Berlin, am 17. Mai 2018 – Am heutigen Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit (IDAHOBIT) erklärt Wiebke Fuchs vom Vorstand der Bundesvereinigung Trans* (BVT*):
„Immer noch müssen transgeschlechtliche Menschen, die ihren Namen bzw. ihren Geschlechtseintrag amtlich ändern lassen wollen, langwierige und kostspielige gerichtliche Begutachtungen über sich ergehen lassen. Das überholte und vom Bundesverfassungsgericht in vielen Punkten für verfassungswidrig erklärte Transsexuellengesetz (TSG) muss endlich abgeschafft werden.
Stattdessen verlangen wir den selbstbestimmten Geschlechtseintrag, wie es ihn bereits in zahlreichen Ländern in Europa und der ganzen Welt gibt. Dabei muss es neben „weiblich“ und „männlich“ auch eine Möglichkeit wie „inter/divers“ oder den Verzicht auf einen Geschlechtseintrag geben.“
BVT*-Vorstandsmitglied Mio Lindner ergänzt: „Aus trans*-Perspektive befürworten wir langfristig die Abschaffung der staatlichen Erfassung von Geschlecht. Dem muss jedoch die Anerkennung von Menschen vorausgehen, die sich weder männlich noch weiblich verorten. Dies kann durch die Schaffung einer frei wählbaren Geschlechtsbezeichnung, unabhängig von irgendwelchen Voraussetzungen, unterstützt werden.
Die Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach einer Neuregelung des Personenstands stellt eine einzigartige Chance dar einen dritten positiven Geschlechtseintrags zu schaffen, der neben inter* auch nicht-binären trans* Menschen offensteht. Aktuelle Gewaltfälle gegen trans* Personen zeigen außerdem wie wichtig ein Antidiskriminierungs- und Gewaltschutz nach geltenden Menschenrechtsstandards ist und dass eine gesonderte Aufnahme von homo- und trans*feindlichen Straftaten Sinn macht. Denn Homophobie und Transfeindlichkeit können nur zusammen bekämpft werden. Dafür brauchen wir die Unterstützung der gesamten LSBTIQ*-Community und einer aufgeklärten, fortschrittlichen Gesellschaft.“
Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem wegweisenden Beschluss vom 10. Oktober 2017 (BVerfGE 1 BvR 2019/16) den Gesetzgeber zu einer Neuregelung des Personenstandsgesetzes verpflichtet. Der Gesetzgeber muss jetzt handeln und bis Ende 2018 entweder einen dritten positiven Geschlechtseintrag schaffen oder auf die Erfassung von Geschlecht ganz verzichten, so die vom BVerfG vorgegebenen Alternativen.