Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern den Beschluss vom 29. November 2017 (XII ZB 459/16) veröffentlicht, der besagt, dass eine trans* Frau rechtlich nicht als Mutter ihres Kindes anerkannt werden kann. Das Gericht argumentiert mit dem Transsexuellengesetz (TSG), das in § 11 Satz 1 festhält, dass auch nach rechtlicher Geschlechtsanerkennung eines Elternteils das Rechtsverhältnis zwischen ihm und den Kindern unberührt bleibt. Dieser Beschluss schlägt in dieselbe Kerbe wie jener vom 6. September 2017 , bei dem trans* Männern die rechtliche Anerkennung als Väter nicht gewährt wird.
Sascha Rewald von der AG Elternschaft der Bundesvereinigung Trans* sagt dazu:
„Mit dieser konservativen Entscheidung missachtet der Bundesgerichtshof erneut die Lebensrealität von Kindern transgeschlechtlicher Menschen und nimmt deren Diskriminierung billigend in Kauf. Mit dem neuen Beschluss werden die betroffenen Kinder durch Geburtsurkunden, auf denen eine der beiden Mütter als Vater bezeichnet und mit einem veralteten Namen genannt wird, fortlaufend Diskriminierungen in Kindergarten, Schule und Freizeit ausgesetzt. Das kann nicht im Sinne des Kindeswohls sein.“
Rewald fügt hinzu: „Diese Entscheidung ist nicht zeitgemäß. Mit dem Wegfall des Sterilisationszwangs im Jahr 2011 erlaubt das Transsexuellengesetz (TSG) schwangere Väter und zeugende Mütter. Der Gesetzgeber hat es in den letzten sechs Jahren versäumt die Realität dieser Familien anzuerkennen und entsprechende rechtliche Regelungen zu schaffen. Das muss nun endlich geschehen!“
Die Bundesvereinigung Trans* fordert daher:
– Trans* Eltern sollen im Geburtenregister und in Geburtsurkunden ihrer Kinder geschlechtsneutral und mit ihrem aktuell geführten Vornamen eingetragen werden.
– Das Transsexuellengesetz (TSG) muss abgeschafft und durch ein Geschlechtsanerkennungsgesetz ersetzt werden, wie es in Malta und Argentinien bereits existiert und wie es in einem Gutachten der Humboldt-Universität im Auftrag des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) für Deutschland entwickelt wurde.