderung bis Ende 2022 gefordert. Jetzt ist sie mit einem Jahr Verspätung Ende 2023 gültig. Grund dafür war eine Klage einer nicht-binären Person, die eine Buchung als “Frau” oder “Mann” durchführen musste, aus dem Jahr 2019.
- Pünktlich zum dritten Jahrestag des gesetzlichen Konversionstherapienverbot am 24. Juni veröffentlichte LIEBESLEBEN eine Seite mit Informationen, Zahlen und Fakten rund um Konversionstherapien. Diese verdeutlichen, dass der Schutz vor Konversionstherapien mit einem Gesetz nicht ausreicht. Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit sind nach wie vor zentral, damit queere und trans* Menschen ihre sexuelle Orientierung und Identitäten ohne Rechtfertigung und selbstbestimmt ausleben können.
- Nachdem das Bundeskabinett im August einen ersten Gesetzentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz vorlegte (siehe Newsletter 01/2023), wurde dieser im Bundestag diskutiert. Die erste Lesung des Entwurfs fand am 15. November 2023 statt. In unserer Pressemitteilung kommentierte der BVT*, dass die Grundrechte von trans*, inter und nicht-binären Menschen endlich bewahrt werden müssen. Dennoch zeigte die Debatte auch sehr klar, dass das Selbstbestimmungsgesetz starken Anfeindungen von rechter Seite ausgesetzt ist. Am 14. November 2023 kam es dann zur ersten Anhörung von Expert_innen, darunter auch Kalle Hümpfner für den BVT*.
- Mit einer breiten Mehrheit hat der Deutsche Bundestag die Republik Moldau und Georgien per Gesetz, das am 23. Dezember in Kraft trat, als sichere Herkunftsländer eingestuft. Ausschlaggebend für diese Einschätzung ist, dass in beiden Ländern keine politische Verfolgung zu befürchten sei. Angesichts des Angriffs auf eine Pride-Veranstaltung durch Nationalisten in der georgischen Hauptstadt Tbilissi im Juli 2023 ist es fraglich, ob diese Sicherheit auch für queere und trans Menschen gewährleistet ist. So schrieb auch Sven Lehmann in einer persönlichen Erklärung, dass er als Queer-Beauftragter der Bundesregierung dieser Entscheidung des Deutschen Bundestags nicht zustimmt: “Maßstab für die Einschätzung eines Verfolgungsrisikos ist ein offenes und geoutetes Leben. Das ist für LSBTIQ* als soziale Gruppe in Georgien und Moldau nicht möglich.”
- Am 9. November überprüfte der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen beim Universellen Periodischen Überprüfungsverfahren (UPR) die Menschenrechtslage in Deutschland. Im Hinblick auf die Menschenrechtslage von queeren und trans* Menschen in Deutschland fällt die Bilanz überschaubar aus: 16 von den etwa 125 Staaten adressierten LGBTQI-Themen. Darunter fielen auch Empfehlungen für Anpassungen des Selbstbestimmungsgesetzes oder zu Entschädigungen im Zusammenhang mit dem sogenannten “Transsexuellengesetz”. Hervorzuheben wären daneben auch allgemeine Bemerkungen, die sich positiv auf die Einführung einer feministischen Außenpolitik bezogen, oder Empfehlungen zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit, wie dem Ausbau von Frauenhäusern. Das Überprüfungsverfahren wurde aufgezeichnet und ist hier abrufbar.
- Dunja Mijatović, Menschenrechtskomissarin des Europarats, hat im Dezember Deutschland besucht. In einer Presseerklärung äußerte sie Bedenken hinsichtlich der anhaltenden sozialen Herausforderungen: Trotz eines gut entwickelten Wohlfahrtssystems, sehe sich Deutschland mit steigender Armut, sozialer Ungleichheit und Wohnungslosigkeit konfrontiert, insbesondere bei marginalisierten Gruppen. Auf die Überschneidungen mit Trans*-, Queerfeindlichkeit oder Rassismus, die oft damit einhergehen, ging sie nicht ein.
- Transgender Europe hat am 05. Juli 2023 mit “Messages that build support for transgender rights” (deutsch: Nachrichten, die Trans*rechte unterstützen) eine neue Broschüre veröffentlicht. Diese funktioniert wie ein Toolkit für trans Aktivist*innen, um eine trans*sensible Unterstützung und Empathie gegenüber trans* Personen nach außen zu tragen. Angesichts der vielen Falschinformationen und Hetze von Anti-Trans*-Aktivist*innen liefert diese Broschüre Aufklärungsmaterial, Kommunikationsstrategien und Botschaften, um gegen trans*feindlichen Falschinformationen vorzugehen. Der Zugang zur Broschüre ist mit einer E-Mail mit dem Betreff “Request: Messages that Build Support” an comms@tgeu.org möglich.
- Das Modellprojekt “Bildungs_lücken schließen – Aufbau, Qualifizierung und Stärkung queerer Bildungsprojekte in strukturschwachen Regionen bundesweit” hat einen digitalen Methodenpoo für queere Bildungsprojekte veröffentlicht. Damit sind bewährte Methoden der queeren Bildungsarbeit nun deutschlandweit verfügbar. Der Digitale Methodenpool unterstützt aktiv eine zielgruppengerechte Planung und Umsetzung von queerfokussierten Bildungsangeboten. Durch die Förderung eines bundesweiten Austauschs schaffen er eine Plattform, um queere Bildungsarbeit zu professionalisieren.
- Der jährliche Gender Census für das Jahr 2023 ist erschienen, dessen Ergebnisse hier abrufbar sind. Dabei handelt es sich um eine Umfrage, die Informationen über Sprache und Bezeichnung sammelt, die Menschen, deren Geschlechtsidentitäten nicht einem rigiden, binären Geschlechtersystem entsprechen, für sich verwenden. Im Zeitraum von April bis Mai haben 40,375 Menschen an der Umfrage teilgenommen. Zentrale Ergebnisse aus diesem Jahr sind, dass die Bezeichnung “nicht-binär” mit 63,1 Prozent am stärksten vertreten ist. 40,1 Prozent bevorzugen keine Anrede und 74,5 Prozent eine Ansprache mit den Pronomen “they/them”.
Die Presse- und Medienlandschaft widmete sich in den vergangenen Monaten verschiedenen trans*spezifischen Themen. Von diesen waren folgende von besonderer Bedeutung:
- Entwicklungen zum Selbstbestimmungsgesetz, z.B.
- 15.11.2023: “Marco Buschmann verteidigt Selbstbestimmungsgesetz gegen Kritik”, Zeit Online, https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-11/bundestag-selbstbestimmungsgesetz-debatte-marco-buschmann-union
- 14.11.2023: Kein Kompromiss für alle, taz, https://taz.de/Selbstbestimmungsgesetz-im-Bundestag/!5973044/, mit BVT*-Nennung und Zitat von Kalle Hümpfner
- Urteil des Bundessozialgerichts zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen für nicht-binäre Menschen, z.B.
- 01.11.2023: “Die Eingriffe sind nicht kosmetisch, sie sind lebensnotwendig”: Die Trans-Gesundheitsversorgung steht auf der Kippe, Tagesspiegel, https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/queerspiegel/die-eingriffe-sind-nicht-kosmetisch-sie-sind-lebensnotwendig-die-trans-gesundheitsversorgung-steht-auf-der-kippe-10710886.html, mit BVT*-Nennung und Zitat von Kalle Hümpfner
- Trans* im Schwimmsport, z.B.
- 04.10.2023: “Offene Kategorie? Geschlossenes System!”, Süddeutsche Zeitung, https://www.sueddeutsche.de/sport/schwimmen-trans-menschen-offene-kategorie-kommentar-1.6271269?reduced=true
Weitere Artikel findet ihr in unserem Pressespiegel Nr. 38.
- Im September fand unsere Mitgliederversammlung live im queeren Zentrum Erfurt statt. Unsere Mitgliedsorganisation TIAM hatte uns bei der Suche nach einem Veranstaltungsort tatkräftig unterstützt. An dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank dafür! Bei der MV wurden Ben Manuš Liehr, Elissar El-Marouk und Maria González Leal neu in den Vorstand gewählt. In ihren Ämtern bestätigt wurden Nora Eckert und Robin Ivy Osterkamp. Frank Krüger, der seit 2020 Mitglied im Vorstand gewesen war, stellte sich nicht erneut zur Wahl. Wir bedanken uns herzlich bei Frank für sein außergewöhnliches mehrjähriges Engagement im Vorstand des BVT* und freuen uns, dass er uns weiterhin als aktives Mitglied u.a. in der AG Gesellschaftspolitik unterstützt.
- Am Tag vor der Mitgliederversammlung hatte der BVT* zum ersten Mal seit dem Beginn der Coronapandemie zu einem Präsenz-Mitgliedertreffen eingeladen,das bei der Naturfreundejugend Thüringen ausgerichtet werden konnte. Mehr als 20 Einzelmitglieder und Mitgliedsorganisationen waren der Einladung gefolgt und nutzten die Gelegenheit, um alte Bekannte zu treffen, neue Menschen und Gruppen kennenzulernen und Projekte vorzustellen bzw. von Projekten zu erfahren.
- Der Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im BVT* wächst: Die Social Media-Präsenzen des BVT* werden seit dem 01. Oktober 2023 von Carolina Arciniegas (keine Pronomen) betreut. Den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit wird von Carolina Arciniegas und Gabriel_Nox Koenig, Referent*in für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, gemeinsam betreut. Carolinas Vorstellungstext lest ihr auf unserer Homepage im Bereich Team.
- Das IDZ Jena führt in Kooperation mit dem BVT* ein Forschungsprojekt durch. Wir freuen uns sehr, Nika Bauer (dey/demm oder neutrale Pronomen) als Koordinator*in des Projekts im Team des BVT* willkommen zu heißen. Nikas Vorstellungstext lest ihr auf unserer Homepage im Bereich Team.
- Die Erklärvideo-Reihe des BVT* geht weiter: Zum internationalen Nonbinary-Day 2023 erschien ein Video zum Thema Nichtbinärität. Eine Übersicht aller Videos findet ihr auf unserer Homepage.
- Im Oktober richtete der BVT* bereits zum zweiten Mal die Community-Werkstatt aus – dieses Mal in Präsenz in Hannover. Unter dem Motto “Begegnungen und Bündnisse weben – Spaces für Austausch, Vernetzung und kreatives Miteinander” fanden 18 Workshops im Pavillon in der Hannoveraner Innenstadt statt. Fast 80 Personen kamen nach Hannover um sich auszutauschen und Beime Zine-basteln, in Empowerment-Workshops oder beim Karaoke Verbindungen zu knüpfen. Unsere Mitgliedsorganisation QNN – Queeres Netzwerk Niedersachsen hatte uns bei der Raumsuche vor Ort tatkräftig unterstützt. An dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank! Das Team des BVT* freut sich schon sehr auf die nächste Community-Werkstatt, die voraussichtlich 2025 stattfinden wird.
- Mari Günther vom BVT* war im November zu Gast bei der jährlichen Tagung der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). Dort sprach sie gemeinsam mit anderen Expert*innen in einem Panel zum Thema trans*spezifische Gesundheitsversorgung bei Kindern und Jugendlichen. Das Symposium wurde von ca. 350 Personen besucht.
- Die Veranstaltungsreihe BVT* f.a.q. beschäftigte sich mit dem Thema „Trans* im Asylverfahren – Was müssen Unterstützer*innen wissen?“ mit Lilith Raza vom LSVD statt. Die Veranstaltung wurde von 30 Teilnehmer*innen besucht, darunter auch zahlreiche Fachkräfte aus Fach- und Beratungsstellen. Sowohl im Zuge der Veranstaltung selbst als auch in durchweg positiven Rückmeldungen wurde der Wunsch nach weiteren Informations- und Austauschangebote zur Intersektion von Trans*geschlechtlichkeit/Nicht-Binarität und Flucht/Asyl deutlich. Bei einem weiteren Termin der Reihe wurde über das Urteil des Bundesozialgerichts zum Thema Kostenübernahmen durch die Krankenkassen gesprochen. Auch wenn die Urteilsbegründung nach wie vor nicht vorliegt, war es dem BVT* ein wichtiges Anliegen, ein Angebot mit einer*m juristischen Expertin zu schaffen, in dem Einschätzungen zu dem Urteil geteilt und Fragen aus der Praxis – so weit wie möglich – beantwortet werden. Wir halten euch über weitere Entwicklungen zum Thema auf dem Laufenden!
- Der BVT* hat seinen Account bei X (ehemals Twitter) gelöscht. Nachdem sich die Diskussionsatmosphäre auf der Social-Media-Plattform zunehmend verschärft hatte, war der BVT* im Herbst 2023 erneut einem trans*feindlichen Shitstorm ausgesetzt. Im Rahmen einer Social-Media-Kampagne der CEDAW-Allianz – einem Bündnis gegen geschlechtsspezifische Gewalt aus 34 zivilgesellschaftlichen Organisationen, inklusive des BVT* – hatte sich Tuuli Reiss als Referent*in für Gesundheitspolitik und Gewaltschutz im Namen des BVT* für den gemeinsamen Einsatz gegen Sexismus und für geschlechtliche Vielfalt ausgesprochen. Dieses Statement war Anlass für zahlreiche trans*feindliche Hasskommentare, die sich sowohl gegen di*en Referent*in persönlich als auch den BVT* allgemein richteten. Die Löschung des Accounts war zuvor schon länger verbandsintern diskutiert worden.
Newsletter Januar bis Juli 2023
- Die homo- und transfeindliche Diskriminierung beim Blutspenden wird abgeschafft. Die Bundesregierung hat eine Änderung des Transfusionsgesetzes vorgeschlagen, die der Bundestag verabschiedete und der Bundesrat ebenso billigte. Seit dem 28. August dürfen Menschen unabhängig von ihrer Sexualität und Geschlechtsidentität Blut spenden. Jede Person soll eigenständig das Infektionsrisiko, das vom eigenen Blut ausgeht, selbst einschätzen. Doch die daraufhin neu erarbeiteten Regelungen der Bundesärztekammer zur Risikobewertung bleiben weiterhin stigmatisierend. Analverkehr mit Sexualpartner*innen außerhalb einer langfristigen Beziehung wird pauschal als risikobehaftet erachtet. Gleichgeschlechtlicher Sex zwischen Männern gilt also weiterhin und ohne wissenschaftliche Grundlage als potentielle Gefährdung.
- Eine neue Studie der Deutschen Aidshilfe sowie des Robert-Koch-Instituts zur sexuellen Gesundheit von trans* und nicht-binären Menschen in Deutschland zeigt große Missstände und Lücken in der Gesundheitsversorgung auf. Dabei handelt es sich um die bisher erste deutsche Studie, die dieses Feld wissenschaftlich untersucht. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass trans* und nicht-binäre Menschen aufgrund von Stigmatisierung und Diskriminierung größeren gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind. Doch das Gesundheitssystem ist nicht für trans* und nicht-binäre Menschen ausgelegt, bei Mediziner*innen und Berater*innen fehlt es oft an einem trans*sensiblen Umgang und Aufklärung. Die ganze Studie ist hier abrufbar.
- Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) widersprach am 04. April 2023 in einem Urteil, dass es sich um eine Menschenrechtsverletzung handle, wenn der falsche Name und Geschlechtseintrag in der Geburtsurkunde eines Kindes steht. Dieses Urteil wurde nach einer Klage einer deutschen trans* Person gefällt. Laut dem EGMR liege ein falscher Eintrag im Ermessensspielraum des deutschen Staates. Dieses Urteil ist niederschmetternd für die Rechte von trans* Personen, ein selbstbestimmtes und akzeptiertes Leben zu führen. Darüber hinaus geht diesem Urteil ein jahrelanges Warten und Kämpfen mit diversen Gerichten voraus. Der Bundesverband Trans* hat hierzu eine Stellungnahme verfasst, die unter diesem Link verfügbar ist.
- Am 22. März kam das Gerichtsverfahren zwischen Marie-Luise Vollbrecht und dem BVT* vor dem Landesgericht Köln zu einem Ende. Vollbrecht hatte den BVT* mit anderen Verbänden im vergangenen Jahr abgemahnt. Grund war die Nutzung eines Hashtags in einem Tweet eines Social Media Kanals im Rahmen der Petition „Gegen trans*feindliche Berichterstattung“, die die entsprechenden Verbände gestartet haben. Die Anwältin Vollbrechts erklärte, dass diese auf ihre Ansprüche verzichte. Sie selbst war nicht anwesend. Mit dem Verzicht hat sich ihre Anschuldigung, der BVT* habe ihre Rechte verletzt, als unhaltbar erwiesen.
- Das Bundesamt für Justiz hat einen Flyer veröffentlicht, um über die Entschädigung nach einer Verurteilung von homosexuellen Handlungen aufzuklären: Im Jahr 2017 hat der Gesetzgeber alle strafrechtlichen Urteile für einvernehmliche homosexuelle Handlungen aufgehoben und somit alle betroffenen Personen rehabilitiert. Diese Handlungen waren zu verschiedenen Zeitabschnitten und in unterschiedlichem Ausmaß nach den §§ 175, 175a des Strafgesetzbuchs in der Bundesrepublik Deutschland und § 151 des Strafgesetzbuchs der DDR strafbar. Seit 2017 haben diejenigen, die aufgrund einvernehmlicher homosexueller Handlungen nach dem 8. Mai 1945 verurteilt und inhaftiert wurden, die Möglichkeit, beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eine Entschädigung zu beantragen. Eine solche Beantragung ist bis zum 21. Juli 2027 möglich. Mehr Informationen können hier abgerufen werden.
- Die Arbeit am Aktionsplan “Queer Leben” ist mit 200 Teilnehmer*innen gestartet. Der Aktionsplan soll künftig in verschiedenen Lebensbereichen Diskriminierung abbauen und wurde als Strategie für ein queerfreundliches Deutschland im November 2022 verabschiedet. Seit März 2023 treffen sich Arbeitsgruppen, die Maßnahmen zum Diskriminierungsabbau erarbeiten sollen.
- Am 09. Mai 2023 veröffentlichte die Bundesregierung einen ersten Referent*innenentwurf des Selbstbestimmungsgesetzes, zu dem Verbände Stellung beziehen konnten. Die Stellungnahme des Bundesverband Trans* ist hier verfügbar. Kritisiert werden darin vor allem die Paragrafen zu einer dreimonatigen Wartefrist (§ 4), einer einjährigen Sperrfrist (§ 5), zum Hausrecht und Sport (§ 6) und zum Spannungs- und Verteidigungsfalls (§ 9) begegnen Personen, welche eine Änderung des Geschlechtseintrags. Darüber hinaus sieht der Bundesverband Trans* im Entwurf Nachholbedarf bei der Regelung von minderjährigen Personen (§ 3). Beim Thema Elternschaft (§ 11) bemängelt der Verband eine Fortsetzung der Falscheintragung von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Eltern in den Geburtenregistern. Neben dem BVT* begrüßten z.B. auch die Frauenhauskoordinierung e.V., Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe oder der Bund deutscher Juristinnen, das sogenannte “Transsexuellengesetz” durch ein Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen. Hier können alle eingereichten Stellungnahmen der Verbände aufgerufen werden. Nicht nur die Verbände bezogen Stellung: Durch das Netzwerk “PROUT AT WORK” positionierten sich u.a. auch deutsche Unternehmen durch unterstützende Statements.
- Am 23. August hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz beschlossen. Ein überwiegender Teil der Kritikpunkte aus der Stellungnahme des BVT* wurden nicht berücksichtigt. Im Entwurf bleiben nach wie vor die dreimonatige Wartefrist, die einjährige Sperrfrist oder Misstrauensparagraphen enthalten. Neu ist außerdem, dass im Falle einer Änderung des Namens und des Geschlechtseintrag Daten zur Überprüfung u.a. an Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Bundesverfassungsschutz weitergeleitet werden. Das stellt trans* Personen unter einen Generalverdacht. Aus diesen Gründen kam es zu der Petition “Ja zu Selbstbestimmung!”, die hier unterzeichnet werden kann.
- Pünktlich zum jährlich stattfindenden IDAHOBIT veröffentlichten Transgender Europe (TGEU) die Trans Rights Map & Index in Europe and Asia und ILGA-Europe die Rainbow Map and Index. Die Trans Rights Map & Index umfasst Daten aus 49 europäischen und fünf zentralasiatischen Ländern. Die diesjährigen Ergebnisse bestätigen kontinuierliche Fortschritte hinsichtlich Trans*rechte, aber auch wachsende Widerstandsfähigkeiten innerhalb von Anti-Trans-Bewegungen. Die TGEU begrüßt die Fortschritte, appelliert gleichzeitig auch an zivilgesellschaftliche Organisationen, Menschenrechtsverteidiger*innen und politische Entscheidungsträger*innen, für eine trans*inklusivere Gesellschaft weiter zusammenzuarbeiten. In der Rainbow Map and Index wird die rechtliche und politische Lage von LSBTQ-Menschen in 49 europäischen Ländern evaluiert. Im diesjährigen Bericht wird deutlich, dass es Fortschritte hinsichtlich der Rechte von LSBTQ-Menschen gibt, während öffentliche Debatten immer polarisierter und gewaltvoller geführt werden.
- Die Association for Women’s Rights and Development (AWID) hat am 18. Mai am IDAHOBIT das Statement “There is No Place for Anti-Trans Agendas in the UN” veröffentlicht. Darin verurteilt AWID insbesondere die Äußerungen von Reem Alsalem, der UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Diese verteidigte mehrfach Hürden innerhalb der rechtlichen Anerkennung der Geschlechtsidentität. Das rechtfertigte sie mit dem vermeintlichen Schutz von cis Frauen und bediente damit offenkundig transfeindliche Rhetorik. Weltweit haben 844 Verbände und Organisationen, darunter auch der BVT*, das Statement mitunterzeichnet.
- Die Stiftung “PROUT AT WORK” veröffentlichte einen Leitfaden zu trans* und Transition am Arbeitsplatz. Zielgruppe des Leitfadens sind Arbeitgeber*innen, Kolleg*innen, aber auch trans* Personen selbst. Er bietet Tipps für einen sensiblen Umgang von trans* Personen im Arbeitsalltag und soll u.a. bei Transitionen am Arbeitsplatz unterstützend herangezogen werden können. Denn nach wie vor stoßen trans* Personen auf Barrieren und Widerstände, die vor allem auf das dominierende Verständnis einer binären Geschlechterordnung zurückgehen. Der Leitfaden kann hier kostenlos als PDF abgerufen werden.
- Trans- und homofeindliche Gewalt findet überall statt – auch in Berlin. Das verdeutlicht auch das Berliner Monitoring für trans- und homophobe Gewalt, das sich im vergangenen Jahr speziell trans*feindlicher Gewalt widmete. Betroffene erleben diese Vorfälle regelmäßig, doch die Öffentlichkeit ist darüber nur unzureichend informiert. Ein Erklärfilm des „Berliner Monitoring trans- und homophobe Gewalt“ von Camino setzt sich zum Ziel, dem entgegenzuwirken. Durch eine fundierte und umfangreiche Analyse klärt es über trans*- und homofeindliche Gewalt mit Fakten, Quellenangaben und konkreten Empfehlungen zur Prävention auf. Das Video kann hier aufgerufen werden.
- Warum braucht es das Selbstbestimmungsgesetz auch für Jugendliche? In einem Artikel befasst sich die Plattform “StarkeKids” genau mit dieser Frage. Dieser räumt mit Falschinformationen zum Selbstbestimmungsgesetz auf und fokussiert sich auf Vorteile eines solchen Gesetzes für das Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen. Der Artikel ist hier abrufbar.
- QueerEinstieg – so lautet der Kanal beim Digitalverlag KiVVON, der sich mit allen möglichen Fragen rund um Queerness auseinandersetzt. Auch Trans*themen werden dort regelmäßig in Form von Videos besprochen. In mehrerer dieser Videos war auch Gabriel_Nox Koenig vom BVT* zu Gast und hat u.a. über die Entwicklung der Debatten rund um trans* Personen gesprochen. Hier geht’s direkt zum Kanal.
Die Presse- und Medienlandschaft widmete sich in den letzten Monaten diversen, trans*spezifischen Themen. Von diesen kristallisierten sich folgende am zentralsten heraus:
- Selbstbestimmungsgesetz, z.B.:
- 28.04.2023: Das ist doch kein Saunaschutzgesetz!, Zeit Online, https://www.zeit.de/gesellschaft/2023-04/selbstbestimmungsgesetz-trans-menschen-frauensauna
- 31.05.2023: Kritik am Selbstbestimmungsgesetz, taz, https://taz.de/Queere-Rechte-in-Deutschland/!5934645/, mit BVT*-Nennung
- Defizitäre Gesundheitsversorgung von trans* Personen, z. B.:
- 09.07.2023: Studie zeigt, Ärzt:innen wissen zu wenig über trans* Menschen, BuzzFeedNews, https://www.buzzfeed.de/news/studie-queer-lgbtq-medizin-luecke-zu-wenig-wissen-hiv-sexuelle-gesundheit-aerzte-trans-nicht-binaer-92382821.html
- 15.05.2023: Gesundheitsversorgung: “Eklatante Lücken” bei trans und nichtbinäen Menschen, Queer.de, https://www.queer.de/detail.php?article_id=45601
- Der Umgang von Sportverbänden mit trans* Personen, z.B.:
- 18.08.2023: Schach-Weltverband schließt trans Frauen von Frauen-Events aus, Deutschlandfunk, https://www.deutschlandfunk.de/schach-fide-transgender-100.html
- 24.03.2023: Transgender-Leichtathletinnen ausgeschlossen, DW, https://www.dw.com/de/world-athletics-schliesst-transgender-leichtathletinnen-aus/a-65104230, mit Zitat von Gabriel_Nox Koenig vom BVT*
Weitere Medienberichte finden sich in unserem Pressespiegel.
- Am 16. März wurde Nora Eckert als neues Vorstandsmitglied beim Notar in das Vereinsregister eingetragen. Sie arbeitet als Publizistin unter anderem mit dem Schwerpunkt Trans*aktivismus und Trans*geschichte.
- Der BVT* sitzt nun offiziell im Beirat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, welcher sich am 27.3. offiziell konstituierte. Das Gremium hat die Aufgabe, die Antidiskriminierungsstelle bei der Erstellung von Berichten und Empfehlungen für den Deutschen Bundestag zu unterstützen. Ein Hauptziel des Beirats besteht darin, den Austausch mit gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen zu intensivieren, die sich mit dem Schutz vor Diskriminierung beschäftigen. Die Geschäftsführung des BVT* hat den Sitz inne.
- Die AG Gesundheit erhielt frischen Wind und Zuwachs. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen AG-Mitgliedern konnten neue aktive Teilnehmer*innen aus Fachberatungsstellen, Mitgliedsorganisationen, Forschung und Psychotherapie gewonnen werden. Hinsichtlich weiterer Entwicklung ist geplant, die AG als Forum für Austausch, Vernetzung und Wissenstransfer weiter auszubauen.
- Das Team im BVT* erhielt Verstärkung:
- Mit Tuuli haben wir seit April 2023 ein*e neue Fachreferent*in für Gesundheitspolitik und Gewaltschutz. Davor war they unter anderem tätig in der psychosozialen Arbeit der Trans*Inter*Beratungsstelle München, der STI-Beratung und Testung für TIN*-Personen bei der Münchner Aids-Hilfe, als Berater*in für geflüchtete Menschen beim Sozialreferat der Landeshauptstadt München, sowie als Redakteur*in des Magazins des Bayerischen Flüchtlingsrats.
- Seit Mai 2023 ist außerdem Aidan für Kommunikation und Versand im BVT* tätig. Aidan befasst sich als Kulturwissenschaftler*in, Dramaturg*in und Autor*in mit postkolonialen Verflechtungen in den darstellenden Künsten und der Kulturvermittlung.
- Jon Parth ist seit Februar 2023 Projektreferent*in im Projekt TRANS* – JA UND?! für die Planung, Umsetzung und Weiterentwicklung der Empowerment- und Freitzeitangebote für Jugendliche zuständig. Besonders Spass hat Jon dabei in der gemeinsamen Konzeptionierung und Weiterentwicklung der Angebote und dem Austausch mit den Menschen die die Angebote gestalten und besuchen. Jon hat Erziehungswissenschaft und angewandte Sexualwissenschaft studiert und war viele Jahre in der Sozialen Arbeit mit queeren Jugendlichen tätig. Neben Jons Tätigkeit beim BVT* ist Jon in der politischen Bildungsarbeit und als Lehrkraft für Erzieher*innen tätig.
Newsletter Juli bis Dezember 2022
- Das Berliner Sozialgericht hat entschieden, dass für trans* Personen auch dann ein Anspruch auf Kryokonservierung von Keimzellen nach § 27a Abs. 4 SGB V besteht, wenn die Kryokonservierung schon vor der Gesetzesänderung selbstständig bezahlt wurde. Die klagende trans* Frau hatte einen Antrag auf Kostenübernahme gestellt, der von der Krankenkasse abgelehnt wurde. Das Urteil macht nun klar, dass die Kasse die Kosten der Kryokonservierung aus den Jahren 2021 und 2022 nachträglich erstatten und die Kryokonservierung bis zum 50. Lebensjahr der klagenden trans* Frau bezahlen muss. Das ganze Urteil könnt ihr auch selbst lesen.
- Das Landessozialgericht von Baden-Württemberg hob eine vorinstanzliche Entscheidung zur Kostenübernahme einer Mastektomie für eine nicht-binäre Person auf. Nach diesem Urteil muss die Krankenkasse diese Behandlung für nicht-binäre Personen nicht bezahlen. Begründet wurde dies damit, dass nur geschlechtsangleiche Maßnahmen übernahmepflichtig seien, die auf die Angleichung an ein binäres Geschlecht zielen. Mehr Informationen finden sich in diesem Artikel des Redaktionsnetzwerks Deutschland.
- An der Medizinischen Universität Wien wurde eine länger angelegte englischsprachige Studie zur Wirksamkeit von „Es wird besser“ (im Original das „It Gets Better“ Project) Suizidpräventionsvideos durchgeführt. Es wurde geprüft, ob LGBTIQ* Jugendliche direkt nach dem Sehen der Videos und vier Wochen später weniger suizidal waren. Die Studie ergab, dass die Videos nur eine leichte und kurzfristige Verbesserung für trans* und nicht-binäre Jugendlichen und eine leichte Erhöhung der Wahrscheinlichkeit, dass sich die Jugendliche Hilfe suchten, erreichen. Sie können also etwas helfen, der Effekt ist aber in der Regel nur kurzfristig, tritt also nur kurz nach Anschauen der Videos auf. Der gesamte Titel der Studie lautet »Effects of “It Gets Better” Suicide Prevention Videos on Youth Identifying as Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender, Queer, or Other Sexual or Gender Minorities: A Randomized Controlled Trial« und sie kann kostenlos online gelesen werden.
- Das Magazin Impu!se der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e. V. hat eine Ausgabe speziell zu queerer Medizin herausgegeben. Neben Artikel, die allgemein über die Behandlung von LSBTIQ* Personen berichten, gibt es auch ein Interview mit Tessa Ganserer, ein Artikel über die Fortbildung zur Versorgung von inter und trans* Personen und einen Artikel über die falsche Dichotomie von Transition und Detransition. Es handele sich um einen falschen Widerspruch, da sich viele Menschen, die sich für eine Detransition entscheiden, trotzdem noch als trans* verstehen oder eine Retransition anstreben. Das ganze Magazin ist gratis online erhältlich.
- TGEU hat zum ersten Mal eine „Trans Health Map“ veröffentlicht. Diese zeigt, wie es um die Gesundheitsversorgung von trans* Personen in Europa bestellt ist. Die Informationen wurden auf der Basis von sechs Faktoren auf nationaler Ebene gesammelt: (a) Arten und Verfügbarkeit der trans* Gesundheitsversorgung; (b) Voraussetzungen für die psychiatrische Diagnose vor der Hormonersatztherapie oder Operationen; (c) Wartezeit vor dem Ersttermin; (d) von der trans* Gesundheitsversorgung ausgeschlossene Gruppen und solche, die länger auf die Behandlung warten müssen; (e) Jüngstes Alter für Pubertätsblocker und jüngstes Alter für Hormonersatztherapie.
- Der BVT* hat eine neue Broschüre veröffentlicht, die dazu beitragen soll, die medizinische Versorgung von trans* Personen zu verbessern: „TRANS* PATIENT*INNEN WILLKOMMEN – Informationen für den Praxisalltag – für Ärzt*innen und medizinisches Fachpersonal“. Die Broschüre richtet sich gezielt an Ärzt*innen und anderes medizinisches Fachpersonal. Enthalten ist ein Glossar und die Broschüre gibt Empfehlungen für den Umgang mit trans* und nicht-binären Patient*innen. Es finden sich Informationen über die Lebensrealitäten von trans* und nicht-binären Personen und Aufklärung über Diskriminierung. Ganz am Ende wird noch weiterführende Literatur empfohlen. Die Broschüre kann auf der BVT*-Webseite heruntergeladen werden. Eine Druckversion ist momentan nicht verfügbar.
- Das Aktionsbündnis #WirRedenMit fordert mehr Selbstbestimmung für Kinder und Jugendliche. In den im Juni 2022 vorgestellten Eckpunkten des Selbstbestimmungsgesetzes stand nämlich, dass volle Selbstbestimmung erst ab 18 Jahren möglich sein soll. Minderjährige zwischen 14 und 17 Jahren sollen Vornamen und Geschlechtseintrag nur mit Zustimmung ihrer Sorgeberechtigten ändern können. Damit in dieser Debatte auch die betroffenen trans*, inter und nicht-binären Kinder und Jugendliche selbst zu Wort kommen und nicht nur über sie gesprochen wird, haben der Bundesverband Trans* e.V., Intergeschlechtliche Menschen e.V., TRANS* – JA UND?!, das Jugendnetzwerk Lambda e.V. und viele weitere Unterstützer*innen diese Kampagne gestartet. Als Teil der Kampagne wurden 12 Appelle und dazugehörige Zitate veröffentlicht, die auf einer Online-Umfrage von Anfang 2022 basieren, bei der sich 576 junge Menschen zwischen fünf und 26 Jahren beteiligt haben. Diese und weitere Materialien lassen sich auf der Webseite der Kampagne herunterladen.
- Zum selben Thema hat der BVT* im September eine Online-Veranstaltung mit dem Titel „Selbstbestimmung bei minderjährigen trans* Personen“ organisiert, deren Aufzeichnung online angesehen werden kann. Es wurde aus der Perspektive des Rechts, der Wohlfahrt und der Selbstvertretung darüber gesprochen, was es in Zukunft braucht, um Diskriminierung gegenüber minderjährigen trans* Personen abzubauen und deren Grundrechte zu schützen. Dabei ging es insbesondere auch darum, wie eine selbstbestimmte Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags junge Menschen in ihrer Selbstfindung unterstützen und sie vor Diskriminierung schützen kann. Mari Günther und Kalle Hümpfner vom BVT* haben moderiert und es gab Inputs von Susanna Roßbach (Deutscher Juristinnenbund), Katrin Frank & Juliane Meinhold (Paritätischer Gesamtverband) und eine Kurzvorstellung der #WirRedenMit Kampagne durch Yan Zirke (Bundesverband Trans*, Jugendprojekt ‚TRANS* – JA UND?!‘). Zum Video geht es hier.
- Vor fünf Jahren – am 10. September 2017 – reagierte das Bundesverfassungsgericht auf die Beschwerde der inter Person Vanja und fasste einen wegweisenden Beschluss. Darin wurde entschieden, dass es verfassungswidrig ist, dass zu dem damaligen Zeitpunkt nur die Personenstände „weiblich“, „männlich“ und ein gestrichener Geschlechtseintrag vorgesehen waren. Die damalige Bundesregierung verständigte sich letztlich auf einen Minimalkonsens. Folge war die Einführung des Paragrafen 45b Personenstandsgesetz (PStG) und, damit verbunden, die Einführung des Geschlechtseintrags ‚divers‘. Von Anfang an stand die Regelung in der Kritik, da nur gegen Vorlage eines medizinischen Attests Vornamen und Geschlechtseintrag angepasst werden können. Ebenso wird kritisiert, dass durch das gleichzeitige Fortbestehen des sogenannten Transsexuellengesetzes (TSG) neben dem Paragrafen 45b PStG trans*, inter und nicht-binäre Personen nun zwei unterschiedlichen Rechtsgrundlagen ausgesetzt sind. Aktuell liegt dem Bundesverfassungsgericht erneut eine Beschwerde vor, um zu prüfen, ob dies eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung darstellt. Kalle Hümpfner vom BVT* erklärte anlässlich des fünften Jahrestages des Urteils: „[…] wir sind noch lange nicht am Ziel. Es darf nicht sein, dass die Akzeptanz und Gleichberechtigung von nicht-binären Personen nur vor den Gerichten erkämpft werden können. Die Regierung muss nun den Worten aus dem Koalitionsvertrag Taten folgen lassen. Aus den Eckpunkten zum Selbstbestimmungsgesetz muss ein Referentenentwurf werden – und zwar bald.“
- „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltsgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz – DfördG)“ soll in einem Gesetz münden, welches das aktuelle DfördG verbessert. Die aktuellen Demokratieförderungsmaßnahmen sollen ausgebaut und erweitert werden, um auf neue Entwicklung einzugehen und auch bisher unbeachtete Bereiche zu fördern. Der BVT* hat sich mit einer Stellungnahme beteiligt und ein Statement zu dem aktuellen Referentenentwurf veröffentlicht.
- Seit vielen Jahren fordern queere Verbände die Einführung eines Aktionsplans gegen Gewalt und Diskriminierung. Nun stellte die Bundesregierung einen Entwurf vor. Dieser benennt eine Fülle von Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern (Rechtliche Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, Stärkung von Beratungs- und Communitystrukturen, Internationales). Schutz und Akzeptanz für LSBTIQ* Personen ist eine Querschnittsaufgabe, die alle Lebensbereiche betrifft, deshalb handelt es sich um einen ressortübergreifenden Plan. Der BVT* hat sich in seiner Stellungnahme auf die Aspekte rechtliche Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, Stärkung von Beratungs- und Communitystrukturen sowie Internationales konzentriert. Jeder Aspekt wird unter verschiedenen Gesichtspunkten beleuchtet.
- Am 14.09.22 jährte sich der Suizid von Ella Nik Bayan zum ersten Mal. Keine zwei Wochen vorher verstarb Malte C. nachdem er am Rande des CSDs in Münster angegriffen wurde. Beide Tode machen sprachlos, versetzen in Schrecken und lösen noch immer tiefe Trauer und auch Wut aus. Die Berichterstattung über Ella und Malte war von rassistischen Motiven gezeichnet. Der BVT* setzt sich dafür ein, dass die Berichterstattung über trans*feindliche Gewalt mehr auf die strukturellen Gründe und die Lebensrealitäten der betroffenen trans* Personen eingeht, statt Probleme zu individualisieren oder marginalisierte Gruppen gegeneinander auszuspielen. Malte ist auf dem Waldfriedhof Lauheide bei Münster begraben, Ella auf dem Sozialistenfriedhof Berlin Friedrichsfelde. Freund*innen von Ella haben in ihrem Gedenken eine Webseite eingerichtet.
- Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Ergänzung des Sanktionsrechts nach § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB wurde durch das Bundesministerium für Justiz durch den Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“ aufgegriffen. Dieser erkennt den dringenden Handlungsbedarf aufgrund der steigenden Zahl an Hassverbrechen und nennt explizit „geschlechtsspezifische“ und „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Bewegründe als Ursache. Die Gesetzesbegründung weist ausdrücklich darauf hin, dass der Begriff „geschlechtsspezifisch“ auch Gewalt gegen trans*, inter und nicht-binäre Personen umfasst. Darum hatte der BVT* hatte die Chance, zu diesem Entwurf Stellung zu nehmen.
- Zum diesjährigen Trans Day of Remembrance (TDOR) gibt es – wie jedes Jahr – ein Statement und neue Zahlen vom TGEU Projekt „Trans Murder Monitoring“. Es wurden 327 Morde erfasst, wobei die „Dunkelziffer“ wohl deutlich höher liegt. Die erfassten Fälle der letzten 14 Jahre sind in der interaktiven Karte der TGEU visualisiert. Es zeigen sich die selben Trends wie in den Vorjahren: 95% der Ermordeten waren trans* Frauen und/oder trans*feminine Personen. Viele der Ermordeten machten Sexarbeit. 36% der in Europa ermordeten Personen waren migrantisiert. Der BVT* hat in seinem jährlichen Statement die Daten des „Trans Murder Monitoring“ auf Deutsch aufgeschlüsselt. Cuso Ehrich und Robin Ivy Osterkamp aus dem BVT* Vorstand betonten darin, dass diese Entwicklungen auch auf oft trans*feindlichen politischen und medialen Diskursen basieren und dass es wichtig sei, diese Gewalt intersektional zu betrachten.
- Der Bundesverband Trans* hat ein drittes Erklärvideo veröffentlicht. Dieses Mal geht es um die Frage „Intersektionalität. Was ist das eigentlich?“. Es ist in deutscher Lautsprache verfügbar mit wahlweise arabischen, deutschen, englischen oder türkischen Untertiteln oder mit Dolmetschung in Deutscher Gebärdensprache. Das Video kann – wie auch die ersten beiden Erklärvideos – auf der Webseite des BVT* angesehen werden.
- Jüngste mediale Debatten haben deutlich gemacht, dass es immer noch kein Allgemeinwissen ist, dass es auch aus der Sicht der Biologie schon länger mehr als zwei Geschlechter gibt und sich Genitalien individuell entwickeln. Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld und der BVT* hatten deshalb gemeinsamen zum Online-Vortrag „Geschlecht aus Sicht der Biologie“ von Prof. Dr. Heinz-Jürgen Voß eingeladen. Dieser – und die anschließende Fragerunde – wurden aufgenommen und können online nachgehört werden. Weitere Materialien und Kontaktdaten für weitere Nachfragen finden sich zudem auf der Webseite von Prof. Dr. Heinz-Jürgen Voß.
- Zum ersten Mal gab es im deutschsprachigen Raum eine Studie, welche den Zusammenhang zwischen einer „positiven Minderheitenidentität“ und der Qualität der Beziehung(en) bei sexuellen „Minderheiten“ erfasst. Diese wurde auf Englisch verfasst und trägt den Titel: „Intimate Pride: a Tri-Nation Study on Associations between Positive Minority Identity Aspects and Relationship Quality in Sexual Minorities from German-Speaking Countries“. Es wurden insgesamt 571 LGBTIQ* Menschen aus der Schweiz, Österreich und Deutschland befragt. Für alle Befragten wurden die Aspekte der „positiven Minderheitenidentität“, die selbstwahrgenommene Qualität der Beziehung, psychologischer Stress und soziodemografische Charakteristika erfasst. Die Studie ergab, dass ein Zusammenhang zwischen einem positiven Selbstbild und der selbstwahrgenommenen Qualität der eigenen Beziehung besteht. Die Autor*innen kommen zu dem Schluss, dass es schon viele Untersuchungen gebe, die zeigen, dass sich „Minderheitenstress“ negativ auf das Beziehungsleben von LSBTIQ* auswirke – es aber noch zu wenig Forschung dazu gebe, wie sich ein positives Selbstbild auf die Qualität von Beziehungen von LSBTIQ* auswirke. Es sei wichtig, dass hier weiter geforscht wird, damit effektive Aufklärung und wirkungsvolle Therapieformen besser gefördert werden können.
- Im September hat die Mitgliederversammlung des BVT* stattgefunden. Nora Eckert wurde als neues Vorstandsmitglied gewählt. Sie arbeitet als Publizistin unter anderem mit dem Schwerpunkt Trans*aktivismus und Trans*geschichte. In ihrem Antritts-Statement erklärt sie: „Trans* bin ich seit meiner Geburt, also seit jetzt 68 Jahren, Berlinerin seit 49 Jahren, trans* Frau seit 46 Jahren und trans* Aktivistin seit vier Jahren. Als frischgebackene Vorständin beim BVT* bin ich damit die Älteste und zugleich Jüngste. Das passt zu mir, denn so paart sich Lebenserfahrung mit der Offenheit für Neues. […]“
- Als neue Mitgliedsorganisationen heißt der BVT* herzlich die Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK e.V.) aus Nürnberg und TIM – trans* und inter* Menschen in Mecklenburg-Vorpommern aus Wismar willkommen! Der BVT* freut sich sehr!
- Mit Annette Güldenring hat ein Gründungsmitglied des Bundesverband Trans* und ehemalige Vorständin den 1. Waltraud-Schiffels-Ehrenpreis erhalten. Der BVT* gratuliert aus vollstem Herzen zu dieser Würdigung ihres Lebenswerkes. Annette Güldenring macht sich seit Jahrzehnten für trans* Personen und die Verbesserung der medizinischen Grundversorgung stark. Zur Verleihung erklärte die Hannchen-Mehrzweck-Stiftung, Annette Güldenring stehe „mit Ihrem Lebenswerk wie kaum eine andere Person für ein glaubwürdiges und authentisches Eintreten für die Interessen von transgeschlechtlichen Personen im medizinischen System“. Der Waltraud-Schiffels-Ehrenpreis ist benannt nach der gleichnamigen Germanistin und Schriftstellerin, die durch ihr literarisches Schaffen und ihre aktivistische Arbeit viele trans* Frauen geprägt hat und die Wahrnehmung von Transition in Deutschland maßgeblich beeinflusst hat. Der Preis würdigt Personen, die sich für die Förderung des Trans*empowerments einsetzen und wird von nun an jährlich vergeben.
- Die BundesNetzwerkTagung des queeren Sports (BuNT) – an dem auch die BVT* Mitgliedsorganisation Seitenwechsel beteiligt ist – wurde am 2. Dezember mit dem Ethikpreis des Deutschen Olympischen Sportbundes ausgezeichnet. Dieser Preis wird alle zwei Jahre verliehen um die Förderung von ethischen Werten im Sport zu ehren. BuNT wurde 2018 ins Leben gerufen und ist mittlerweile ein wichtiger Termin für den Vereinssport. Hier kommen Sportverbände, queere Sportvereine und Interessenvertretungen zusammen um gleichberechtigt die Chancengleichheit und -Gerechtigkeit im organisierten Sport voran zu bringen. Der BVT* gratuliert BuNT und allen beteiligten Organisationen herzlich zu dieser Auszeichnung!
Newsletter Januar bis Juni 2022
- Sven Lehmann, MdB, „Queer-Beauftragter“ der Bundesregierung, merkt an, dass die Kommunikation über Affenpocken teilweise an den Beginn der AIDS-Krise erinnere. So sei sie teilweise stigmatisierend und es werde befürchtet, dass sie zu mehr Diskriminierung führe. Zudem schade die bisherige Fokussierung auf Männer, die Sex mit Männern haben, auch der Aufklärung der Gesamtbevölkerung, da sich alle mit der Krankheit infizieren können und es sich auch nicht um eine nur sexuell übertragbare Infektion handelt. Eine zielgruppenspezifische Ansprache sei trotzdem wichtig.
- Der Amateurfußball ist für trans*, inter und nicht-binäre Spieler*innen geöffnet worden. Der Vorstand des Deutschen-Fußball-Bundes hat eine Neuregelung beschlossen, die es trans*, inter und nicht-binären Menschen ermöglicht, selbst zu entscheiden, ob sie in einem Frauen- oder Männerteam spielen wollen. Diese Entscheidung kann zudem dazu beitragen, dass andere Sportorganisationen ebenfalls trans*freundlichere Regelungen einführen. Mehr Informationen finden sich auch in diesem Eurosport-Artikel.
- Der internationale Schwimmverband FINA schließt trans* Frauen durch seine neue Regelung praktisch komplett vom Schwimmwettbewerb aus. Denn künftig sollen nur noch trans* Frauen in der Frauenkategorie antreten können, wenn sie schon mit Vollendung des 12. Lebensjahres ihre medizinische Transition abgeschlossen haben und zudem bestimmte Testosteron-Blutwerte nicht überschreiten. Das ist quasi nicht möglich. Zudem soll dies durch die jeweillige Athletin selbst bewiesen werden. Im Tagesspiegel findet sich ein Artikel zu der Thematik, der auch die Geschichten von mehreren trans* Athletinnen erzählt.
- Die Deutsche Bahn muss es ermöglichen, dass bei dem Kauf einer Fahrkarte auf der Webseite mehr als nur „männlich“ oder „weiblich“ als Geschlechtsangabe ausgewählt werden kann. Das hat das Oberlandgericht Frankfurt am Main in einem Urteil verkündet, welches aufgrund der Klage einer nicht-binären Person gefällt wurde. Der Person wurde zudem eine Entschädigung in Höhe von 1000€ zugestanden. In einem Text der TIN-Rechtshilfe wird erklärt, welche positiven Folgen dieses Urteil darüber hinaus entwickeln kann. Der BVT* hat bereits vergangenes Jahr eine Briefvorlage zum internationalen Tag der Nichtbinarität veröffentlicht, die benutzt werden kann, um gegen zweigeschlechtliche Formulare Beschwerde einzulegen
- In Berlin wird die erste Verbandsklage nach dem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG ) geführt: Die Humboldt-Universität zu Berlin (HU) wird aufgrund der fehlenden Möglichkeit für trans*, inter und nicht-binäre Studierende, einen Identitätsnamen auf studentischen Unterlagen zu führen, verklagt. Die HU ist die einzige Berliner Universität, die es noch nicht ermöglicht, auch ohne offizielle Namensänderungen bestimmte Dokumente, wie z.B. das Studierenden-Ticket anzupassen. Die Klage wird von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt. Die Pressemitteilung der GFF legt die Hintergründe dar.
- Die Eckpunkte für das geplante Selbstbestimmungsgesetz wurden am 30. Juni vorgestellt. Es soll das sogenannte Transsexuellengesetz (TSG) ersetzen. In Zukunft soll die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen allein durch Selbsterklärung vor dem Standesamt möglich sein. 14 bis 17 jährige Personen soll dies mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten ermöglicht werden. Die Rechte von trans* Eltern sollen mit einer Anpassung des Abstammungsrechts geschützt werden, aber ein besserer Schutz vor Zwangsoutings soll schon im Rahmen des Selbstbestimmungsgesetzes ermöglicht werden. Ebenfalls ist eine Stärkung des Offenbarungsverbotes geplant. Zudem ist eine Entschädigung für Zwangsscheidungen und Zwangssterilisationen vorgesehen. Es wurde angekündigt, dass das Selbstbestimmungsgesetz idealerweise zum Sommer 2023 verabschiedet werden soll. Der BVT* hat eine ausführliche Pressemitteilung zu den Eckpunkten veröffentlicht.
- Der BVT* hat ein Manifest gegen geschlechtsbezogene Gewalt mitunterschrieben, welches am 8. März, dem internationalen feministischen Kampftag – auch Wetfrauentag genannt, veröffentlicht wurde. Die Europäische Union wird aufgefordert, eine vorausschauende und umfassende Herangehensweise in der Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt zu wählen. Die BVT*-Mitgliedsorganisation Dissens – Institut für Bildung und Forschung hat in den Jahren 2018 und 2019 ein Projekt, das sich mit geschlechtsbezogener Gewalt gegen LSBTIQA+ und insbesondere gegen trans* Personen auseinandersetzt, durchgeführt. Auf der Projektwebseite finden sich weitere Informationen und eine Broschüre zum Thema.
- Der BVT* hat eine Informationssammlung für trans* und nicht-binäre Personen aus der Ukraine erstellt. Es werden die Angebote von Mitgliedsorganisation aufgeführt, Spendenmöglichkeiten genannt und Informationen zum Thema Flucht und Asyl bereitgestellt.
- Am 29.06. wurde die Webseite gegen-antifeminismus.de veröffentlicht. Diese wurde im Rahmen eines Projektes von der Fachstelle Gender, GMF und Rechtsextremismus der Amadeo Antonio Stiftung erstellt. Auf der Seite werden zehn antifeministische Narrative beschrieben, mit Fakten abgeglichen und durch feministische Argumente entkräftet. Auch zu Trans*themen werden dort Argumente und Fakten geliefert, um gegen antifeministische und trans*feindliche Diskurse vorzugehen.
- DieTGEU hat erneut eine interaktive Karte über die Menschenrechtslage von trans* Personen veröffentlicht. Diese erscheint einmal jährlich zum internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter-, Trans*- und Asexuellenfeindlichkeit (IDAHOBITA am 17. Mai). Das Fazit der TGEU: Bei allen Problemen gebe es auch Grund zur Hoffnung. Da die Karte nur auf Englisch erscheint, hat der BVT* wieder einige Kernaussagen in einer Pressemitteilung auf Deutsch zusammengefasst. Die selbe Pressemitteliung geht auch auf die ILGA Karte zur Menschenrechtslage ein. Auch hier werden einige positive Veränderungen angemerkt: In Deutschland ist es das Verbot von OPs an inter* Kindern, zudem gebe es in einigen osteuropäischen Ländern es positive Entwicklungen, die auf Verbesserungen der Rechtslage von LSBTI* hoffen lassen. Aber nicht alles ist positiv: Im Vereinigten Königreich, Bulgarien und Rumänien hat sich die Rechtslage zuletzt verschlechtert.
- Das Handelsunternehmen OTTO hat einen Leitfaden zu trans* Identitäten am Arbeitsplatz veröffentlicht. Hier werden neben Maßnahmen wie All-Gender-Toiletten, geschlechtergerechter Sprache und LGBTIQ*-Netzwerken noch weitere Schritte vorgestellt, um den Arbeitsplatz trans*freundlicher zu gestalten. Der Leitfaden kann auf der OTTO-Webseite heruntergeladen werden, und hat jeweils Abschnitte, die sich an trans* Angestellte, Führungskräfte und die Belegschaft allgemein richten und spezifische Informationen liefern.
- Bisher gibt es nur wenige Materialien, die auf deutsch ausführlich Wissen zu dem Thema Nichtbinarität bereitstellen. Die Broschüre „Nicht-Binär: Eine Einführung“ möchte Abhilfe schaffen: Sie kann digital heruntergeladen oder als Print-Version bestellt werden.
- Die Thomson Reuters Foundation in Berlin hat eine Reportage über das Selbsbestimmungsgesetzt in Argentinien veröffentlicht. Sie zeigt dass und wie Feminist*innen dort trans* Rechte unterstützen und zeigt, dass es nach zehn Jahren Selbstbestimmungsgesetz viele Beweise dafür gibt, dass trans* Selbstbestimmung die Rechte von cis Frauen nicht gefährdet. In der Reportage wird auch dargelegt, wie die Erfahrungen aus Argentinien für Europa genutzt werden können.
- Im Mai ist die Broschüre „work in progress – Mädchen und Frauenräume trans*inklusiv (weiter-)entwickeln“ erschienen. In der Broschüre werden Einrichtungen vorgestellt, die sich für trans* und nicht-binäre Personen geöffnet haben. Es kommen trans* und nicht-binäre Personen zu Wort, die die Trans*öffnung von Einrichtungen mitgestaltet haben. Sie sprechen von gelingenden Beispielen, aber auch von Herausforderungen. Die Broschüre wurde von der BVT*-Mitgliedsorganisation Netzwerk Geschlechtliche Vielfalt Trans NRW (NGVT) herausgegeben und kann werden. Gedruckte Exemplare können unter info@lako-trans.nrw mit Angabe der Stückzahl und Postadresse bestellt werden.
- Warum bei der geschlechtergerechten Sprache der Doppelpunkt keine gute Alternative zum Sternchen ist, wird in diesem Beitrag auf be-hindernisse.org dargelegt. Das der Doppelpunkt barrierefreie wäre, sei nur ein Mythos, da er von Screenreadern als sehr lange Pause vorgelesen werde und deshalb seinen Zweck nicht erfülle. Zudem gibt es eine Empfehlung Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik, die ebenfalls das Sternchen empfiehlt. Im Text auf be-hindernisse.org wird weiter auch darauf eingegangen, wie Barrieren für Menschen, die Screenreader nutzen, abgebaut werden können. So sei es beim (ent)-gendern am besten, gar keine Sonderzeichen zu verwenden und am ehesten Formulierungen wie „Studierende“ und „Reinigungsfachkraft“ zu verwenden.
- Die Broschüre „Soll Geschlecht jetzt abgeschafft werden?“, die der BVT* und der LSVD gemeinsam erstellt haben, beantwortet zwölf Fragen zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz. Die Broschüre liefert konkrete Argumente gegen kursierende Falschinformationen und Vorurteile. Sie richtet sich an alle Personen, die gerne mehr über Trans*themen und Geschlecht erfahren möchten und all jene die nach fundierten Argumenten suchen. Sie kann kostenfrei über das Kontaktformular auf der Homepage des BVT* bestellt werden.Sie steht zudem als PDF zum Download bereit.
- Als neue Mitgliedsorganisationen heißt der BVT* herzlich Tritta* – Verein für feministische Mädchen_arbeit e.V. aus Freiburg und Gendertreff e.V. aus Nordrhein-Westfalen willkommen. Der BVT* freut sich sehr!
- Am 27.06. ist die Petition „Gegen trans*feindliche Berichterstattung, für einen respektvollen und sachlichen Umgang!“ gestartet. Initiiert wurde sie vom Bundesverband Trans* (BVT* e. V.), der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti e. V.), TransInterQueer (TrIQ) e. V. der die InterTrans*Beratung Queer Leben der Schwulenberatung Berlin. Die Petition fordert Medienschaffende in Deutschland auf, sachlich und respektvoll über trans* Personen und Trans*themen zu berichten. Dabei sollen einerseits Menschenrechte geachtet, aber auch der aktuelle wissenschaftliche Stand zum Thema medizinische Versorgung abgebildet werden. Mittlerweile unterstützen mehr als 150 Organisationen die Petition. Privatpersonen können die Petition auf der Petitionsseite unterschreiben.
- Der BVT* hat eine neue Reihe gestartet: Im Abstand weniger Monate erscheinen von nun an kurze Erklärvideos, die leicht verständlich Fragen rund um Trans*geschlechtlichkeit und Nichtbinarität beantworten sollen. Das erste Video ist zum Trans* Day of Visibility am 31. März erschienen und in fünf verschiedenen Sprachen verfügbar.
Newsletter Juli bis Dezember 2021
- Die Deutsche Aidshilfe führt momentan ein Pilotprojekt zur sexuellen Gesundheit von trans* Communities durch. Es soll festgestellt werden, welche Probleme und Versorgungslücken es in der Bildung und Beratung von trans* Personen zum Thema sexuelle Gesundheit gibt. Hier findet sich ein Vorstellungsvideo, begleitet durch Übersetzung in Deutscher Gebärdensprache.
- Der Gemeinsame Beschlussausschuss (G-BA) hat die Inanspruchnahme der Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen zum 1. Juli 2021 für trans* Personen ermöglicht. Ab sofort können vor Beginn der Hormontherapie Ei- und Samenzellen eingefroren werden, wodurch es auch noch Jahre später möglich ist, Kinder zu zeugen. Ob die Kosten übernommen werden, obliegt immer der Einschätzung der jeweiligen Ärzt*innen.Der Antrag auf Kostenübernahme sollte immer in Begleitung durch eine Trans*beratungsstelle erfolgen, da es Fälle gibt, in denen die Kassen die Leistung bewilligt haben, aber manche Anträge auch abgelehnt werden.
- Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Schleswig-Holstein spricht sich gegen die Verwendung von geschlechtergerechter Sprache im Schulkontext aus. Es wird argumentiert, dass es sich um Rechtschreibfehler handele, weshalb es bei Arbeiten jeweils einmal als Fehler und dann als Folgefehler markiert werden solle. Lehrkräfte sollen bei Ihren Anschrieben auf geschlechtergerechte Sprache verzichten, da sich sonst Eltern beschweren könnten, dass den Kindern diese als Rechtschreibfehler markiert wurde. Der Verein Queere Bildung hat eine Stellungnahme dazuveröffentlicht.
- Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung aus SPD, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und FDP (Ampelkoalition) steht eindeutig: „Wir werden das Transsexuellengesetz abschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen.“ Dieser einfache Satz verspricht die Erfüllung eines der Hauptanliegen des BVT* und ist das Ergebnis eines jahrzehntelangen politischen Kampfes. Genaueres zum Selbstbestimmungsgesetz steht bisher noch nicht fest, als Vorlage könnten aber die Gesetzesentwürfe der damals oppositionellen Grünen und Liberalen aus der vergangenen Legislaturperiode dienen. Mehr Informationen und Kommentare zum Koalitionsvertrag findet Ihr in unserer Pressemitteilung.
- Mit Nyke Slawik und Tessa Ganserer (beide BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN) sind zum ersten Mal zwei offen lebende trans* Frauen in den Bundestag eingezogen. Tessa Ganserer ist ordentliches Mitglied des Umweltausschusses; Nyke Slawik ordentliches Mitglied des Verkehrsausschusses.
- Im Koalitionsvertrag der Ampelregieung wurde angekündigt, das Aufklärungs- und Beratungsangebote spezifisch für die Situation von trans* Personen gestärkt werden sollen und die vollständige Kostenübernahme von geschlechtsangleichenden Maßnahmen durch die gesetzlichen Krankenkassen gewährleistet werden soll. Des Weiteren soll ein Entschädigungsfonds für trans* und inter Personen eingerichtet werden, die medizinische Zwangsbehandlungen oder Zwangsscheidungen erfahren haben. Zudem sind noch einige weitere queerpolitische Vorhaben geplant: u.a. mehr Unterstützung für queere Geflüchtete; Schließen von Lücken im OP-Verbot bei intergeschlechtlichen Kindern und ein Verbot von Konversionsmaßnahmen. Auch dazu findet ihr weitere Informationen in unserer Pressemitteilung.
- Die Innenministerkonferenz hat im Dezember beschlossen mehr gegen LSBTI*-feindliche Hassverbrechen zu unternehmen. Die Initiative geht dabei auf Hamburg und Berlin zurück. Nun soll ein Expert*innengremium vom Bundesinnenministerium berufen werden, dass aus unabhängigen Vertreter*innen der LSBTI-Community, Wissenschaft, und aus den Sicherheitsbehörden bestehen soll. Es soll konkrete Maßnahmen erarbeitet werden, mit dem Ziel die Anzeigebereitschaft zu erhöhen und die Sicherheitsbehörden zu sensibilisieren. Mehr
- Human Rights Watch fordert die Ampelkoalition auf sich dazu zu verpflichten ein Selbstbestimmungsgesetz zu verabschieden. Das TSG und die damit einhergehenden Verfahren und Gutachten verstoßen gegen die Menschenrechte und sollen schnellstmöglich ersetzt werden. In dem Bericht werden auch die bisher gescheiterten Versuche der drei Parteien zur Verbesserung der Rechtslage beschrieben und auf die wachsende Zahl von Ländern verwiesen, die bessere Verfahren ohne Gutachtenzwang eingeführt haben. Es wird auch hervorgehoben, dass Deutschlands LSBTI* Rechte im Ausland vorbildlich fördert, während in Deutschland selbst weiterhin ein rückschrittliches Gesetz Anwendung findet. Der Bericht ist sehr ausführlich und stellt das Ringen für eine bessere Menschenrechtssituation in Deutschland gut dar. Der BVT* empfiehlt ihn deshalb auch als Ressource, die einen guten Einstieg und Überblick in die rechtliche und politische Lage von trans* Personen in Deutschland bietet. Der Text ist auch auf Englisch verfügbar.
- Am 14. September hat das Europäische Parlament die Rechte von Regenbogenfamilien gestärkt. Explizit wird festgehalten, wie wichtig es ist, dass trans* Eltern Dokumente haben, die ihrer Geschlechtsidentität entsprechen und auch rechtlich als Eltern ihrer Kinder anerkannt sind, da es sonst insbesondere beim Grenzübergang und Reisen zu Problemen kommen kann. Dieser wichtigen Entscheidung ist ein Report von TGEU vorangegangen, der genau dieses Problem beleuchtet hat. Auf der Webseite von TGEU findet ihr eine ausführliche Erklärung der Entscheidung und Ihrer Bedeutung (auf Englisch).
- Im September gab es auch eine weitere wegweisende Resolution an der TGEU mitgewirkt hat. Die angenommene Resolution richtet sich gegen geschlechtsbezogene Gewalt und erwähnt explizit, dass dabei auch Diskriminierung und Gewalt gemeint ist, die auf Basis der Geschlechtsidentität und des Geschlechtsausdrucks ausgeübt wird. In der Resolution werden explizit auch nicht-binäre Menschen erwähnt und zudem die spezifische Gewalt, die trans* Personen erleben, wie z.B. Zwangssterilisation. In diesem Text wird also trans*feindliche Gewalt als Menschenrechtsfrage behandelt und sie soll im Rahmen von Antidiskriminierung bekämpft werden.
- Im selben Monat wurde im Konzil der EU ein Report mit dem Titel „Combating rising hate against LGBTI people in Europe“ vorgebracht, der klare Haltung und Handlung von Politiker*innen im Kampf gegen den Hass fordert. Im Report wird auch beschrieben, wie trans* Personen und ihre Rechte in vielen EU-Ländern Angriffen ausgesetzt sind und es in anderen Staaten auch nur Stillstand statt einer Verbesserung der rechtlichen Situation gab.
- Der Rundfunkrat des Bayrischen Rundfunks verbietet den eigenen Redaktionen die Verwendung von geschlechtergerechter Sprache.. Nachtrag: Im Dezember 2021 hat der Rundfunkrat entschieden, dass sich die einzelnen Redaktionen wieder selber entscheiden dürfen, wie sie gendern. Auf horizont.net finden sich dazu mehr Informationen.
- Am 11. November ist zum Trans* Day of Remembrance (TDoR) das jährliche Update des Trans Murder Monitoring auf Englisch und Spanisch erschienen. Es handelt sich um einen Bericht der im Rahmen von Transrespect, einem Projekt von TGEU. Es werden weltweit alle Daten über ermordete trans* Personen gesammelt, zusammengestellt und verglichen. Für eine deutschsprachige Auswertung der Daten könnt ihr unsere Presseerklärung zum TDoR lesen. Zwischen dem 01. Oktober 2020 und dem 30. September 2021 sind weltweit 375 ermordete trans*, nicht-binäre und geschlechter-nonkonforme Personen gezählt worden.
- Die Trans mit Kind Broschüre vom BVT* richtet sich an werdende trans* und nicht-binäre Eltern. Sie trägt Wissen zu rechtlichen Fragen, Samenspende und Schwangerschaft zusammen. Für trans* und nicht-binäre Personen, die bereits Eltern sind, gibt es zudem Tipps für die Zeit direkt nach der Geburt, die Kommunikation innerhalb der Familie, den Kontakt mit Kita, Schule und Behörden sowie Hinweise auf Vernetzungsmöglichkeiten. Diese Broschüre soll trans* und nicht-binären Personen mit Kind(ern) oder Kinderwunsch Antworten auf Fragen im Alltag geben und in ihrer Rolle als (werdendes) Elternteil bestärken. Nachtrag: Am 7.12.2021 hat der BVT* die Broschüre in einer Online-Veranstaltung präsentiert. Diese kann auf dem Youtube-Kanal des BVT* angesehen werden.
- Der Queere Erst-Beratungs-Koffer ist eine Wissenssammlung, die sich an Menschen, die in den Hilfen zur Erziehung arbeiten, richtet. Ziel ist es, die Beratung und Unterstützung von LSBTIQ*-Kindern und Jugendlichen wie auch ihrer Angehörigen zu verbessern, indem pädagogischen Fachkräfte informiert und beraten werden. Allgemeine Jugendberatungen und ähnliche Stellen sind oft die ersten Stellen, die junge queere und trans* Personen ansprechen und beraten, deshalb setzt der Queere Erst-Beratungs-Koffer an dieser Stelle an. Er vermittelt Informationen und teilt Ressourcen zu Questioning- und Coming-Out Prozessen, Handlungsempfehlungen bei Diskriminierungserfahrung und mehr. Zudem wird erklärt, welche LSBTI* Beratungsstellen es gibt und wie sie helfen können.
- Eine Studie der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik zur Barrierefreiheit von geschlechtergerechter Sprache empfiehlt die Verwendung des Gendersternchens *. Wesentliche Aspekte für die Entscheidungsfindung waren die technische Barrierefreiheit, aber auch ein Abgleich mit den Erklärungen von LSBTQ*-Organisationen zum Thema. In der Studie wurden der Asterisk * und der Doppelpunkt als Zeichen zum Gendern verglichen.
- Zum internationalen Tag der Nichtbinarität hat der BVT* eine Beschwerdebriefvorlage veröffentlicht, um gegen binäre Anreden in (Online)-Formularen Beschwerde einzureichen. Zweigeschlechtliche Formulare sind seit der Einführung der sogenannten „Dritten Option“ nicht mehr rechtens, aber kommen leider immer noch häufig vor. Die Vorlage wurde mir anwaltlicher Unterstützung erstellt und soll es es trans* und nicht-binären Personen leichter machen, sich über binäre Anreden in Formularen zu beschweren.
- Das erste deutschsprachige Branchenbuch für LSBTI* Hochzeiten ist ab sofort verfügbar. Neben Kontaktadressen von queerfreundlichen Dienstleistungsunternehmen und Veranstaltungsorten finden sich auch Materialien und Informationen zur Hochzeitsplanung. Ebenfalls abrufbar sind Tipps und Hinweise zu vielen verschiedenen Trauungszeremonien und -ideen und einen aktiven Blog mit Texten rund ums Thema queere Hochzeiten.
- Die Seite unserer Mitgliedsorganisation TransInterQueer (TrIQ) ist nun auch in leichter Sprache verfügbar. Neben Informationen zum Verein und seiner Arbeit und den Beratungsangeboten werden dort auch die Begriffe trans*, inter, queer und noch viele weitere in leichter Sprache erklärt.
- Auf HumanResourcesManager.de ist ein Leitfaden zu geschlechtergerechten Sprache erschienen. Der Leitfaden richtet sich an alle, die in Personalabteilungen arbeiten, ist aber allgemein interessant. Es wird nicht nur erklärt, warum jetzt viele Arbeitgeber (m/w/d) in ihre Bewerbungsausschreibungen schreiben, sondern auch wie sich die geschlechtergerechte Sprache besser gestalten lässt. Mehr Informationen und Tipps zum Thema trans* und Arbeitsmarkt findet ihr in der TransVisible Broschüre des BVT*.
- Das WE PROJECT ist gestartet. Ziel des europaweiten Forschungsprojektes ist es, die Arbeitssituation von jungen LSBTI* Personen zu verbessern. Das soll durch Empowermentarbeit, Weiterbildung und Beratung von Ansprechpersonen (wie z.B. Lehrer*innen, Psycholog*innen und Betriebsratsmitgliedern) und die Ansprache von Gesetzesgeber*innen und weiteren politischen und sozialen Akteur*innen geschehen. Zum Ende des Projektes im Jahr 2022 soll ein interaktives Toolkit entstehen, welches den Austausch über Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung am Arbeitsplatz erleichtern soll.
- Unter mediendiversitaet.de findet sich eine breite Wissenssammlung von verschiedenen Organisationen und Initiativen, darunter u.a. die Neue deutschen Medienmacher*innen und der LSVD, die sich gemeinsam für mehr Diversität in den Medien einsetzen. Das Angebot deckt ein breites Themenfeld ab und bietet viele Informationen an alle Interessierten. Die Seite lässt sich über eine Suchmaske navigieren, in der ihr Suchbegriffe eingeben könnt um alle Texte zu dem jeweiligen Thema findet.
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- Im Oktober hat die Mitgliederversammlung des BVT* einen neuen Vorstand gewählt: Wiedergewählt wurden Frank Krüger und Clara Markurt. Neu im Amt sind Cuso Ehrich, Robin Ivy Osterkamp und Michelle Hartmann. Der BVT* freut sich sehr auf die Zusammenarbeit!
- Als neue Mitgliedsorganisation heißt der BVT* herzlich 4Be TransSuchtHilfe aus Hamburg, FLUSS e.V. aus Freiburg, RosaLinde Leipzig e.V., Trans*Support aus Schleswig-Holstein, Transfamily NRW (SHG) und Transident SHG Lippe Queer willkommen! Der BVT* freut sich sehr!
- Der BVT* ist Mitte November 2021 umgezogen. Unsere neue Adresse lautet:
Bundesverband Trans* e.V.
Prinzregentenstraße 84
10717 Berlin
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- Die AG nonbinary des BVT* hat sich am 14.10. neu gegründet. Wer mitmachen möchte, kann sich unter info@bv-trans.de melden!
- Die im Mai 2021 gegründete „Bundesstiftung Gleichstellung“ hat ihr Direktorium benannt: Am 01.11.2021 haben Lisi Maier, seit 2016 stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Frauenrats, und Dr. Arn Sauer ihre Arbeit angetreten. Frank Krüger vom BVT* sagt dazu: „Die Ernennung von Dr. Arn Sauer, ehemaligem Vorstandsmitglied und Gründungsmitglied des Bundesverband Trans*, freut uns sehr. Geschlechtergerechtigkeit ist ein zentrales gesellschaftliches Thema, das durch die Arbeit der Stiftung vorangebracht werden wird. Wir sind uns sicher, dass die Stiftung unter der Führung von Lisi Maier und Dr. Arn Sauer dieser Aufgabe mit Entschlossenheit und sehr hoher Fachkompetenz nachkommen wird und gratulieren herzlich zur Ernennung.“ Das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat zu diesem Anlass eine Pressemitteilung veröffentlicht. Auch der BVT* hat öffentlich gratuliert.
- Der BVT* hat dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mit einem Videostatement zum fünften Geburtstag gratuliert. Das AGG soll vor Diskriminierung im Arbeitsleben sowie bei Alltagsgeschäften schützen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist auch im Rahmen des AGGs eingeführt worden und teilt sich den Jahrestag. Auf der Jubiläums-Webseite findet sich ein Glückwunsch und Statement von unserer Geschäftsführung Ian Marius Ibiß . Dort finden sich auch weitere Statements von andere Vertreter*innen aus Politik und Zivilgesellschaft.
Newsletter Januar bis Juni 2021
- Die Deutsche Aidshilfe hat eine Bilanz zu 40 Jahren HIV veröffentlicht. Denn vor 40 Jahren wurde HIV zum ersten Mal in einem wissenschaftlichen Text erwähnt. Seit 1981 hat sich viel verändert: Es gibt eine Therapie, die es möglich macht mit HIV zu leben. Mit der PreP gibt es ein sehr wirksames Präventivmedikament und auch der gesellschaftliche Blick auf HIV und AIDS verändert sich langsam.
- Aufgrund einer neuen Regelung ist es eventuell möglich, dass trans* und nicht-binäre Personen Kryokonservierung von Samen- und Eizellen als Kassenleistung beantragen können. Dies basiert auf dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), welches am 14. März 2019 durch den Deutschen Bundestag beschlossen worden und am 11. Mai 2019 in Kraft getreten ist. Das Gesetz regelt unter anderem, dass Menschen, die sich infolge einer Erkrankung einer keimzellschädigenden Therapie unterziehen müssen, gegenüber ihrer gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf Kryokonservierung ihrer Ei- oder Samenzellen sowie ihres Keimzellgewebes haben. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet der mit dem Gesetz eingeführte neue § 27a Absatz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Geschaffen wurde diese Regelung für Personen, die sich einer Chemotherapie unterziehen müssen. Trans* und nicht-binäre Personen können versuchen, diese Regelung für sich zu nutzen. Der Antrag auf Kostenübernahme sollte immer in Begleitung durch eine Trans*beratungsstelle erfolgen, da es Fälle gibt, in denen die Kassen die Leistung bewilligt haben, aber manche Anträge auch abgelehnt werden.
- Mittlerweile kritisieren schon zwei Stellungnahmen die im die Herbst 2020 veröffentlichte MDS-Begutachtungsanleitung „Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualismus (ICD-10, F.64.0)“. Im April haben wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaften gemeinsam mit dem BVT* eine Stellungnahme veröffentlicht. Im Mai folgte eine weitere Stellungnahme gemeinsam mit dem VLSP. Beide Dokumente finden sich auf unserer Homepage. Die neue MDS-Begutachtungsanleitung widerspricht sozialrechtlichen Erfordernissen und vertritt wissenschaftlich überholte Annahmen. In beiden Stellungnahmen ruft der BVT* den MDS dazu auf, die Begutachtungsanleitung zügig und mit Beteiligung von trans* Personen sowie der entsprechenden Fachverbände zu überarbeiten.
- Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat eine Studie mit dem Titel „Geringere Chancen auf ein gesundes Leben für LGBTQI*-Personen“ veröffentlicht. Diese stellt u.a. fest, dass 40 Prozent der trans* Personen in Deutschland eine Angststörung haben. LSBTIQ*-Personen leiden zudem deutlich öfter an Depressionen, Herzkrankheiten, Asthma und chronischen Rückenschmerzen als die restliche Bevölkerung. Die Autor*innen fordern, dass Beratungs- und Freizeitangebote für LGBTQI* und LGBTQI*-Communities insgesamt gefördert und Diskriminierung stärker gesetzlich bekämpft werden soll.
- Zum ersten Mal findet sich das Wort „nichtbinär“ in einem Gesetzestext: Im Juni 2021 wurde das achte Sozialgesetzbuch geändert. Zwei Stellen, die vorher von „Jungen und Mädchen“ sprachen, wurden umformuliert. Dort steht stattdessen „junge Menschen“ und an einer anderen Stelle: „Mädchen, Jungen sowie transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen“.
- Das Gesetz zur “Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten wurde verabschiedet. In einer Stellungnahme des LSVD, die der BVT* unterstützt, wird auch Kritik an dem Gesetzesvorhaben geäußert. Gefordert wurde unter anderem die Einführung einer Übergangsfrist von fünf Jahren zum Stichtag im Juli 2000, ein niedrigschwelliges Verfahren, die Einführung einer neutralen Anlaufstelle, und eine angemessene pauschale Entschädigung, wenn es keinen vollen Schadensersatz gibt.
- Am 11. Januar 2021 jährte sich das Ende der durch das „Transsexuellengesetz“ (TSG) von 1980 festgeschriebenen OP-und Sterilisationszwang zum zehnten. Mal. Bevor das Bundesverfassungsgericht diese Regelung als verfassungswidrig erklärte, war eine Sterilisation Voraussetzung für eine Änderung des Geschlechtseintrags. Insgesamt betroffen sind mehr als zehntausend Menschen in Deutschland, die vor dem Ende des Sterilisationszwangs eine Personenstandsänderung nach TSG vollzogen haben. Anlässlich dieses Jahrestages erneuert der BVT* seine Forderung nach einer Wiedergutmachung für TSG-Geschädigte nach dem Vorbild Schwedens.
- Im Februar startete die Initiative „Grundgesetz für alle“. Die Kernforderung ist die Stärkung des Diskriminierungsschutzes für alle LSBTIQA+ Personen durch eine Anpassung des Grundgesetzes. Die Forderung ist es sexuelle und geschlechtliche Identität explizit zu schützen und sie in Artikel 3 Absatz 3 zu ergänzen. Der Appell wurde von 60 Organisationen, darunter auch der BVT*, und mehr als 100 prominenten Einzelpersonen erstunterzeichnet. Seitdem läuft die Kampagne weiter und es sind schon verschiedene Aktionen geplant.
- Die Grüne Bundestagsfraktion stellte 2020 eine Anfrage zur sozialen und gesundheitlichen Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans*- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) in Deutschland an die Bundesregierung gestellt. Die leider sehr ernüchternde Antwort wurde von Sven Lehmann in einem Pressegespräch vorgestellt. Er sprach dabei von einem „queerpolitischem Totalausfall“. Die Bundesregierung wisse nichts über die Situation von LSBTI* Personen in Deutschland und habe auch kein Interesse dies zu ändern, so Lehmann. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland, der Tagesspiegel,und das Mannschaft-Magazin haben darüber berichtet und Kritik an der Antwort geübt.
- Das „LSBTI*-Inklusionskonzept der Bundesregierung für die Auswärtige Politik und die Entwicklungszusammenarbeit“ wurde am 3. März verabschiedet und jetzt veröffentlicht. In Zukunft soll die Verbesserung der Menschenrechtslage und Lebenssituation von LSBTI* Personen Teil der Entwicklungszusammenarbeit sein. Im Konzept wird die Bedeutung des Kolonialismus für die schlechte Lage von LSBTI* Communities auf der ganzen Welt erwähnt. Dass der europäische Kolonialismus also entscheidend zu LSBTI*-feindlichen Gesetzen und Einstellungen beigetragen hat und dadurch geschlechtliche und sexuelle Vielfalt oftmals überhaupt erst illegalisiert und unter Strafe gestellt hat, soll also ebenfalls berücksichtigt werden. Der LSVD hat mehrere Artikel zu seiner Arbeit zu dem Thema veröffentlicht, eine Chronologie und einen Artikel zu den schwedischen und kanadischen Aktionsplänen.
- Im Februar wurde ein Referentenentwurf zur Neufassung des TSG auf der rechten Petitionsplattform CitizenGo veröffentlicht. Hier findet sich das Statement des BVT* zu diesem Vorfall.
- Am am 25. Juni feierte die Magnus-Hirschfeld Stiftung ihr zehnjähriges Bestehen. Zu Gast waren Christine Lambrecht, Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Susanne Baer, die Moderation übernahm Max Appenroth. Hier ist eine Aufzeichnung des Online-Festaktes und ein Überblick über die vergangenen zehn Jahre Stiftungsarbeit.
- Transgender Europe (TGEU) hat einen Report über Bewegungsfreiheit von trans* Eltern und ihren Familien in Europa veröffentlicht. Dafür wurden 18 trans* Eltern interviewt. Die größte Sorge der befragten Eltern war, dass sie und ihre Kindern getrennt werden, wenn sie versuchen, von ihrem Recht auf Bewegungsfreiheit Gebrauch zu machen. Häufig ist das Problem, die fehlende staatliche Anerkennung der Geschlechtsidentität, Ehen oder Lebenspartnerschaften und Elternschaft von trans* Personen. Deshalb fordert TGEU die Kommission auf, die Anerkennung von Geschlechtsidentität und Regenbogenfamilien zwischen allen EU-Mitgliedsstaaten zu gewährleisten. So können die von der Kommission in der EU LGBTQI Equality Strategy (2020-2025) gesetzten Ziele erreicht werden, um es trans* Eltern und ihren Kindern zu ermöglichen, ihre Rechte wahrzunehmen.
- Wie wirkt sich die Coronapandemie auf LSBTIQA+ Personen aus? Diese Frage haben der BVT*, Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, der Verein Intergeschlechtliche Menschen und der LSVD untersucht.Die Basis für die Untersuchung bilden Gespräche mit Fachpersonen und eine Befragung von LSBTIQA+ Organisationen und Initiativen. Die Ergebnisse sind in einer Broschüre veröffentlicht worden, die sich hier bestellen oder als PDF (mit barrierarmer Option) herunterladen lässt
- Eine Studienübersicht zum Thema Auswirkungen von Misgendern ist auf der Homepage des VLSP (Verband für lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intersexuelle und queere Menschen in der Psychologie e.V.). zu finden. Die von Margret Göth erstellte Studienübersicht bezieht sich auf drei verschiedene Befragungen, die verglichen werden.
- Ein Fachbeitrag zum Thematrans* und Sucht auf Konturen.de stellt Probleme und Baustellen dar, die Suchtberatungen bei der Ansprache und Versorgung von trans* Personen erleben und welche Gründe es dafür gibt. Die Autorin Cornelia Kost schreibt, dass es oft die Auswirkung von trans*feindlicher Diskriminierung und dem damit einhergehenden Stress sind, die Sucht befördern, weshalb es wichtig ist, dass Beratungsstellen besser dafür sensibilisiert werden und diese Diskriminierung im Beratungskontext nicht auch noch reproduziert werden.
- Zum IDAHOBITA erschien die 5. Regenbogenstudie von Dreilinden mit dem Titel „Förderung von LSBTIQA+ Menschenrechtsarbeit im Globalen Süden und Osten“. Im Rahmen der Studie werden „öffentliche und private Stiftungen, staatliche und zivilgesellschaftlich Akteur_innen, mit und ohne LSBTIQA+ Hintergrund“ befragt um zu erfassen, ob und wie von Deutschland aus die Verbesserung der Rechtelage von LSBTIQ* Personen gefördert wird. Erklärtes Ziel der Studie ist es, die (finanzielle) Unterstützung von LSBTIQA+ Organisationen und Gruppen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zu verstärken. In der aktuellen Ausgabe gibt es ein Unterkapitel zur Förderung in der Pandemie, dass sich mit den neuen Herausforderungen auseinandersetzt.
- Die Hirschfeld-Eddy-Stiftung hat einen neuen Reader mit dem Titel „Aufklären, sensibilisieren, vernetzen. LSBTI*-Rechte sind Menschenrechte!“ über internationalen Menschenrechtsarbeit veröffentlicht. Er kann hier kostenlos als PDF heruntergeladen oder als Druckversion hier bestellt werden. Es handelt sich um eine Dokumentation der Online-Konferenz zum selben Thema, die im Dezember 2020 stattfand. Es gab Keynotes, Podiumsdiskussionen und Foren zu einer Vielzahl an Themen rund um weltweiten LSBTI*-Aktivismus, welche in der Broschüre sehr übersichtlich und anschaulich aufbereitet wurde.
- Das Antidiskriminierungsprojekt StandUp der Schwulenberatung Berlin hat eine Broschüre zum Umgang mit Diskriminierung im Gesundheitswesen erstellt: „Rezepte gegen Diskriminierung im Gesundheitswesen – Wege durch das Gesundheitswesen für LSBTI*“. Ziel ist es, konkrete Tipps und Handlungsoptionen nach Diskriminierungserfahrungen im Gesundheitswesen zu teilen. Die Lektüre lohnt sich aber insbesondere auch für die Vorbereitung auf potenziellen Gefahren- und Stresssituationen im Kontext Gesundheitswesen, da sie viel Material und Wissen sammelt und über die rechtlichen Rahmenbedingungen aufklärt.
- Zum 01. März 2021 hat Ian Marius Ibiß die Rolle der Geschäftsführung und Projektleitung im Bundesverband Trans* übernommen. Hier findet sich unsere Ankündigung mit einem Statement von Ian. Der BVT* heißt Ian recht herzlich Willkommen und der Vorstand, die Geschäftsstelle und die AGn freuen sich sehr, auf die gemeinsame Zusammenarbeit.
- Als neue Mitgliedsorganisation heißt der BVT* herzlich Kaffee Trans aus Baden-Würtenberg willkommen! Der BVT* freut sich sehr!
- Im März wurde der BVT* in das Kuratorium der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld aufgenommen und wirkt seitdem aktiv an der Stiftungsarbeit mit. Conny-Hendrik Schälicke wird den neuen Sitz im Kuratorium für den BVT* besetzen. Für uns ist die Zusammenarbeit mit der Bundesstiftung schon lange wichtig, als Teil des Kuratoriums wird sich diese noch weiter vertiefen. Dieser Schritt ist nicht nur eine ein Meilenstein unserer Vereinsarbeit, sondern eine wichtige Anerkennung von Selbstvertretungen der LSBTI* Communities. Hier findet sich unsere Pressemitteilung.
- Zum Trans* Day of Visibility (31.03.) hat der BVT* sechs Forderungen für eine gelungene TSG-Nachfolgeregelung veröffentlicht. Innerhalb weniger Tage wurden diese von mehr als 50 Vereinen, Initiativen und Organisationen unterstützt.
- Der BVT* hat sich nach langer Abwägung aus dem Fachbeirat von InTraHealth, einem Projekt der FH Dortmund in Kooperation mit der Technischen Hochschule Köln sowie den Kliniken Köln, zurückgezogen. Es war leider nicht möglich, konstruktive Kritik im Dialog mit der Projektleitung anzubringen. Die Forschung zu den Lebensrealitäten und Diskriminierungserfahrungen von trans*, inter* und nicht-binären bleibt trotzdem enorm wichtig, und der BVT* steht für zukünftige Projekte auf der Basis von Partizipation, Parteilichkeit und Anti-Diskriminierung gerne als beratende Instanz oder Begleitung zur Verfügung. Das ganze Statement findet ihr hier.
- Auf dem Kinder- und Jugendhilfetag präsentierte sich das Kompetenznetzwerk gegen Homosexuellen und Trans*feindlichkeit, das aus dem BVT*, dem LSVD, dem Verein Intergeschlechtliche Menschen und der Akademie Waldschlösschen besteht. Das Netzwerk unterhielt einen Messestand, der sehr gut angenommen wurde. Das Messeforum mit Vorträgen von Ursula Rosen von Intergeschlechtliche Menschen und Mari Günther vom BVT* war mit annähernd 200 Personen sehr gut besucht. Mari Günthers Vortrag hatte den Titel: „Bedarfe von gender-nonkonformen und von trans* Kindern, Jugendlichen und deren Familien in der Jugendhilfe“. Die Aufzeichnung kann im Online-Archiv des Jugendhilfetags mit einem Log-In angesehen werden. Unser Messestand ist über diesen Link archiviert.
Newsletter Juli bis Dezember 2020
• Der MDS (Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen) hat eine neue Begutachtungsanleitung für trans* Personen veröffentlicht. Ihr Titel lautet „Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualismus (ICD-10, F.64.0)“. Trans* Personen werden vor der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen weiterhin auf Zwangspsychotherapie und Alltagserfahrungen verwiesen. Nicht-binäre Personen bleibt der Zugang zur Kostenübernahme verwehrt, da weiterhin die veraltete Diagnose „Transsexualismus“ der ICD-11 Ausgangspunkt der Entscheidungen ist. Der BVT* hat hierzu eine Pressemitteilung veröffentlicht.
• Der Bundesverband Trans* ist an der Studie TRANS* KIDS der Universität Münster und des UK Münster beteiligt. Die Studie untersucht Diskriminierung von trans* Kindern und Jugendlichen in der Gesundheitsversorgung. Dafür werden noch Kinder, Jugendliche und Eltern als Interviewpartner_innen gesucht. Gesucht werden trans* Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 21 Jahre und deren Eltern(teile)/Bezugspersonen. Es gibt einen Onlinefragebogen. Persönliche Interviews (die telefonisch, über einen Videoanruf oder bei den Teilnehmenden Zuhause durchgeführt werden können) können unter sandra.mucha@ukmuenster.de vereinbart werden (Dauer ca. 40-70 Minuten. Der BVT* war an der Erstellung der Fragebögen und Leitfäden beteiligt und wird an den Fokusgruppen zur Auswertung beteiligt sein.
• Positive Stimmen: Das Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ) führt gerade in Kooperation mit der Deutschen Aidshilfe (DAH) ein großes Community-Forschungsprojekt zum Thema HIV-bezogene Stigmatisierung und Diskriminierung durch. Das Projekt heißt „Positive Stimmen 2.0“ und schließt an die gleichnamige Studie von 2012 an. HIV-positive Menschen ab 16 Jahren können an einem Onlinefragebogen oder an Peer-Interviews teilnehmen, bei denen HIV positive Menschen andere HIV positive Menschen in Interviews befragen. Der Teilnahmezeitraum wurde verlängert: Der Onlinefragebogen ist noch bis Ende Oktober online, Peer-Interviews sind noch bis Ende des Jahres möglich. Weitere Informationen wie auch der Teilnahmelink zu „Positive Stimmen 2.0“ finden sich auf der Projekthomepage.
• Eine trans* Frau aus Rheinland-Pfalz hat erfolgreich vor Gericht einen Brustaufbau mit Hilfe der Methode des Lipofillings durchgesetzt. Das ist eine neuere und schonende Methode, bei der Eigenfett transplantiert wird. Die trans* Frau musste sich dreieinhalb Jahre lang durch die Instanzen klagen, bis ihr das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz im Juli 2020 schließlich recht gab. Das Urteil wird in diesem Artikel zusammengefasst.
• Der Bundesgerichtshof hat die Klage einer trans*weiblichen Person abgewiesen, die unter Nutzung des § 45b PStG ihren Vornamen und ihren Personenstand ändern wollte. Sie hatte gemeinsam mit dem Antrag ein Attest einer Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie vorgelegt. In diesem wurde ihr bescheinigt, dass „aus psychiatrischer Sicht (…) eine Variante der Geschlechtsentwicklung“ vorliege. Dies hatte das Standesamt nicht gelten lassen und den Antrag abgewiesen. Die Person hatte sich daraufhin durch die Instanzen geklagt. In dem Beschluss hat der BGH festgehalten, dass Standesämter abgegebene ärztliche Bescheinigungen nicht unhinterfragt annehmen müssen, sondern Nachforschungen anstellen dürfen, wenn sie den Verdacht hegen, eine antragstellende Person sei nicht inter*.
• Die Diskussionen um ein OP-Verbot an inter* Kindern geht in die nächste Runde: Im Frühjahr hatte die Regierung einen ersten Entwurf unter dem Titel „Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ veröffentlicht, den verschiedene Verbände (u.a. auch der BVT*) kommentiert hatten. Im September 2020 wurde ein aktualisierter Entwurf durch das Bundeskabinett verabschiedet, der u.a. vom LSVD kritisiert wurde: Er enthält leider Schutzlücken, die dazu führen, dass inter* Kinder nicht umfassend geschützt werden würden, sollte das Gesetz so in Kraft treten. Da der Entwurf Ende Dezember 2020 im Bundestag diskutiert werden soll, haben verschiedene Vereine und Selbsthilfegruppen Anfang Dezember eine Stellungnahme veröffentlicht: Die Stellungnahme wurde verfasst von dem Bundesverband Intergeschlechtliche Menschen e.V., der Intergeschlechtliche Menschen Landesverband Niedersachsen e.V., die Selbsthilfegruppe XY-Frauen und die Selbsthilfegruppe Intersexuelle Menschen.
• Der BVT* hat gemeinsam mit dem LSVD einen Alternativbericht verfasst und diesen an den UN-Menschenrechtsausschuss gerichtet, da eine Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften durch Deutschland ansteht. Der Teil des Berichts, den der BVT* verfasst hat, konzentriert sich auf die rechtlichen Vorgaben zu Vornamens- und Personenstandsänderung, die mangelnde rechtliche Anerkennung von nicht-binären Personen, die Situation von minderjährigen trans* und nicht-binären Personen sowie die Lage von trans* Personen, die Eltern werden und die Lage von trans* Personen mit Fluchterfahrung. Zudem wird thematisiert, dass die Personen, die aufgrund des TSG Zwangssterilisationen durchführen lassen mussten, bisher nicht entschädigt wurden.
• Trans* Frauen erfahren im Gesundheitssystem immer wieder nur erschwerten oder gar keinen Zugang zu Gesichtshaarepilation. Dieses Problem wurde im Bayerischen Landtag diskutiert. Der BVT* hat hierzu eine Stellungnahme verfasst und an das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit gerichtet. In dieser Stellungnahme wurde noch einmal klargestellt, dass und auf welcher Rechtsgrundlage eine flächendeckende Versorgung mit Epilationsbehandungen sichergestellt werden muss. PDF einfügen.
Ende Dezember ist zudem das Urteil in einem Prozess zu diesem Thema zu erwarten, der vor dem Bundessozialgerichtshof geführt wird. Mehr dazu lest ihr in der nächsten Ausgabe unseres Newsletters.
• Seit Sommer 2020 gibt es in Argentinien eine Trans*quote mit der Verpflichtung, dass staatliche Arbeitgeber_innen 1% aller offenen Arbeitsstellen mit trans* Personen besetzen müssen. Die Quote ist das Ergebnis etwa eines Jahrzehnts des Kampfes der argentinischen Trans*bewegung und wurde nun als Gesetz umgesetzt.
• Die Bundesregierung diskutiert die Entschädigung von queeren Soldat_innen, die in der Bundeswehr diskriminiert und daher u.a. unehrenhaft entlassen oder nicht befördert wurden. Unsere Mitgliedsorganisation LSVD hat den Referentenentwurf des Entschädigungsgesetzes im Oktober in einer Stellungnahme, die der BVT* ausdrücklich unterstützt, kommentiert. Das Gesetz mit dem Titel „Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen oder in anderer Weise auf Grund ihrer sexuellen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten“ mit der Abkürzung SoldRehaHomG sieht eine finanzielle Entschädigung mit einem Pauschalbetrag vor. Fünf Jahre lang sollen Anträge gestellt werden können. Die Stellungnahme kritisierte die kurze Frist wie auch die Entschädigung mit einem Pauschalbetrag. Zudem macht die Stellungnahme klar, dass der Begriff „sexuelle Identität“ nicht alle betroffenen Personengruppen anspricht: denn nicht nur cis schwule Soldaten, sondern auch trans* Frauen oder nicht-binäre Personen können Diskriminierung erfahren haben. Weiter geht es mit einer Diskussion im Bundestag und einer Anhörung in 2021.
• Im September 2020 fand das diesjährige Trans*Aktiv Treffen zum Themenfeld Politik statt. Etwa 50 trans*politische Engagierte und Aktivist_innen trafen sich in der Akademie Waldschlösschen. Das Programm zeigte die Bandbreite an Themenbereichen, in denen sich die Teilnehmer_innen für die Rechte von trans* und nicht-binären Personen einsetzen. In den verschiedenen Workshops tauschten sich Personen beispielsweise zu der Situation von trans* Kindern und Jugendlichen, trans* Sexarbeiter_innen oder trans* Eltern aus. Das Verhältnis zwischen Inter*- und Trans*bewegung oder die Zusammenarbeit über verschiedene Trans*communities hinweg wurde in weiteren Workshop-Slots diskutiert. Die Auswirkungen der Pandemie auf Trans*communities bildeten den inhaltlichen Abschluss im Plenum.
• In der medizinischen Fachzeitschrift „Dr. med. Mabuse“ ist im September ein einführender Artikel zur Gesundheitsversorgung von trans*und nicht-binären Personen erschienen. Auf diese Weise wurde die S 3 Leitlinie zudem prominent im medizinischen Fachdiskurs platziert. Die Zeitschrift kann (kostenpflichtig) bestellt werden
• Unsere Mitgliedsorganisation TransInterQueer hat ein Statement verfasst. Anlass war eine transfeindliche Veranstaltung in Berlin, deren Ankündigung viele TERF-Argumentationen enthielt. TransInterQueer macht klar: Es wird immer noch zu viel über trans* und nicht-binäre Personen gesprochen und viel zu wenig mit uns.
• Die Bundestiftung Magnus Hirschfeld hat im September 2020 einen Apell veröffentlicht, in dem ein bundesweiter Aktionsplan gefordert wird, der die Folgen der Corona-Pandemie auf die LSBTIQA+ Communities sichtbar macht und ihnen etwas entgegensetz. Die Bundestiftung beschreibt in ihrem Apell mehrere Problemlagen, die LSBTIQA+ Personen besonders stark treffen.
• Im Juli ist die zweite, aktualisierte Version der Broschüre „Abinäre Personen in der Beratung – Eine praktische Handreichung für Berater*innen und Multiplikator*innen“ unserer Mitgliedsorganisation QNN erschienen. Die Broschüre wurde um Informationen zum neuen PStG ergänzt und die Broschüre wurde niedrigschwelliger formuliert. Die Broschüre kann tin@q-nn.de kostenfrei bestellt werden. Das PDF findet sich hier. • Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) hat im August eine Studie zum Thema LSBTIQ-Personen im Arbeitsleben veröffentlicht. Die Ergebnisse zeigen u.a., dass LSBTIQ-Personen in der Regel besser qualifiziert sind als cis-heterosexuelle Personen und dass je nach Branche auffallend unterschiedlich viele Personen out sind. Die Ergebnisse sind sehr übersichtlich aufbereitet und über die Studie wurde auch in Mainstreammedien berichtet. Verfügbar sind eine Online-Zusammenfassung der Ergebnisse und eine PDF.
• Am 24.8.2020 wäre Marsha P. Johnson 75 Jahre alt geworden. Der BVT* hat im Andenken an die Aktivistin ein Poster veröffentlicht, das nach wie vor verfügbar und bestellbar ist. Das Poster soll die Vielfalt der trans* und gender-nonconforming Communities aufzeigen, an die Anfänge des trans* und gender-nonconforming Aktivismus und der LSBTIQA+ Bewegung erinnern und die Geschichte der Bewegung repräsentieren. Außerdem soll es aufzeigen, was zu oft ignoriert wird: Dass die Vielfalt in den Communities groß ist und dass wir viele sind – nicht, wie immer behauptet wird, eine Minderheit. Da in diesem Jahr durch Corona viele CSDs und Trans* Prides ausfallen mussten, soll das Poster zudem Sichtbarkeit schaffen.
Das Poster kann in Papierform unter info@bv-trans.de kostenlos bestellt werden. Schreibt uns, wie viele ihr haben möchtet und wir senden sie euch zu! Außerdem kann das Poster als PDF- und Bild-Datei auf unserer Homepage unter heruntergeladen werden. Dort findet ihr auch noch mehr Infos dazu, wer Marsha P. Johnson war und wie viele der Rechte, die queere Personen heutzutage haben, auf ihre Kämpfe zurückgehen.
• Die bukof- Kommission “Queere* Gleichstellungspolitik an Hochschulen” hat Handlungsempfehlungen veröffentlicht, die Hochschulen dabei unterstützen sollen, Diskriminierung gegenüber trans*, inter* und nicht-binären Personen abzubauen. Kurz und gut verständlich wird zusammengefasst, welche unbürokratischen Verfahren trans*, inter* und nicht-binäre Personen brauchen, um beispielweise Namen und Anrede zu verändern. Das Dokument ist als Online-Version und als PDF herunterladbar.
• Die international arbeitende Organisation ILGA World hat die aktuelle Ausgabe ihres Trans Legal Mapping Reports veröffentlicht. Er ist Ergebnis eines Forschungsprojekts, das die Auswirkungen von Gesetzen und Politiken auf trans* Personen auf der ganzen Welt untersucht. Die jüngste Ausgabe wurde im September 2020 veröffentlicht und gibt einen Überblick über die Rechtslage in 143 UN-Mitgliedsstaaten: Er bespricht die gesetzlichen Voraussetzungen für legale Geschlechtsanerkennung (Namens- und Personenstandsänderungen), sammelt aber auch Informationen über Gesetze, die trans* Personen explizit und implizit kriminalisieren. Der Bericht umreißt die Menschenrechtsverletzungen, die diese Gesetze begehen, zeigt aber auch progressive Beispiele aus der ganzen Welt auf. Der Trans Legal Mapping Report ist in Englisch und Spanisch erschienen und soll ein grundlegendes Instrument sein, dass trans* Personen benutzen können, um mit ihren nationalen Regierungen in Kontakt zu treten und Veränderungen herbeizuführen.
• 40 Jahre TSG sind genug!
Das TSG ist nun 40 Jahre alt – das haben wir mit einer klar positionierten Pressemitteilung begangen: Denn auch wenn dieses Gesetz wiederholt vor dem Bundesverfassungsgericht als nicht verfassungskonform eingestuft wurde, ist es weiterhin in Teilen in Kraft. Es schränkt weiterhin die Rechte von trans* Personen ein und setzt ihre Pathologisierung, Stigmatisierung und Fremdbestimmung fort. Eine Abschaffung des Gesetzes sowie die Verabschiedung einer Neuregelung, die Grundrechte wahrt und Selbstbestimmung schützt, ist längst überfällig.
• Damals war es das dritte Gesetz weltweit, das die rechtliche Namens-und Personenstandsänderung für trans* Frauen und trans* Männer ermöglichte (nach Schweden und der DDR). Dass die Möglichkeit der rechtlichen Anerkennung im Identitätsgeschlecht eingeführt wurde, war damals ein großer Erfolg. Doch bereits 1982 erklärte das Bundesverfassungsgesetz das erste Mal eine Regelung des TSGs für verfassungswidrig. In den Jahren danach ist dies weitere sechs Male geschehen: Neben einer Altersgrenze von 25 Jahren wurde beispielsweise der Scheidungszwang und der Sterilisationszwang aufgehoben. Trotz der vielen Änderungen, sind weitere diskriminierende Regelungen im TSG in Kraft. Mehr dazu erfahrt ihr in unserer Pressemitteilung zum Thema und in diesem Überblickstext (Abschnittsüberschrift „Transgender“).
• Ende diesen Jahres mussten wir schweren Herzens „Auf Wiedersehen“ sagen: Llucia Vivero, die als Geschäftsführerin und Projektleitung, den Verband in den vergangenen Jahren entscheidend geprägt und grundlegend aufgebaut hat, hat ihre Arbeit für den BVT* beendet. Der Vorstand und das Team danken ihr sehr herzlich für ihr unermüdliches Engagement, für ihre klare politische Haltung und ihren Einsatz für die Rechte von trans* und nicht-binären Personen. Wir werden die Zusammenarbeit mit ihr sehr vermissen und wünschen ihr für Ihren weiteren Weg viel Erfolg!
• In diesem Jahr haben wir noch einen Geburtstag gefeiert: Der BVT* wurde fünf Jahre alt! Da die Corona-Pandemie größere Festivitäten das ganze Jahr über verhindert hat, haben wir nur klein und intern gefeiert.
• Als neue Mitgliedsorganisationen heißen wir herzlich den Verein Mission Trans aus Stuttgart und die Selbsthilfegruppe TransWis aus Wismar willkommen! Wir freuen uns sehr!
• Der BVT* hat eine neue Online-Veranstaltungsreihe gestartet: „BVT* frequently asked questions“. Die erste Ausgabe im September trug den Titel „Baustelle Personenstandsrecht – wie geht es weiter?“ und enthielt nicht nur eine angeregte Diskussion über aktuelle Schwierigkeiten bei Namens- und Personenstandsänderungen, diskutiert wurden auch regionale Unterschiede bei der Umsetzung des §45b PStG (Personenstandsgesetz). Die Reihe „BVT* – f.a.q.“ ist ein regelmäßiges Angebot für Mitglieder des BVT* und am BVT* interessierte Personen, um sich über die trans*politische Arbeit des Verbands zu informieren. Jedes Vierteljahr findet eine Veranstaltung statt, bei der ein thematischer Schwerpunkt aus der aktuellen Arbeit vorgestellt wird.
• Unsere Pressestelle wird immer wieder von Medien und Filmprojekten angeschrieben, die die nach trans* und nicht-binären Personen suchen. Oft geht es darum, einen Teil der eigenen Geschichte zu erzählen, manchmal auch unter einem bestimmten Schwerpunkt oder in Bezug zu einem bestimmten Thema. Wir haben einen Verteiler gegründet, in den sich trans* und nicht-binäre Personen eintragen können, die sich vorstellen können, sich auf dieser Ebene zu engagieren und Medien Informationen oder persönliche Geschichten zu erzählen. Wenn gewünscht, begleiten wir die Personen und geben Informationen / bieten perspektivisch Fortbildungen an, um beispielsweise Personen einen Rahmen dazu mitzugeben, wie eine Anfrage gut eingeschätzt werden kann.
Wer Interesse an einer Mitarbeit hat, kann sich unter presse@bv-trans.de direkt an Gabriel_Nox Koenig, Pressesprecher_in des BVT* wenden.
• Das Sommercamp von TRANS* – JA UND?!, dem Jugendprojekt vom BVT*, fand 2020 zum ersten Mal online statt. Elf junge Menschen nahmen drei Tage lang an Kreativworkshops teil, es gab Zeit zum digitalen Beisammen sein und zum Abschluss eine virtuelle Spoken-Word-Show. Wir freuen uns schon auf nächstes Jahr!
• Der Fortbildungsbereich des Bundesverbandes hat im zweiten Halbjahr von 2020 in Fortbildungsprojekten Erfahrungen zum Fortbildungsbedarf von verschiedensten Beratungsstellen in Deutschland gesammelt. Unter anderem gab es eine Erhebung der Bedarfe bei den Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Gesamtverbandes. Im Nachgang der Erhebung konnte sich der BVT* dort einbringen und eine Serie mit Sensibilisierungs-Workshops anbieten. Ziel soll es sein, dass die Teilnehmer_innen mehr Trans-Sensibilität in ihren beruflichen Alltag einbringen können.
• Unser Projekt „Trans*visible“, das sich mit Diskriminierung von trans* Personen – und insbesondere trans* Frauen – auf dem Arbeitsmarkt beschäftigt, nähert sich seinem Ende. Ende Januar findet die Abschlusstagung des Projekts statt.
Newsletter Januar bis Juni 2020
- Das Landessozialgericht Bremen-Niedersachsen hat geurteilt, dass Krankenkassen keine Nadelepilation beim Kosmetikstudio bezahlen müssen – selbst wenn es keine Ärzt_innen gibt, die die Behandlung stattdessen anbieten können. Mehr Infos findet ihr hier. Erst 2017 hatten die Krankenkassen Epilation zur Kassenleistung erklärt. Dass es jedoch nicht genügend Ärzt_innen gibt, die diese Leistung anbieten und trans* weibliche Personen daher auf Kosmetiker_innen ausweichen müssen, wurde dabei nicht berücksichtigt. Denn Kosmetiker_innen können nicht mit der Kasse abrechnen. Trans* Beratung Nord e.V. aus Hamburg hat das Ganze in einem Info-PDF zusammengefasst.
- Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat die „Genehmigungsfiktion” bei zu langsam arbeitenden Krankenkassen entschärft: Antwortet die Kasse nach einem Antrag auf eine Leistung nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen, galt die Leistung bisher als genehmigt. Nun soll die Versäumung der Frist nur noch zu einem Anspruch auf Kostenerstattung bis zum Eintreffen des Ablehnungsbescheids führen, falls man schon damit begonnen hat die Leistung in Anspruch zu nehmen (Az.: B 1 KR 9/18 R). Der bisherige Anspruch, die Leistung weiter bezahlt zu bekommen, entfällt. Wer also nach Ablauf der Frist der Krankenkasse anfängt, die Leistung in Anspruch zu nehmen und dann einen verspäteten Ablehnungsbescheid bekommt, hat nach der Ablehnung keinen Anspruch auf die weitere Kostenübernahme. Hier findet ihr ausführlichere Infos dazu.
- Der Bundesgerichtshof (BGH) machte in einem Beschluss von Ende April klar: Aus seiner Sicht ist die Personenstandsänderung über das Personenstandsgesetz nur für inter* Personen – denn angeblich definiere der Körper das eigene Geschlecht. Nicht nur wir sehen das anders! Auf dem Verfassungsblog wird aus juristischer Perspektive argumentiert, warum Körper nicht maßgeblich für den Geschlechtseintrag sein kann, und fasst weitere Kritik an dem Beschluss zusammen.
In den Entscheidungen der unteren Instanzen hatte die nicht-binäre Person mehrfach Recht bekommen. Die Gerichte hatten sich u.a. auf ein wichtiges Rechtsgutachten, das im Auftrag des Bundesfamilienministeriums geschrieben wurde, berufen. Hier findet ihr unsere Pressemitteilung zu dem Beschluss zum Nachlesen.
Nachdem der Beschluss Ende Mai bekannt geworden war, wurde in Reaktion darauf Mitte Juni Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat mehrere Jurist_innen dabei unterstützt, die Verfassungsbeschwerde einzureichen. Gemeinsam mit BVT*, dgti und LSVD hat die GFF eine Pressemitteilung dazu herausgegeben. Hier findet ihr einen Überblick über alle Beschlüsse, die bisher zum Paragraph 45b Personenstandsgesetz gefällt wurden. Wir halten euch auf dem Laufenden, sobald es Neuigkeiten in der Angelegenheit gibt!
- Personen mit dem Personenstand „divers“ werden aktuell nicht in die Geburtsurkunde ihrer Kinder eingetragen. Bisher ist ein solcher Fall aus Hessen bekannt geworden. Medien haben darüber berichtet. U.a. die Zeit. Das betroffene Paar klagt nun gegen das Standesamt Darmstadt, das die Eintragung verweigert hat. Sobald wir Neuigkeiten zu dem Fall haben, lassen wir es euch wissen! Mehr Artikel dazu findet ihr im Pressespiegel des BVT*, der bald erscheint. Diesen erhaltet ihr, wenn ihr euch auf unseren bv_aktuell-Verteiler eintragen lasst. (Über diesen erhaltet ihr auch andere interessante Infos wie Veranstaltungstipps oder Stellenausschreibungen verschiedener Träger und seid unter den ersten, die unsere Pressemitteilungen lesen dürfen. Bitte hier klicken, wer auf den Verteiler möchte.)
- Im Rechtsausschuss wurde Mitte Februar die Erweiterung des Art. 3 GG diskutiert. Auf Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE wurde über die Frage debattiert, ob in Zukunft auch „sexuelle Identität“ explizit in der Verfassung benannt werden soll und so der verfassungsrechtliche Schutz von LSBTIQ+ Personen gestärkt wird. Aktuell steht nicht fest, wann der Gesetzesentwurf zur Grundgesetzerweiterung erneut im Bundestag besprochen wird.
- In den Communities sorgte Ende März eine kleine Anfrage der AfD für Besorgnis. Gefragt wurde, u.a. welche LSBTI+ Vereine durch die Bundesregierung finanziell gefördert werden und wie viele Menschen eine Personenstandsänderung über den §45b durchführen. Der BVT* und so manche Mitgliedsorganisation wurde auch direkt benannt. Wir haben das Ganze als Vernetzungsanlass genommen, um bestehende Kontakte zu vertiefen und neue Bündnisse zu schmieden ????
Die Bundesregierung hat Mitte Mai auf insgesamt 16 Seiten geantwortet.
- Endlich haben wir in Deutschland – als zweites Land in Europa – das gesetzliche Verbot von Konversionsmaßnahmen. Als strafbare Konversionsmaßnahmen gelten zukünftig alle Interventionen, die das Ziel haben, die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität einer Person zu verändern oder zu unterdrücken. Strafbar ist der_die Behandler_in bzw. Anbieter_in der Konversionstherapie. Dabei ist für uns ein großer Erfolg, dass das Gesetz auch die Geschlechtsidentität umfasst und damit im Trans*bereich die klare Grenze zwischen einer legalen ergebnisoffenen „Begleitung“ der Transition und dem strafbaren Versuch einer „Aussöhnung mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht“ gezogen wird. Wir sind sehr froh, dass wir unsere Expertise als Bundesverband hierzu im guten Austausch mit den Entscheidungstragenden einbringen konnten. Bereits bevor der Bundestag das Gesetz am 7.5. 2020 verabschiedet hat, wurde viel darüber diskutiert. Hier geht es zu unserem Blogeintrag mit Pressemitteilung. In dieser findet ihr auch den Link zum Gesetz.
- Der Bundesrat pocht gegenüber der EU in Sachen Gleichstellung auf die Berücksichtigung von mehr als zwei Geschlechtern. Hier geht es zum Mitte Mai veröffentlichten PDF. Dies findet besonders in den Ziffern 9 bis 11 des Schriftstücks Erwähnung. Damit geht auch ein Auftrag an die Bundesregierung einher: Im Rahmen der „Strategie der Gleichstellung der Geschlechter 2020 – 2025“ soll „auch die Benachteiligung derjenigen Menschen, die sich nicht den Kategorien Frau oder Mann zuordnen lassen, entgegengewirkt und entsprechende konkrete Maßnahmen benannt“ werden. Wie das genau aussehen wird, lässt sich noch nicht abschätzen. Aber wir sind gespannt!
- Im Juni haben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die FDP Gesetzentwürfe für einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag veröffentlicht. Am 19.06. wurden diese – gemeinsam mit dem Antrag von DIE LINKE „Fremdbestimmte Operationen an trans- und intergeschlechtlichen Menschen – Aufarbeiten, Entschuldigen und Entschädigen“ – im Bundestag diskutiert. Die Gesetzesentwürfe und der Antrag wurden im Anschluss an die Fachausschüsse überwiesen. Wir bleiben für euch dran! Für einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag – möglichst bald! Hier findet ihr unsere Pressemitteilung und unseren Blogeintrag dazu.
- Mitte Juni hat der Bundestag das Adoptionshilfe-Gesetz verabschiedet. Das Gesetz verschärft (durch eine Wechselwirkung mit der aktuellen Version des Abstammungsrechts) die Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien im Verfahren der Stiefkindadoption. Je nach Familienkonstellation sind auch trans* Eltern davon betroffen. Für diese Familien ist die Stiefkindadoption mangels Alternativen nach wie vor die einzige Möglichkeit, die gemeinsame rechtliche Elternschaft und die damit verbundene Absicherung zu erreichen. Der LSVD hat in seiner Pressemitteilung zum Thema den Bundesrat dazu aufgefordert, das Gesetz nicht in dieser Form passieren zu lassen. Mehr Informationen zur aktuellen Lage findet ihr auf der Homepage des LSVD.
- Pünktlich zum 17.5. haben ILGA Europe und die TGEU ihre interaktiven Menschenrechtskarten vorgestellt. Sie zeigen: Deutschland erfüllt nur 54 Prozent der Kriterien, die ILGA Europe und die TGEU aufgestellt haben und die für eine vollständige Gleichstellung von trans* Personen erfüllt sein müssen.
Gleichzeitig hat die Initiative Growing Up Transgender die Karten von ILGA Europe und TGEU danach ausgewertet, welche Rechte trans* Kinder in welchen Ländern haben. Es wurde ebenfalls eine Karte erstellt. Die Ergebnisse sehen noch schlechter aus als für erwachsene trans* Personen.
- Neu erschienen ist die Broschüre Trans* am Arbeitsplatz. Herausgegeben von der Landeskoordination Trans* NRW bietet die Broschüre Unterstützung für direkte cis Kolleg_innen, aber auch für Leitung und Personalabteilungen. Die Broschüre soll dabei helfen, ein diskriminierungsarmes Arbeitsumfeld herzustellen und vermittelt daher auch Grundlagenwissen zu geschlechtlicher Vielfalt und gibt Antworten auf transitionsbezogenen Fragen am Arbeitsplatz.
- Das QNN präsentiert eine neue vierteilige Flyerreihe, die in der hausärztlichen Praxis für eine bessere Versorgung von LSBTI* sorgen sollen. Diese Flyer können mit zu behandelnden Ärzt_innen mitgenommen werden und sollen trans* Personen dabei helfen, sich durchzusetzen, wenn Ärzt_innen beispielsweise auf die Verwendung einer veralteten Anrede bestehen.
- Gleich in zwei medizinischen Fachzeitschriften sind Artikel erschienen die sich u.a. mit geschlechtlicher Vielfalt auseinandersetzen. Die Titel lauten „Reflexionen und Analysen zu Geschlecht, Gender und Diversität in der Palliativmedizinischen Forschung – Wie können wir Intersektionalität in unserer wissenschaftlichen Praxis umsetzen?“ und „Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in der Altenhilfe – Intersektionale Perspektiven und die Relevanz von Situationen und Kontexten„. Online sind leider beide nur kostenpflichten einzusehen. Die Links führen zu Übersichtsseiten, die Kurzzusammenfassungen bieten. Über Bibliotheken sind die Artikel aber ggf. kostenlos verfügbar.
- Im dritten Familienplanungsrundbrief von pro familia medizin ist der Artikel „Sexualität von Trans*menschen – Lebenswelten und Perspektiven. Bedarfe in der Beratung und Impulse zur Haltungsentwicklung“ erschienen. Der Link führt zum gesamten Rundbrief. Der erwähnte Artikel befindet sich auf den Seiten 17 bis 25.
- Die Kampagne ICH WEISS WAS ICH TU der Deutschen Aidshilfe hat gleich zwei Broschüren herausgegeben: Eine der Info-Broschüren richtet sich an schwule trans*und cis Männer sowie gender non-conforming und nicht-binäre Menschen, die sich der schwulen Community zugehörig fühlen. Der Titel lautet „Schwul. Trans*. Teil der Szene!“ Die zweite heißt „Sex unter Männern*“ und bespricht Themen wie Lust, Sex und Begehren auf eine sexpositive Weise.
- Ebenfalls pünktlich zum IDAHOBIT 2020 hat die FRA ihre neue Studie herausgegeben. FRA steht für die European Union Agency for Fundamental Rights und ist damit das unabhängige Referenz- und Exzellenzzentrum zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte in der EU. Etwa alle fünf Jahre aktualisieren sie ihre Studie zum Thema. Die aktuellsten Ergebnisse besagen u.a., dass 45% der befragten LSBTI in Deutschland vermeiden, aus Angst oft bzw. immer, in der Öffentlichkeit als Paar Händchen zu halten. Oder dass 62% der befragten LSBTI in Deutschland ihre Identität oder sexuelle Orientierung in Schule, Ausbildungsplatz oder Arbeitsplatz geheim halten. Hier gibt es weitere Ergebnisse gibt es (auf englisch).
- Neue Exemplare der Broschüre „Wie ein grünes Schaf in einer weißen Herde“ verfügbar
Trans* Jugendliche kommen nicht oft selbst zu Wort. Aber in dieser Broschüre schon!
Jugendliche, die an den Aktivitäten von TRANS* – JA UND?!, dem Jugendprojekt des BVT* teilgenommen haben, wurden interviewt und ihre Antworten werden an vielen Stellen direkt zitiert. Sie sagen deutlich, was sie sich wünschen, was sie brauchen und was verbessert werden sollte. Die Broschüre ist auf unserer Homepage zu finden und kann jetzt auch wieder als Printexemplar bestellt werden. Dafür einfach eine Mail an info@bv-trans.de senden.
- Gemeinsam mit dem Queernetzwerk der Charité hat der BVT* ein Video erstellt, das Diskriminierung von trans* und inter* Personen im Gesundheitswesen thematisiert. Ihr könnt das Video auf Deutsch und auf Englisch in verschiedenen Auflösungen herunterladen und in eurer Arbeit benutzen. Wir freuen uns sehr, von euren Erfahrungen damit zu hören!
- neue Gesichter beim BVT*
- Wir heißen Frank Krüger (erneut) im Vorstand des BVT* willkommen. Frank ist Gründungsmitglied und gehörte dem ersten Vorstand von 2015 bis 2017 an:
„Es ist enorm, wie sich der Verein inzwischen weiterentwickelt hat, und wie unsere Themen Teil der aktuellen politischen Debatte sind. Umso wichtiger ist es, jetzt die Weichen für die Zukunft zu stellen, in der alle sicher, selbstbewusst und selbstbestimmt leben können.“Rebecca Jäger hat ihr Amt niedergelegt. Ebenso Jonas Hamm. Wir finden es sehr schade, dass die beiden nicht mehr dabei sein können, bedanken uns sehr herzlich für ihr Engagement und wünschen Ihnen nur das Beste für die Zukunft!
- Zum Jahresbeginn wurde die Stelle des_der Referent_in für gesellschaftspolitische Arbeit mit der Unterstützung der Stiftung Dreilinden neu geschaffen: Kalle Hümpfner setzt sich auf der Stelle für eine Verbesserung der Lage von trans* und nicht-binären Personen im Recht und Gesundheitssystem ein. Kalle ist ansprechbar für Anliegen und Anfragen von Akteur_innen aus Politik, Verwaltung und Community.Die Stelle des_der Referent_in für Presse- und Öffentlichkeit wurde mit Gabriel_Nox Koenig neu besetzt. Gabriel ist ansprechbar für Medienanfragen, verfasst Presseerklärungen und betreut Webseite sowie die Social Media Kanäle des Bundesverband Trans*.
- Wir heißen Frank Krüger (erneut) im Vorstand des BVT* willkommen. Frank ist Gründungsmitglied und gehörte dem ersten Vorstand von 2015 bis 2017 an:
- Neue Mitgliedsorganisationen
Als neue Mitgliedsorganisationen heißen wir herzlich TransAll aus Freiburg, BBZ „lebensart“ e.V. aus Halle/Saale, Barramundi aus Nürnberg und TiN im QNN e.V. mit Sitz Hannover willkommen! Wir freuen uns sehr!
Die dgti ist leider ausgetreten. Das bedauern wir sehr und wünschen der dgti alles Gute!
- Seit dem 1. Januar ist der Bundesverband Trans* offiziell Teil eines vom Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderten Kompetenznetzwerks zum Abbau von Homosexuellen- und Trans*feindlichkeit: gemeinsam mit dem LSVD, Intersexuelle Menschen e.V., und der Akademie Waldschlösschen. Insgesamt werden 14 Kompetenznetzwerke gefördert, die zu den Themen Demokratieförderung, Vielfalt und Extremismusprävention arbeiten. Das Foto ist bei der offiziellen Auftaktveranstaltung am 23. Januar in Berlin entstanden. Zu sehen sind (von links nach rechts): Jürgen Rausch vom LSVD, Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Mio Lindner von der Akademie Waldschlösschen. Nicht mit auf dem Bild: Llúcia Vivero, Bundesverband Trans*.
- Ende vergangenes Jahr haben wir den Hashtag #sagteslaut gestartet – und gleichzeitig gemeinsam mit All Out eine Petition ins Leben gerufen. Die mehr als 13.000 Unterschriften, die die Petition gesammelt hat, konnten wir nun an die Politik übergeben. Die Petition für eine Abschaffung des TSG und einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag wird geöffnet bleiben. Das heißt, es ist weiterhin möglich, diese mitzuzeichnen. Mittlerweile sind fast 14.000 Unterschriften zusammengekommen. Entgegengenommen wurden die Unterschriften von den queerpolitischen Sprecher_innen (v.l.n.r.) Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Jens Brandenburg (FDP) und Doris Achelwilm (DIE LINKE). Auf dem Foto sind zudem zu sehen Stana Iliev (All Out, Mitte vorne) und Kalle Hümpfner (Bundesverband Trans*, rechts im Bild).
- Der BVT* hat sich beratend bei verschiedenen Gesetzgebungsverfahren eingebracht und hat sich als Verband zu den folgenden Gesetzesentwürfen in Stellungnahmen geäußert:
- Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen (BMI, Januar 2020)
- Gesetz zum Schutz von Kindern vor geschlechtsverändernden operativen Eingriffen (BMJV, Februar 2020)
- Gesetz zur Änderung von Berliner Justizvollzugsgesetzen (Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Anti-Diskriminierung, März 2020
- Das BVT*-Projekt „Transvisible“, das gleichzeitig in drei weiteren EU-Ländern stattfindet, geht in die letzte Phase: Im Herbst wird ein Handbuch veröffentlicht, dass Arbeitgeber_innen dabei helfen soll, trans*offener zu werden und besonders trans* Frauen dabei unterstützen soll, einen Job zu finden. Ihr dürft gespannt sein! Mehr dazu gibt’s im nächsten Newsletter!
- Das Sommercamp unseres Jugendprojekts TRANS* – JA UND?! wurde leider auch nicht von Corona verschont: Dieses Jahr findet es also online statt. TRANS – JA UND?! richtet dieses Jahr noch mehrere Jugendworkshops statt. Eine Anmeldung ist noch möglich! Derzeit geplant sind
- 26.-27. September: Spoken-Word in München, in Kooperation mit Diversity
- 31. Oktober-01. November: Comic-Workshop in Köln, in Kooperation mit Anyway
- 14.-15. November: Comic-Workshop in Rostock, in Kooperation mit Rat+Tat
- Die Corona-Pandemie hat uns als Bundesverband auf vielen Ebenen beschäftigt:
- Viele unserer Mitgliedsorganisationen bieten Beratung und Gruppentreffen an – diese mussten wegen der Ansteckungsgefahr ausfallen. Gleichzeitig wurde die Durchführung von geschlechtsangleichenden Maßnahmen wie Operationen und Epilationsbehandlungen ausgesetzt und viele Therapie- und Gutachter_innentermine (beispielsweise im Rahmen von TSG-Verfahren) konnten ebenfalls nicht mehr stattfinden.
Daher haben wir einen Rundbrief an unsere Mitgliedsorganisationen geschrieben, in dem wir Hinweise zur Aufrechterhaltung der Angebote (per Telefon oder Videoanruf) gegeben haben und um Rückmeldung baten: Damit trans* Personen in der Zeit der Kontaktbeschränkungen weiterhin Unterstützung finden, haben wir einen eigenen Bereich auf unserer Homepage eingerichtet. Dort findet sich eine Liste von Angeboten, die trotz der Sicherheitsmaßnahmen aufrecht erhalten werden konnten. Wir danken allen Mitgliedsorganisationen, die dazu beigetragen haben, dass dieser Bereich so viele Informationen enthalten konnte! Der Bereich steht noch online – wir haben aber schon länger keine Rückmeldungen mehr bekommen. Falls sich also etwas geändert hat, meldet euch bitte unter presse@bv-trans.de und wir aktualisieren eure Angaben!
- Um trans* Personen in der Corona-Krise weitere Unterstützung zukommen zu lassen hat der BVT* die internationale Covid-19 Studie unterstützt. Die Studie ist am Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf angesiedelt und soll aufzeigen, welche Auswirkungen Corona ganz konkret auf die Gesundheit und Gesundheitsversorgung von trans* Personen hat. Der Fragebogen wurde in Zusammenarbeit mit dem BVT*, der DGTI, der TGEU und EPATH erstellt. Die ersten Zwischenergebnisse für Deutschland sind bereits veröffentlicht!
- Am IDAHOBIT haben wir uns an dem Event „Wir für Queer“ beteiligt – einem Soli-Live-Event der Initiative ICH WEISS WAS ICH TU der deutschen Aidshilfe. Es sollte Aufmerksamkeit gelenkt werden auf die Belastungen, die die Corona-Pandemie für die LSBTI+ Communities bringt. Unser_e Pressesprecher_in wurde dafür per Live-Zuschaltung interviewt. Die ganze vierstündige Veranstaltung gibts bei Youtube zum Nachsehen (Achtung, die Aufzeichnung des Live-Streams beginnt bei Minute 21!) , hier das Interview mit unserem Pressesprecher_in.
- Doch nicht nur die Lage in Deutschland hat uns bewegt, sondern auch die Auswirkungen, die Corona in anderen Ländern auf trans* Personen hatte: In Ungarn wurde im Rahmen von Corona-Notfallmaßnahmen das Gesetz abgeschafft, dass Namens- und Personenstandsänderungen ermöglicht hatte. In Großbritannien wurde aus der Regierung laut, dass Minderjährigen durch eine Reform des Gender Recognition Act evtl. der Zugang zu Transition bald verschlossen werden könnte. Und in den USA wurde die Diskriminierung von trans* Personen im Gesundheitssystem legalisiert. Wir haben eine Pressemitteilung dazu rausgegeben, die die Situation in den drei genannten Ländern thematisiert und deutlich sagt: Menschenrechte sind kein Luxusthema, um das man sich nur in „guten“ Zeiten kümmert!
- Viele unserer Mitgliedsorganisationen bieten Beratung und Gruppentreffen an – diese mussten wegen der Ansteckungsgefahr ausfallen. Gleichzeitig wurde die Durchführung von geschlechtsangleichenden Maßnahmen wie Operationen und Epilationsbehandlungen ausgesetzt und viele Therapie- und Gutachter_innentermine (beispielsweise im Rahmen von TSG-Verfahren) konnten ebenfalls nicht mehr stattfinden.