BVT* kritisiert Deutschland bei Vereinten Nationen wegen mangelnden Schutzes von trans* und nicht-binären Menschen

Deutschland muss sich bei der 30. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats im Mai 2018 wieder dem allgemeinen periodischen Überprüfungsverfahren der Vereinten Nationen (Universal Periodic Review, UPR) unterziehen. Auf der in dieser Woche stattfindenden vorbereitenden Sitzung der NGO UPR Info am Sitz der Vereinten Nationen in Genf kritisiert die Bundesvereinigung Trans* (BVT*) Deutschland wegen des mangelnden Schutzes von trans* und nicht-binären Menschen.

BVT*-Rechtsexperte Jonas Hamm machte heute bei seiner Rede im ehemaligen Völkerbundpalast in Genf auf die dringlichsten rechtlichen Forderungen aufmerksam:
„Deutschland muss endlich seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen nachkommen und die Menschenrechte von trans* und nicht-binären Personen schützen. Das aktuell geltende Transsexuellengesetz (TSG) verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen Grundrechte und internationale Menschenrechtsabkommen und muss dringend reformiert bzw. abgeschafft werden. Das haben auch die im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erstellten Gutachten festgestellt. Konkret fordern wir die Bundesregierung auf die rechtliche Anerkennung von Geschlecht nicht mehr an medizinisch-psychiatrische Gutachten zu knüpfen. Vielmehr brauchen wir schnelle, transparente Verfahren, die auf Selbstbestimmung beruhen und Minderjährige, Geflüchtete, Migrant_innen, Menschen in Haft und Menschen mit Behinderung nicht ausschließen. Außerdem fordern wir eine umfassende rechtliche Anerkennung nicht-binär verorteter Personen, das sind laut Studien immerhin zwischen 25 und 75 Prozent der trans* Menschen. Es ist wesentlich, dass die vom Bundesverfassungsgericht geforderte dritte Geschlechtsoption unbedingt auch nicht-binären trans* Personen offen steht.“

Zum Allgemeinen Periodischen Überprüfungsverfahren (UPR):
Bei diesem 2007 eingeführten Instrument des UN-Menschenrechtsrats werden die 193 UN-Mitgliedsstaaten alle fünf Jahre regelmäßig auf ihre Menschenrechtssituation hin überprüft. Dabei sprechen sich die UN-Mitgliedstaaten gegenseitig Empfehlungen zu ihrer Menschenrechtslage aus. Einen Monat vorher findet die sogenannte „UPR-Info Pre-Session“ statt. Dabei informieren zivilgesellschaftliche Organisationen die diplomatischen Vertretungen anderer Staaten über die Menschenrechtslage im zur Prüfung anstehenden Land, damit sie passende Empfehlungen geben können.

Links:
BVT*-Bericht für den UN-Menschenrechtsrat
BVT*- Empfehlungen bei der vorbereitenden Sitzung (Pre-Session of the UPR of Germany)
Gutachten der Humboldt-Universität zu Berlin zum „Regelungs- und Reformbedarf für transgeschlechtliche Menschen“
Gutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte zu „Geschlechtervielfalt im Recht“
Presseerklärung im PDF-Format

Zur Bundesvereinigung Trans*:
Die Bundesvereinigung Trans* vertritt insgesamt 25 Organisationen und Gruppen in Deutschland und setzt sich für die Rechte und Belange von trans* Menschen auf Bundesebene ein.