Der Bundestag hat das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen beschlossen.
Auch wenn wir viele Aspekte des Gesetzes sehr gut und begrüßenswert finden, weist das Gesetz Schutzlücken auf. Denn unter bestimmten Bedingungen sind bestimmte Konversionsmaßnahmen immer noch straffrei. Besonders Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden nicht ausreichend geschützt. Die Lücken, die das Gesetz lässt, müssen geschlossen werden.
Was wir an dem Gesetz begrüßen und auch unsere Forderungen sind hier in unserer Pressemitteilung zum Thema nachlesbar.