Zum Abschluss der Koalitionsverhandlungen erklärt Mari Günther, im Vorstand der Bundesvereinigung Trans* (BVT*): „Zwar enthält der Koalitionsvertrag nicht die von uns gewünschten konkreten Vereinbarungen. Wir sind trotzdem optimistisch, dass die längst überfällige Reform des „Transsexuellengesetzes“ (TSG) noch in diesem Jahr umgesetzt wird. Seit Jahren mahnen wir an, das deutsche Recht so zu reformieren, dass es keine Menschenrechtsverletzungen an transgeschlechtlichen Menschen mehr enthält. Im internationalen Vergleich ist Deutschland in dieser Beziehung inzwischen unglaublich rückständig. Daher fordern wir die neue Bundesregierung auf unsere Anliegen zu unterstützen und unsere Forderungen umzusetzen.“
Jonas Hamm, BVT*-Rechtsexperte, ergänzt: „Die Trans*-Gesetzgebung zur Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags muss endlich umfassend reformiert und an internationale Menschenrechtsstandards angepasst werden. Dazu gehört insbesondere die Abschaffung der Gutachtenpflicht. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, seinen Beschluss zum sogenannten „dritten Geschlecht“ bis Ende 2018 umzusetzen. Dieser Anlass sollte genutzt werden, auch die Gesetzgebung zu Trans* zu reformieren. Eine Reform muss das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung für alle sicherstellen. Wir können und wollen nicht länger vertröstet werden.“