Zum internationalen „Transgender Day of Visibility“ (#TDOV) zeigte der Offene Kanal Kiel am Sonntag, dem 31. März 2019 um 20 Uhr eine Fernsehsendung, in der trans* Personen u.a. über ihre negativen Erfahrungen mit dem überholten „Transsexuellengesetz (TSG)“ berichteten.
Die Leipzigerin Rebecca Jäger erzählte von ihrem äußerst langwierigen TSG-Verfahren, da ihr zuständiges Amtsgericht von vornherein auf drei Gerichtsgutachten bestand, obwohl das Gesetz „nur“ zwei vorsieht.
Über 30 Jahre, von 1981 bis 2011 schrieb das TSG in § 8 vor, dass man sich zur Personenstandsänderung einer geschlechtsangleichenden Operation unterziehen und die dauernde Fortpflanzungsunfähigkeit nachweisen musste. Cathrin Ramelow und Tsepo A. Bollwinkel, die ihre TSG-Verfahren vor 2011 durchliefen, wünschen daher, dass die Bundesregierung dem Beispiel Schwedens folgt und dieses Unrecht als solches anerkennt sowie einen Entschädigungsfonds für derart Geschädigte einrichtet.
Die bayerische Landtagsabgeordnete Tessa Ganserer berichtete von rechtlicher Ungleichbehandlung in Fragen des Abstammungsrechts. So würde sie in der Geburtsurkunde ihrer leiblichen Kinder nach jetzigem Recht nie mit weiblichem Vornamen als Mutter auftauchen, während ein Transmann, dessen Ehefrau ein Kind gebiert automatisch als rechtlicher Vater gilt.
Joschua Thuir vom VelsPol-Vorstand in Hessen stellte den Sinn der Polizeidienstvorschrift (PDV) 300 in Frage, wonach männliche Polizisten mindestens einen funktionsfähigen Hoden haben müssen, um als für den Polizeidienst tauglich eingestuft zu werden.
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