Vor 10 Jahren wurde der im TSG festgeschriebene OP- und Sterilisationszwang vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.
Der Gesetzestext in Paragraf 8 TSG enthält die „dauerhafte Fortpflanzungsunfähigkeit“ aber nach wie vor als Voraussetzung für eine Änderung des Geschlechtseintrags: Die Anwendung der Regelung wurde damals nur ausgesetzt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber damals zu einer Überarbeitung der Rechtslage aufgefordert, die dem aktuellen wissenschaftlichen Verständnis von Transgeschlechtlichkeit Rechnung trägt. Darauf warten trans* Personen in Deutschland bis heute.
Der BVT* fordert eine Abschaffung des TSG, die Einführung einer selbstbestimmten Änderungsmöglichkeit des Geschlechtseintrags, wie auch eine Entschädigung der zwangssterilisierten trans* Personen, wie sie Schweden bereits eingeführt und Niederlande auf den Weg gebracht hat. Erst Anfang Dezember 2020 hatten sich die Niederlande offiziell bei den betroffenen trans* Personen entschuldigt.
Mehr dazu in unserer Pressemitteilung zum Thema.