Die aktuelle Best Practice in der Gesundheitsversorgung von trans* Personen ist die S3-Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit: Leitlinie zur Diagnostik, Beratung und Behandlung“. Sie ist seit 2018 in Kraft, repräsentiert international anerkannte Behandlungsstandards und wurde unter Communityeinbindung erstellt.
Die Begutachtungsanleitung des GKV-Spitzenverbandes mit dem Titel „Geschlechtsangleichenden Maßnahmen bei Transsexualismus“ definiert, unter welchen Bedingungen trans* Personen Zugang zur transspezifischer Gesundheitsversorgung bekommen. Sie weicht von der S3-Leitlinie in entscheidenden Punkten ab
Daher haben die wissenschaftlichen Fachgesellschaften, die die S3-Leitlinie erstellt haben, eine Stellungnahme verfasst, die die Begutachtungsanleitung stark kritisiert. Die Bundespsychotherapeut_innenkammer fordert daraufhin nun den GKV-Spitzenverband in einer Presseerklärung dazu auf, die Richtlinie zurückzunehmen.
Mari Günther vom Bundesverband Trans* sagt hierzu: „Die Konfliktlinie bezüglich einer modernen medizinischen Versorgung von trans* Personen liegt schon lange nicht mehr zwischen ‚der Medizin‘ und ‚den trans* Personen‘. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) ignoriert weitgehend die aktuellen Empfehlungen wissenschaftlicher medizinischer Behandlungsstandards und verhindert aktiv die Versorgung eines großen Teils trans*geschlechtlicher Personen.“
Der Bundesverband Trans* war an der Erstellung der S3-Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit“ beteiligt und lehnt die Begutachtungsanleitung gemeinsam mit den wissenschaftlichen Fachgesellschaften ab. Um die S3-Leitlinie für Behandlungssuchende zugänglicher zu machen, erstellte der BVT* den Leitfaden „Trans-Gesundheit“ und dazugehörende Praxistipps, die besonders aktuell sind, um sich gegen die Willkür in der Arbeit der Krankenkassen zur Wehr zu setzen.