Viele Gesetze beeinflussen das Leben von trans* Personen ganz unmittelbar: Im Fünften Sozialgesetzbuch ist u.a. die transspezifische Gesundheitsversorgung geregelt. Die rechtliche Transition basiert auf den Regelungen des „Transsexuellengesetzes“ (TSG). Es berührt verschiedene Rechtsgebiete wie das Personenstandsrecht oder das Abstammungsrecht.
Am heutigen Montag, 2.11.20, werden im Innenausschuss zwei Gesetze besprochen, die das TSG ersetzen und damit den im TSG enthaltenen Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierungen ein Ende machen könnten. Unsere Pressemitteilung zum Thema betont, dass in den EU-Ländern Malta, Dänemark, Irland, Portugal, Luxemburg und Belgien der selbstbestimmte Geschlechtseintrag bereits Realität ist. Der Bundesverband Trans* fordert in der Pressemitteilung, dass Deutschland sich diesem neuen rechtlichen Standard anpasst, der Resolution des Europarats von 2015 folgt und damit der demokratischen Vorbildfunktion, die Deutschland innerhalb der EU einnimmt, gerecht wird. Wir fordern einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag!
Bei der heutigen Anhörung im Innenausschuss werden drei Dokumente diskutiert: Das Selbstbestimmungsgesetz, das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Juni veröffentlicht haben, der Gesetzentwurf zur geschlechtlichen Selbstbestimmung der FDP und der Antrag von DIE LINKE, in dem die Entschädigung von trans* Personen gefordert wird, die sich aufgrund des TSG zwischen 1981 und 2011 zwangssterilisieren lassen mussten, um ihren Personenstand zu ändern. Im Juni wurden diese drei Dokumente im Bundestag diskutiert. Zu der öffentlichen Anhörung, die heute im Innenausschuss stattfindet, sind verschiedene Sachverständige geladen, deren Vorträge sich auf diese drei Dokumente beziehen. Kalle Hümpfner vom Bundesverband Trans* wird auch sprechen: eingeladen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als sachverständige Person. Was Kalle Hümpfner sagen wird, kann in unserer schriftlichen Stellungnahme nachgelesen werden.