Neues zum Selbstbestimmungsgesetz: die Ressortabstimmung hat begonnen!
Nachdem Ende März die politische Einigung zwischen Justiz- und Familienministerium kommuniziert wurde, liegt der Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz nun allen weiteren Bundesministerien vor. Wenn innerhalb der gegebenen Frist kein Einspruch erhoben wird, kann der Gesetzesentwurf voraussichtlich Ende nächster Woche veröffentlicht und den Verbänden zur Kommentierung vorgelegt werden.
Dazu erklärt Kalle Hümpfner, Fachreferent*in für gesellschaftspolitische Arbeit des BVT*:
„Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein zentrales Gesetzesvorhaben, um Grundrechtsverletzungen gegenüber trans* und nicht-binären Personen zu beenden. Seit mehreren Wochen gibt es deutliche Hinweise, dass die Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs kurz bevorsteht. Es ist ein sehr wichtiger Schritt, dass das Gesetzgebungsverfahren endlich in die nächste Phase geht und der Entwurf den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt wird.“