Ende 2018 ist die S3-Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit: Leitlinie zur Diagnostik, Beratung und Behandlung“ in Kraft getreten. Im ICD-11, dem neuen Krankheitskatalog der WHO der im 2022 in Kraft treten wird, ist der Eintrag „Transsexualität“ als psychische Störung gestrichen und wird als „Geschlechtsinkongruenz“ nur noch als ein sonstiger Grund angegeben, medizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen. Es zeichnet sich eine zunehmende Entpathologisierung von trans* Personen und eine deutlich veränderte Haltung von Ärzt_innen zum Thema transgeschlechtliche Identität ab.
Ein knappes Jahr später hat der Bundesverband Trans* einen Leitfaden fertig gestellt, der die S3-Leitlinie in verständlicher, weitgehend nicht-medizinischer Sprache darstellt und Ratschläge zur Selbsthilfe anbietet. Die Publikation soll Behandlungssuchenden Orientierung und Empfehlungen für den Umgang mit medizinischen Versorger_innen geben. Beratungsstellen können den Leitfaden als ein Instrument der Aufklärung nutzen und Mediziner_innen bietet er Unterstützung bei der Einarbeitung der S3-Leitlinie.
Die Publikation wird ergänzt durch eine Broschüre mit Praxistipps zu Kostenübernahmen für geschlechtsangleichende Maßnahmen und Anträgen, Widerspruchs – und Beschwerdemöglichkeiten und dazugehörigen Musterschreiben.
Hier finden Sie die Dokumente als PDF-Datei zum Download:
- Broschüre Leitfaden Trans* Gesundheit
- Broschüre Praxistipps zu Kostenübernahmen für geschlechtsangleichende Maßnahmen und zu Anträgen, Widerspruchs- und Beschwerdemöglichkeiten
Hier gibt es Musterschreibenfür Beschwerden und Widersprüche als Word-Dokument (.docx), Open Document (.odt) und als PDF.