Berlin, am 22. August 2019: Trans* Menschen müssen wirksam vor Konversionstherapien geschützt werden. Wer auch immer einen Gesetzesentwurf zum Verbot solcher ”Therapien“ vorlegt, sollte nicht nur die berechtigten Interessen von Lesben, Schwulen und Bisexuellen im Blick haben, sondern ganz besonders auch die Interessen von trans* Menschen.
Mari Günther vom Bundesverband Trans* sagt dazu:
”Trans* Menschen sind doppelt durch Konversionstherapien gefährdet. Zum Einen, wie Lesben, Schwule und Bisexuelle auch, durch selbsternannte Homo- und Trans*heiler_innen aller Coleur. Zum Anderen besteht eine strukturelle Gefährdung. Bereits für die Kostenübernahme der Hormonbehandlung verlangen die Kassen vorangehende psychotherapeutische Maßnahmen. Einige Therapeut_innen und Ärzt_innen versuchen dabei noch immer eine ’Aussöhnung‘ mit dem vermeintlichen ’Geburtsgeschlecht‘. Diese Konversionsversuche verstoßen gegen das grundgesetzlich garantierte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Trans* Menschen sind als Teil geschlechtlicher Vielfalt längst Realität in der Gesellschaft. Sie brauchen keine Heilung! Sie brauchen Schutz vor Konversionsversuchen!“
Hintergrund: Die Länder Hessen, Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein hatten im April 2019 eine Bundesratsinitiative zum Verbot von Konversionstherapien eingebracht. Die Initiator_innen betonten die Schutzwürdigkeit der geschlechtlichen Identität. Bundesgesundheitsminister Spahn berief im Mai 2019 eine 46-köpfige Fachkommission zum Verbot von Konversionstherapien ein. Zwei Vertreter_innen von Trans*-Verbänden wurden erst auf Drängen der Verbände eingeladen. Bis Ende des Jahres soll das Verbotsgesetz vorliegen. Der Bundesverband Trans* hat bereits im April und Juni 2019 gefordert, dass ein Verbot von Konversionstherapien alle Konversionsversuche an trans* Menschen einschließen muss.
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Foto: © Simon Daniel Photography (Ausschnitt) CC BY 2.0