Lesestoff: Wir posten jeden Donnerstag eine Broschüre von trans* – für trans* – über trans*.
Heute findet ihr hier die rechtliche Expertise „Zugang zu trans*spezifischen medizinischen Leistungen für Personen im Asylverfahren” von der Schwulenberatung Berlin.
Viele trans* Geflüchtete möchten in Deutschland transitionieren und suchen verlässliche Informationen darüber, welche medizischen Behandlungen sie in Anspruch nehmen können.
Dabei stehen trans* Geflüchtete vor vielen Hürden: Personen, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden, erhalten in Deutschland keine Gesundheitsversorgung wie alle anderen, sondern eine eingeschränkte Sonderversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Personen mit einem laufenden Asylverfahren können nur bei bestimmten gesundheitlichen Problemen überhaupt eine fachliche Versorgung in Anspruch nehmen und müssen diese in manchen Bundesländern sogar aufwändig beantragen. Trans*gesundheitsversorgung wird vor diesem Hintergrund oft verweigert.
Diese Expertise analysiert die rechtliche Situation von trans* Personen im Asylverfahren und kommt zu dem Schluss, dass Personen auch schon während eines Asylverfahrens ein Recht auf vollen Zugang zu trans*spezifischer medizinischer Versorgung haben. Dazu haben sich die Autorinnen nicht nur die deutschen Gesetze angesehen, sondern auch die Europäische Menschenrechtskonvention und die Grundrechtecharta.
Die Broschüre befasst sich mit Gesetzestexten und legt diese aus. Daher ist sie voraussetzungsvoll geschrieben und nicht alle Passagen sind gut verständlich. Rechtliches Hintergrundwissen ist von Vorteil.
Die Expertise kann auf der Homepage der Schwulenberatung heruntergeladen werden.
Druckexemplare gibt es leider nicht.
Kennst du eine Broschüre, die du hier veröffentlicht sehen möchtest? Schreib uns gern eine Mail an presse@bv-trans.de. Wenn du möchtest, schreib dazu, was du an der Broschüre besonders magst oder für wen du sie besonders geeignet findest!