Ergänzende Stellungnahme der Bundesvereinigung Trans* zu den Empfehlungen zum Umgang mit Angleichung und Anerkennung des Geschlechts im öffentlichen Dienst
Am 8. Februar dieses Jahres hat die Bundesvereinigung Trans* (BVT*) den von ihr in Auftrag gegebenen und vom Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend unterstützten Empfehlungsleitfaden zum Umgang mit Angleichung und Anerkennung des Geschlechts im öffentlichen Dienst herausgegeben.
Ziel des Leitfadens war es, weitgehende Handlungssicherheit für Personalverantwortliche und Leitungspersonal im öffentlichen Dienst herzustellen.
Der Bundesvereinigung Trans* ist es dabei wichtig zu verdeutlichen, dass der vorliegende Empfehlungsleitfaden auf der Grundlage der bestehenden Vorschriften und Vereinbarungen im öffentlichen Dienst zu verstehen ist.
Aus Sicht der BVT* weisen die gegenwärtigen Regeln jedoch weiterhin großes Diskriminierungspotential im Zusammenhang mit der Angleichung und Anerkennung des Geschlechts im öffentlichen Dienst auf.
Entsprechend sind die Empfehlungen als analytische Situationsbeschreibung zu verstehen, auf deren Basis die bestmöglichen Vorgehensweisen für die Praxis abgeleitet werden.
Die Bundesvereinigung Trans* betont dabei, dass die gegenwärtige Situation dabei nicht die optimale Regelung für den Umgang mit Angleichung und Anerkennung des Geschlechts im öffentlichen Dienst darstellt und sieht weiteren Regelungsbedarf.
So sind beispielsweise im Beamtenrecht keine Rückdatierungen von Zeugnissen vorgesehen. In der Bewertung der BVT* ist eine solche Regelung jedoch nicht mit dem Offenbarungsverbot nach §§ 5, 10 Absatz 2 Transsexuellengesetz vereinbar.
Durch die Veröffentlichung dieses Empfehlungsleitfadens sollen deshalb auch bestehende rechtliche Divergenzen und Ungleichbehandlungen aufgezeigt werden und künftiger Handlungsbedarf begründet werden.